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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Zur Kenntnis der Finanzbehörden wird auf die Seiten 1003 <strong>und</strong> 1004, zur Frage<br />

der <strong>Bericht</strong>spflichten auf die Seite 1004 verwiesen (Allgemeine Anlage 1).<br />

III. Zeugenaussagen<br />

Die Zeugen Amtsrat Volker Gaukel, Oberamtsrat Hartmut Siebler (beide Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach), Regierungsdirektor Markus<br />

Schmidt (ehemals Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach), Amtsrat Manfred Seyfried (Betriebsprüfer beim Finanzamt<br />

Karlsruhe-Stadt) <strong>und</strong> Regierungsdirektor Rolf Blum (Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungshauptstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Stadt) haben sich auf ihr<br />

Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO berufen <strong>und</strong> vor dem Untersuchungsausschuss<br />

keine Angaben gemacht. Gegen diese Zeugen waren Ermittlungsverfahren<br />

der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Verfahren gegen Amtsrat<br />

Gaukel, Oberamtsrat Siebler <strong>und</strong> Regierungsdirektor Blum wurden zwischenzeitlich<br />

gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Gegen Amtsrat Seyfried <strong>und</strong> Regierungsdirektor<br />

Schmidt hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage erhoben.<br />

Die Angaben der vom Ausschuss vernommenen Zeugen zur Kenntnis- <strong>und</strong> <strong>Bericht</strong>spflicht<br />

sind des besseren Verständnisses wegen unter A. II. 2., Maßnahmen<br />

der Steuerbehörden, dargestellt.<br />

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