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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Weiter führte Herr Kriegeskorte in seiner Vernehmung fort:<br />

„Der spanische Kollege w<strong>und</strong>erte sich noch bis zum späten Abend hin, dass ein<br />

solches „System“ nur steuerrechtlich angefasst werde, <strong>und</strong> nicht im Hinblick<br />

auf das strafbare Verhalten. Insbesondere war ihm nicht zu vermitteln, dass die<br />

im Rahmen der Betriebsprüfung gewonnenen Erkenntnisse nicht den Polizeibehörden<br />

zugänglich gemacht werden.“<br />

Ergebnis dieser zweiten Besprechung aus Sicht der Betriebsprüfung war, diesen<br />

Verdacht des Betruges durch das Vortäuschen der Existenz weiterer Maschinen<br />

durch die nun anstehende Betriebsprüfung zu konkretisieren, bei der gezielt der<br />

Maschinenbestand geprüft werden sollte.<br />

Mit der Durchführung dieser zweiten Besprechung am 28. September 1999 war<br />

die Beteiligung des B<strong>und</strong>eskriminalamts zunächst beendet.<br />

Einen Tag nach der Verhaftung <strong>von</strong> Herrn Manfred Schmider wurde das BKA im<br />

Rahmen der „Vermögensabschöpfung“ <strong>und</strong> der Aufspürung des „internationalen<br />

Vermögens“ wieder mit dem Fall „FlowTex“ konfrontiert.<br />

Über die Vorermittlungen des BKA, welche der Zeuge Kriegeskorte im Rahmen<br />

seiner Vernehmung vor dem Ausschuss darstellte, sind die Steuerbehörden, Betriebsprüfung<br />

des Finanzamts Karlsruhe <strong>und</strong> Steuerfahndung des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach, nicht unterrichtet worden. Aus den Akten ergeben sich keine<br />

Hinweise darauf, dass das BKA zwischen den beiden Besprechungen am 15. Juli<br />

1999 <strong>und</strong> 28. September 1999 über die Terminkoordination hinaus noch ermittelnd<br />

tätig war.<br />

c) Zollkriminalamt (ZKA)<br />

In den beigezogenen Akten finden sich keine Hinweise dafür, dass das Zollkriminalamt<br />

eigenständig mit Ermittlungen beauftragt bzw. um Auskünfte ersucht wurde.<br />

Die Mitarbeiter des ZKA waren in Sachen „FlowTex“ lediglich eingeb<strong>und</strong>en<br />

als Mitglieder der „Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe“ (GFG). Im Rahmen<br />

dieser Funktion nahmen sie auch an den beiden gemeinsamen Besprechungen am<br />

15. Juli 1999 im Finanzamt Karlsruhe-Stadt <strong>und</strong> am 28. September 1999 im BKA<br />

in Wiesbaden teil.<br />

Akten <strong>von</strong> der GFG im ZKA wurden vom Ausschuss nicht angefordert.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Bezüglich der durch die Finanzbehörden durchgeführten Anfragen bei der Informationszentrale<br />

Ausland des B<strong>und</strong>esamts für Finanzen wird auf die Anlage 8 des<br />

Regierungsberichts (Seiten 1060 bis 1062) verwiesen.<br />

Hinsichtlich der in diesem <strong>Bericht</strong> dargestellten Auskunft der IZA bezüglich der<br />

Anfrage der Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach vom 28. August<br />

1996 wurde der Regierungsbericht mit Schreiben vom 9. Dezember 2002 durch<br />

das Finanzministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> dahin gehend korrigiert, dass nach<br />

dem jetzigen Kenntnisstand nicht generell da<strong>von</strong> ausgegangen werden kann, dass<br />

es sich bei den in der Anfrage aufgeführten ausländischen Franchiseunternehmen<br />

durchweg um Unternehmen handelt, die aktiv tätig waren.<br />

Hinsichtlich der Frage, ob, wann <strong>und</strong> wie das B<strong>und</strong>eskriminalamt bei den Ermittlungen<br />

beteiligt war, wird auf die Seiten 1025 <strong>und</strong> 1026 des Regierungsberichts<br />

verwiesen (Allgemeine Anlage 1).<br />

Soweit es um den Kontakt zwischen Oberstaatsanwalt Zimmermann <strong>und</strong> Herrn<br />

KHK Kriegeskorte vom BKA am 6. Juli 1999 ging, lässt sich dem <strong>Bericht</strong> entnehmen,<br />

dass sich aus den Ermittlungsakten 52 Js 13493/96 keine Hinweise auf<br />

ein Telefonat mit dem B<strong>und</strong>eskriminalamt ergeben. Des Weiteren konnten sonstige<br />

Aufzeichnungen nicht festgestellt werden. Oberstaatsanwalt Zimmermann erinnerte<br />

sich jedoch sicher an den außergewöhnlichen Namen Kriegeskorte, nicht<br />

aber an den Zusammenhang. Persönliche oder schriftliche Kontakte mit dem<br />

BKA im vorliegenden Verfahren schloss Oberstaatsanwalt Zimmermann aus.<br />

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