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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Herr Rehm habe die Vernehmung angesehen, die wesentlichen Daten, die er<br />

brauchte. Dann habe der Anwalt, so die Erinnerung des Zeugen Petzold, die Vernehmung<br />

quer gelesen, also nicht Wort für Wort, sodass er auf jeden Fall wusste,<br />

dass Herr Schenk ein Geständnis abgelegt <strong>und</strong> nicht nur Aussagen gemacht hat.<br />

Nach einem erneuten Vier-Augen-Gespräch mit seinem Anwalt sei Schöntag<br />

dann bereit gewesen, Aussagen zu machen.<br />

Die Angaben des Schöntag zum Tathergang hätten sich im Wesentlichen gedeckt<br />

mit den Aussagen des Herrn Schmider <strong>und</strong> der Frau Backenstos. Schöntag gab als<br />

weiteres Detail an, dass Frau Backenstos gebetet habe, als sie schon am Geländer<br />

gefesselt gewesen sei. Dies sei bis dahin nicht bekannt gewesen. Frau Backenstos<br />

habe dies in einer Vernehmung, welche kurze Zeit nach der Verhaftung des<br />

Schöntag durchgeführt wurde, bestätigt.<br />

Im zweiten Teil der Vernehmung sei es darum gegangen, ob der Überfall mit<br />

Schmider abgesprochen gewesen sei. Dabei habe man festgestellt, dass Schöntag<br />

vor dem Überfall für Schmider einige Aufträge als Privatdetektiv erledigt habe.<br />

So habe er Erk<strong>und</strong>igungen über einen Angestellten durchgeführt mit dem Ziel,<br />

diesen zu entlassen. Der Zeuge Petzold führt aus, dass es für ihn deshalb lebensfremd<br />

sei, wenn Schöntag den Schmider am glockenhellen Tag in einer Durchgangsstraße<br />

in Ettlingen unmaskiert überfalle. Für ihn sei der Kreis damit eigentlich<br />

geschlossen gewesen. Schöntag sei am Tatort gewesen, habe die Tat mit<br />

Schenk <strong>und</strong> sonst niemanden begangen. Schenk habe ein Geständnis abgelegt <strong>und</strong><br />

Schöntag habe ein Geständnis abgelegt. Bei beiden habe man Beweismittel aus<br />

dieser Raubstraftat gef<strong>und</strong>en. Beide Täter hätten die Geständnisse mit der Einschränkung<br />

abgegeben, dass sie Beihilfe zum Betrug zum Nachteil einer Versicherung<br />

geleistet hätten, auch wenn dies in Abstimmung mit Schmider gewesen<br />

wäre, beide hätten dies gewusst. Beide hätten aber auch gewusst, soweit seien sie<br />

rechtlich vorbelastet, dass nach neun Jahren Beihilfe zum Betrug zum Nachteil<br />

einer Versicherung verjährt sei. Deswegen habe es sich relativ locker über so eine<br />

bereits verjährte Tat sprechen lassen. Er habe jedoch Herrn Schöntag darüber belehrt,<br />

dass es sich nicht um einen verjährten Betrug, sondern um Raub handele.<br />

Am Tag nach der Vernehmung des Schöntag habe er die Staatsanwältin Scheck<br />

(damals verheiratete Knopf) angerufen <strong>und</strong> ihr mitgeteilt, dass Schöntag im Beisein<br />

des Rechtsanwalts Rehm ein umfassendes <strong>und</strong> glaubhaftes Geständnis abgelegt<br />

habe. In ihrer ersten Reaktion sei Frau Scheck bestürzt <strong>und</strong> verärgert gewesen<br />

<strong>und</strong> habe ihm gleich gesagt, wieso er sie bezüglich der Vernehmung nicht verständigt<br />

habe. Auf seinen Einwand, dass es fast Mitternacht gewesen sei als man<br />

zu der Vernehmung gekommen wäre, habe sie geantwortet, dass wäre egal gewesen.<br />

Wenige Tage später habe sie den Kollegen Mayer ablaufen lassen, was ihm einfalle,<br />

der Allianz Versicherung Akteneinsicht zu geben. Aus einem Aktenvermerk<br />

des Kollegen Mayer ergebe sich, dass man nach dem Geständnis des Schöntag<br />

<strong>von</strong> der Allianz Versicherung eine exakte Schadensaufstellung angefordert habe,<br />

worauf <strong>von</strong> der Allianz postwendend die Anforderung auf Akteneinsicht gekommen<br />

sei. Der Rechtsanwalt eines <strong>von</strong> der Allianz beauftragten Versicherungsbüros<br />

habe sich dann bei Staatsanwalt Klaiber gemeldet. Im Prinzip sei es nur<br />

darum gegangen, eine Kopie der Geständnisse des Schenk <strong>und</strong> des Schöntags zu<br />

fertigen <strong>und</strong> dem Anwalt der Allianz zu übergeben. Dies habe Staatsanwalt Klaiber<br />

noch einmal bestätigt. Aus dem Aktenvermerk gehe klipp <strong>und</strong> klar hervor,<br />

dass Frau Scheck informiert gewesen sei, dass die Allianz über ihren Rechtsbeistand<br />

oder Interessenvertreter Akteneinsicht aufgr<strong>und</strong> der Anordnung oder Bitte<br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekommen habe.<br />

Aus einer Stellungnahme des Zeugen Petzold an die Leitung der Kriminalpolizei<br />

Karlsruhe vom 6. November 1995 ergibt sich Folgendes:<br />

„Am 5. September 1995 erschien RA Dr. Sautter, Interessenvertreter der Allianz.<br />

Eine Rückfrage durch KHK Mayer bei StA Klaiber ergab, dass dieser<br />

einer Akteneinsicht zugestimmt hatte. Daraufhin wurde Herrn Dr. Sautter Akteneinsicht<br />

in die Vernehmung der tatverdächtigen Schenk <strong>und</strong> Schöntag gewährt.<br />

Eine Kopie dieser Vernehmungen wurde Dr. Sautter übergeben.<br />

Zu einem späteren Zeitpunkt beschwerte sich Frau StA’in Knopf bei KHK Mayer<br />

über die Gewährung der Akteneinsichtnahme. Herr Mayer erklärte ihr den<br />

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