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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

278<br />

Auf die Frage, warum er keine verdeckten Ermittler eingesetzt habe, sagte der<br />

Zeuge: „Die Voraussetzungen – – Nein, ich will das nicht beantworten, weil ich<br />

nicht weiß, warum ich das nicht gemacht habe. Weiß ich heute nicht.“ Die Frage,<br />

ob er sich bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt nach dem Verfahren, auf das ihn<br />

die Steuerfahndungsstelle in ihrem Schreiben vom 16. September 1996 hingewiesen<br />

habe, erk<strong>und</strong>igt habe, verneinte der Zeuge. Auf die anschließende Frage, ob er<br />

bei der Steuerfahndung mal nachgefragt habe, ob dort bekannt gewesen sei, was<br />

der Gegenstand dieses Verfahrens in Frankfurt gewesen sei, antwortete der Zeuge,<br />

er habe daran keine Erinnerung mehr. Auf die Frage, ob er nicht hätte nachfragen<br />

müssen, erwiderte der Zeuge, er wisse es nicht. Er habe immer nach fehlenden<br />

Bohrsystemen gefragt. Das sei sicher. Auf den Einwand: „Aber nicht in<br />

Frankfurt?“ entgegnete der Zeuge, die Frankfurter Staatsanwaltschaft habe er<br />

nicht gefragt, aber die Steuerfahndung Karlsruhe.<br />

Auf den Vorhalt, dass die anonyme Anzeige Insiderwissen enthalten habe, beispielsweise<br />

dass dieser Shelter-Brief selbst entworfen worden sei, das Stichwort<br />

Schneeballsystem, das Wissen um Kick-Back als illegale <strong>und</strong> widerrechtliche Art,<br />

Geld zu verschieben, dass die Fahrgestellnummer nicht auf den Geräten, sondern<br />

auf den Anhängern angebracht sei, das konkrete Datum der Firmensitzverlegung<br />

<strong>und</strong> die anschließende Frage: „Wie haben Sie das gelesen, als irgendwie eklektische<br />

Lektüre oder Kopfweh oder wie haben Sie das gelesen?“ führte der Zeuge<br />

aus, <strong>von</strong> den Punkten, die ihm vorgehalten worden seien, seien nach seiner Definition<br />

die wenigsten oder gar keine Insiderwissen. „Schneeballsystem“ sei eine<br />

Behauptung, genauso, wer den Shelter-Brief entworfen habe. Wie die Schilder<br />

angebracht worden seien, da könne man drüber nachdenken. Insiderwissen sei<br />

aber doch viel mehr. Und darum gehe es ihm, um substanzielles Insiderwissen.<br />

Der Schmider mache das <strong>und</strong> das, der Kleiser mache jenes, da werde gekauft, bei<br />

der Firma oder da laufen die Rechnungen, da fließen die Gelder hin, über die Banken.<br />

Die Behauptung eines Schneeballsystems, das sei schlichtweg dahingesagt.<br />

Das sei kein Insiderwissen darüber, wie die tatsächlichen Geschehensabläufe<br />

seien. Und um das gehe es. Wann eine Firma verlegt werde, könne jeder in der<br />

Zeitung nachlesen, Veröffentlichungen des Handelsregisters oder er könne selbst<br />

zum Handelsregister gehen. Auf die Frage, warum er bezüglich der Bohrsysteme<br />

nicht, wie in der Anzeige gesagt worden sei, bei der Firma KSK nachgeforscht<br />

habe, führte der Zeuge aus, dass er dazu keine Mittel gehabt habe. Wenn er bei<br />

der KSK nachforschen wolle, ob sie Bohrsysteme habe oder Geschäftsunterlagen<br />

darüber, dann brauche er einen Durchsuchungsbeschluss. Diesen Durchsuchungsbeschluss<br />

hätte er allein aufgr<strong>und</strong> dieser anonymen Anzeige nicht bekommen.<br />

Auf die weitere Frage, warum man die Bohrsysteme nicht im Inland überprüft habe,<br />

sondern was ja schwerer sei, im Ausland nachgesehen habe, sagte der Zeuge,<br />

was damals die Überlegungen gewesen seien, das sei ihm heute nicht mehr erinnerlich.<br />

Aber zunächst sei nahe liegend, dass Bohrsysteme im Inland da seien.<br />

Wenn er dann im Inland nach einem Bohrsystem suche, bestehe die große Gefahr,<br />

dass derjenige, der vielleicht etwas zu verbergen habe, da<strong>von</strong> erfahre, wenn er das<br />

als Staatsanwalt mache. In diesem konkreten Fall mit der Betriebsprüfung sei das<br />

völlig losgelöst gewesen <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft. Da habe im Außenbereich<br />

außerhalb der Steuerfahndung niemand da<strong>von</strong> erfahren, dass da möglicherweise<br />

ein Strafverfahren drohe. Dies sei ein großer Vorteil gewesen. Auf die Frage, ob es<br />

bei seinen Ermittlungen irgendwann mal Nachfragen <strong>von</strong> irgendjemandem aus der<br />

Verwaltung gegeben habe oder ob es irgendwelche Kontakte mit „irgendwelchen<br />

übergeordneten Figuren“ aus seinem Bereich gegeben habe, erwiderte der Zeuge,<br />

er umgebe sich nicht mit Figuren. Die Frage, ob es 1996/97 Nachfragen zum Stand<br />

des Ermittlungsverfahrens zum Beispiel aus den Reihen der Politik gegeben habe,<br />

verneinte der Zeuge. Die weitere Frage, ob er mit Schmider, Kleiser, Neumann irgendwie<br />

persönlich bekannt gewesen sei, verneinte der Zeuge ebenfalls.<br />

Auf die Frage, ob er sich mit Vorgesetzten, auch mit Vorgesetzten seiner Behörde,<br />

ausgetauscht habe, sagte der Zeuge, er habe die anonyme Anzeige mit seinem<br />

Bearbeitungsvermerk seinem Abteilungsleiter zur Kenntnis gegeben.<br />

Er möchte klar sagen, in dieser Sache sei nicht dem General- <strong>und</strong> nicht dem Justizministerium<br />

berichtet worden. Dort habe man nichts gewusst <strong>und</strong> es habe überhaupt<br />

keinen Einfluss gegeben.<br />

Die Frage, ob er bei einer unbekannten Firma, bei einem unbekannten Menschen,<br />

nicht wie Herr Schmider als gesellschaftliche Größe mit Verbindungen in alle Be-

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