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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

76<br />

derten, dass er <strong>von</strong> einer Person – er wisse welche Person gemeint<br />

sei – 285.000 DM verlange solle, ansonsten würden Sie<br />

eine Aussage machen. Karl Schöntag gab weiter an, dass mit<br />

dieser Person nur Manfred Schmider gemeint gewesen ist. Wie<br />

stellen Sie sich hierzu? Diese Aussage begründet den Verdacht<br />

der Erpressung Ihrerseits gegenüber Manfred Schmider.<br />

Antwort: Erstens habe ich an Karl Schöntag keinen Brief geschrieben.<br />

Es war lediglich ein Zettel. Auf diesem Zettel stand, dass ich<br />

mich geärgert habe, dass Manfred Schmider die Gegenstände,<br />

die er uns gegeben hat, der Polizei gemeldet hat. Als die Karlsruher<br />

Polizei den Kayseriteppich bei meiner Exehefrau in<br />

Schwegenheim sichergestellt hatte, stellte ich fest, dass Manfred<br />

Schmider entgegen der Absprache gehandelt hat. Ich forderte<br />

keinen Betrag mit diesem Zettel. Ich stellte lediglich fest,<br />

dass Manfred Schmider uns um ca. 200.000 DM betrogen hatte.<br />

Eine Forderung habe ich aber nicht gestellt <strong>und</strong> somit keine<br />

Erpressung gemacht. Ich gehe da<strong>von</strong> aus, dass Karl Schöntag<br />

entweder das so aufgefasst hat oder mir noch nachträglich<br />

Schaden zufügen möchte. Weiterhin gehe ich da<strong>von</strong> aus, das<br />

Karl Schöntag, nachdem die Teppiche verschwinden mussten,<br />

bei Manfred Schmider eine Nachzahlung für die Teppiche <strong>und</strong><br />

den Schmuck forderte. Genau weiß ich das nicht, aber es ist die<br />

Art des Karl Schöntag, dass er so etwas macht.<br />

Frage: Sehen Sie, da der Brief oder der Zettel nach der Sicherstellung<br />

des Kayseriteppichs im Jahre 1990 geschrieben wurde, einen<br />

Zusammenhang mit der Körperverletzung z. N. <strong>von</strong> Rosalja<br />

Kolscheck, Ihrer Exehefrau? Diese Tat geschah im Juli 1991.<br />

Antwort: Das kann ich natürlich nicht sagen. Aber wie ich bereits in<br />

meiner vorherigen Vernehmung angedeutet habe, traue ich<br />

Karl Schöntag durchaus zu, dass er hinter der Sache gegen<br />

meine Exehefrau steckt. Ich bin mir da eigentlich ziemlich<br />

sicher. Das ist die Handschrift <strong>von</strong> Karl Schöntag. Karl Schöntag<br />

ist sehr rachsüchtig. Ich bin mir weiterhin ganz sicher, dass<br />

Karl Schöntag nach meiner Haftentlassung irgendwelche Aktionen<br />

gegen mich führen wird. Auch diese Maßnahmen wird<br />

er nicht selbst durchführen, sondern Leute dafür bezahlen oder<br />

Leute, die in seiner Schuld stehen, dazu auffordern, dies zu tun.<br />

Frage: Kannten Sie Manfred Schmider schon vor dieser Tat?<br />

Antwort: Nein.“<br />

Gerhard Schenk hat vor dem Ausschuss <strong>von</strong> seinem Auskunftsverweigerungsrecht<br />

nach § 55 StPO Gebrauch gemacht.<br />

1.4. Karl Hermann Schöntag<br />

In seiner Vernehmung als Beschuldigter vom 15. August 1995 machte Karl Hermann<br />

Schöntag folgende Angaben:<br />

„Es kann im Jahre 1980 gewesen sein, als ich über einen Erwin Kaiser, wh.<br />

gew. Karlsruhe, Flughafenstraße 59, den Gerhard Schenk kennen gelernt hatte.<br />

Herr Kaiser sagte mir, bei ihm im Haus wohne ein „Pf<strong>und</strong>skerle“, der ein<br />

kleineres Problem hätte. Es stellte sich heraus, dass es sich hierbei um den<br />

Gerhard Schenk handelte. Er hatte Schwierigkeiten wegen eines Körperverletzungsdeliktes<br />

<strong>und</strong> ich sollte ihm dabei behilflich sein, zu beweisen, dass der andere<br />

auch ein Schläger sei. Aus meinen Ermittlungen kam jedoch nichts Negatives<br />

gegen diese Person heraus. Es hat sich jedoch ein lockeres Fre<strong>und</strong>schaftsverhältnis<br />

mit Gerhard Schenk entwickelt. Herr Kaiser war Ringer,<br />

Schenk Karatesportler. Ich selbst habe mich für den Judosport <strong>von</strong> 1951 bis<br />

1967 aktiv beteiligt. So bestand ein gemeinsames sportliches Interesse. Ich

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