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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

990<br />

auf einem Irrtum, er bedauere seine Anzeige aus der Rückschau <strong>und</strong> könne an<br />

ihrem Inhalt nicht mehr festhalten.<br />

Führte auch dieser Ermittlungsansatz damit nicht weiter, so wurden doch nach<br />

Bekanntwerden der erneuten Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Manfred<br />

Schmider an die Staatsanwaltschaft weitere Hinweise herangetragen. Sämtlichen<br />

Hinweisen wurde nachgegangen. Um auch etwaige relevante Ansätze aus dem<br />

FlowTex-Verfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim einbeziehen zu können,<br />

hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Ermittlungen in vorliegender Sache der<br />

Sonderkommission FlowTex der Landespolizeidirektion Karlsruhe übertragen.<br />

Aus der Sonderkommission kam sodann der Hinweis auf die Zeugin Inge Lange,<br />

die zeitweilig auf dem Schmiderschen Anwesen gewohnt hatte <strong>und</strong> in Sachen<br />

FlowTex bereits vernommen worden war. Der aus ihrer dortigen Vernehmung<br />

stammende vage Eindruck, sie habe eventuell Kenntnisse zum Raub-Komplex,<br />

wurde jedoch enttäuscht. Soweit eine zeitliche Orientierung der Zeugin über vergangene<br />

Ereignisse noch vorhanden war, bestritt sie jede Kenntnis <strong>von</strong> dem<br />

Raubgeschehen 1986 glaubhaft.<br />

Die Zeugin Elisabeth Foss wandte sich schriftlich mit dem Hinweis an die Ermittlungsbehörden,<br />

ein früherer Mitarbeiter Manfred Schmiders namens Peter Merck<br />

habe ihr gegenüber vor Jahren erkennen lassen, dass er <strong>und</strong> Manfred Schmider<br />

um die – damals noch unbekannte – Person des Räubers wüssten. Dies wollte sie<br />

1987 <strong>von</strong> Merck erfahren haben, den sie nach einer „XY-ungelöst“-Sendung angerufen<br />

habe. Dabei habe sie Merck die Ähnlichkeit eines dort gezeigten Phantombilds<br />

mit einem Mann vorgehalten, der ihr am 8. Februar 1986 vor der Wohnung<br />

Mercks aufgefallen sei. An jenem Tag sei bei Merck eingebrochen worden.<br />

Merck habe darauf merkwürdig reagiert, sie aufgefordert, nichts zu unternehmen<br />

<strong>und</strong> geäußert: „wir wissen, wer es war“. Trotz erheblicher Erinnerungslücken in<br />

den Angaben der staatsanwaltschaftlich vernommenen Zeugin Foss wurde an Peter<br />

Merck herangetreten. Dieser stritt in seiner förmlichen Vernehmung das Telefonat<br />

<strong>und</strong> jede Kenntnis <strong>von</strong> den Tätern des Raubes im Jahre 1986 <strong>und</strong> dessen<br />

weiteren Umständen ab. Gründe für Zweifel an der Glaubhaftigkeit dieser Angaben<br />

wurden für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht ersichtlich.<br />

Erwiesen sich die neuen Ermittlungsansätze damit als nicht zielführend, so wurden<br />

dennoch durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nochmals alle früheren mit<br />

neu gewonnenen Erkenntnissen abgeglichen. Auch dies erbrachte jedoch keinen<br />

Ansatz zum Nachweis einer Beteiligung des Manfred Schmider an dem Raub.<br />

Am 10. September 2001 erfolgte daher die erneute Einstellung des Ermittlungsverfahrens<br />

gegen Manfred Schmider wegen Beteiligung an dem Raub.<br />

Neue Ansätze könnten sich nunmehr aus einer anonymen Anzeige ergeben, die<br />

am 16. Januar 2002 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe einging. Die Urheberin,<br />

die sich selbst als ehemalige Mitarbeiterin jener Versicherungsagentur bezeichnet,<br />

die den Raubschaden versichert <strong>und</strong> abgewickelt habe, trägt vor, ihr ehemaliger<br />

Chef habe Manfred Schmider den Kontakt zu den Haupttätern vermittelt. Die beiden<br />

Täter seien „mit entsprechendem Kleingeld“ dazu gebracht worden, <strong>von</strong> ihrer<br />

ursprünglichen Aussage, wonach Manfred Schmider den Raubüberfall veranlasst<br />

habe, abzurücken. Nach formell am 17. Januar 2002 erfolgter erneuter Wiederaufnahme<br />

beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, den rechtskräftig verurteilten<br />

Karl Hermann Schöntag dazu zu vernehmen, der trotz Ordnungsmitteln bislang<br />

zu keiner Aussage bereit ist. Der Inhaber der Versicherungsagentur bestreitet<br />

die Angaben in der anonymen Anzeige. Auch wurde der Raubschaden – wie<br />

schon früher festgestellt – entgegen der Behauptung in der anonymen Anzeige<br />

nicht über die Agentur abgewickelt.<br />

Die Ermittlungen dauern an.<br />

2. bei welchen Unternehmen <strong>von</strong> Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider in<br />

welchem Zeitraum Betriebsprüfungen stattgef<strong>und</strong>en haben <strong>und</strong> mit welchem<br />

Ergebnis;<br />

Vorbemerkung<br />

Manfred <strong>und</strong> Matthias Schmider waren nach der steuerlichen Konzernübersicht<br />

für die Jahre 1994 bis 1997 an ca. 100 Unternehmen beteiligt. Eine Auflistung der

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