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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

bucht worden. Es sei letztendlich noch um andere Sachverhalte gegangen, die<br />

strafrechtlich aber nicht relevant gewesen seien. Auf die Frage, ob das Vorhandensein<br />

außersteuerlicher Straftatbestände geprüft worden sei, antwortete die<br />

Zeugin, diesbezüglich sei überhaupt kein Verdacht aufgekommen. Die Frage, ob<br />

sie die steuerstrafrechtliche Vorbelastung des Matthias Schmider gekannt habe,<br />

verneinte die Zeugin. Auf den Vorhalt, dass die Leiterin der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldstelle,<br />

Frau Gräber, aber Kenntnis gehabt habe, erwiderte die Zeugin, sie könne<br />

hierzu nichts sagen. Die weitere Frage, ob Frau Gräber mit ihr darüber gesprochen<br />

habe, verneinte die Zeugin. Die anschließende Frage, ob die Vorbelastung<br />

für ihre Beurteilung des aktuellen Falles relevant gewesen wäre, führte die<br />

Zeugin aus, dass es immer auf den Einzelfall ankomme, den sie zu entscheiden<br />

habe. Wenn man den Vorgang habe, sehe man sich ihn an <strong>und</strong> müsse dann im<br />

Einzelfall entscheiden.<br />

Auf die Frage nach dem weiteren Vorgehen in dem <strong>von</strong> ihr bearbeiteten Fall berichtete<br />

die Zeugin, dass sie mit Frau Gräber <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft das weitere<br />

Vorgehen besprochen habe. Es habe dann natürlich auch eine Vernehmung<br />

gegeben. Nach dieser Vernehmung sei noch einmal mit der Staatsanwaltschaft telefoniert<br />

worden. Nach den Erkenntnissen, die man dann auch aus der Vernehmung<br />

gehabt habe <strong>und</strong> habe verwerten müssen, sei man mit der Staatsanwaltschaft<br />

übereingekommen, dass das Verfahren mit einem Strafbefehl abgeschlossen<br />

werde, das heiße, die Strafsachenstelle gebe den Fall an die Staatsanwaltschaft<br />

mit einem Entwurf eines Strafbefehls ab.<br />

12. Heike Gräber<br />

Oberregierungsrätin Gräber, die zum Zeitpunkt der Anhängigkeit des Steuerstrafverfahrens<br />

gegen Matthias Schmider 1997/98 Sachgebietsleiterin der Straf- <strong>und</strong><br />

Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach war, führte aus, nach<br />

Abschluss der Betriebsprüfung im Oktober/November 1997 seien die <strong>Bericht</strong>e zur<br />

Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle gekommen. Sie habe sich dann relativ zügig, sie<br />

glaube, im Januar 1998, mit Herrn Dr. Klee <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Baden</strong> in Verbindung gesetzt. Vor der Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft<br />

habe sie die Sache mit Herrn Dr. Klee besprochen.<br />

Letztendlich sei es so gewesen, dass sie zu dem Ergebnis gekommen seien, es sei<br />

noch mit einer Geldstrafe machbar. 720 Tagessätze seien die Höchststrafe. Wenn<br />

man das umrechne, seien es zwei Jahre. 2,5 Millionen DM sei ihnen als beträchtliche<br />

Strafe erschienen. Die Frage, ob der Strafbefehl wegen Verstößen gegen<br />

Steuervorschriften ergangen sei, bejahte die Zeugin. Sie habe die Betriebsprüfungsberichte<br />

in Zusammenarbeit mit dem Herrn Seyfried ausgewertet. Der Herr<br />

Seyfried <strong>und</strong> der Herr Hörth seien auch öfter da gewesen, um diesen ganzen komplexen<br />

Sachverhalt zu erklären. Der sei ja nicht alltäglich gewesen. Diese Subventionszahlungen<br />

seien etwas ganz Ungewöhnliches gewesen, was sie vorher noch<br />

nie gehört habe. Das sei ausführlich besprochen worden.<br />

Letztendlich sei <strong>von</strong> Anfang an klar gewesen, dass dieser Fall nicht ohne die<br />

Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden könne, sondern dass sich die Straf- <strong>und</strong><br />

Bußgeldsachenstelle zu einem bestimmten Zeitpunkt an die Staatsanwaltschaft<br />

wenden werde. Es sei dann entschieden worden, dass dies am Ende der Betriebsprüfung<br />

erfolgen solle. Sie habe zwischendrin einmal überlegt, ob sie sich schon<br />

vorher an die Staatsanwaltschaft wenden solle, weil sie bei der Höhe des Betrags<br />

<strong>und</strong> der zu erwartenden Strafe daran gedacht habe, ob vielleicht Fluchtgefahr bestehe.<br />

Matthias Schmider habe wohl auch ziemlich Angst vor einer Strafe gehabt.<br />

Aber sie habe dann da<strong>von</strong> abgesehen <strong>und</strong> erst im Januar 1998 den Kontakt mit<br />

Herrn Dr. Klee hergestellt.<br />

Auf die Frage, ob in ihren Besprechungen mit Oberstaatsanwalt Dr. Klee auch andere<br />

Straftatbestände angesprochen worden seien, sagte die Zeugin, nein, daran<br />

könne sie sich nicht erinnern. Sie selbst habe das auch gar nicht in Erinnerung,<br />

dass bei dieser Sache überhaupt eine nicht steuerliche Straftat im Raum gestanden<br />

habe.<br />

Nach ihrer Erinnerung sei es um drei verschiedene Tatkomplexe gegangen. Das<br />

eine sei eine Sache mit irgendeiner Scheckzahlung gewesen, dann sei es um Subventionszahlungen,<br />

diese Markterschließungskosten, in einer beträchtlichen<br />

Größenordnung für diese Systeme in Frankreich gegangen <strong>und</strong> letztlich um diese<br />

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