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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

3. Volkmar Arnold<br />

Der Zeuge Arnold, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, führte<br />

aus, nach dem Eingang der Akten in dem Steuerstrafverfahren gegen Angelika<br />

Neumann u. a <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mühlhausen habe er den Leiter der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach angerufen. Über das Ergebnis<br />

dieses Anrufs habe er dann einen Vermerk geschrieben. Er habe zunächst nur<br />

wilde Notizen auf irgendwelchen Zetteln gemacht. Diese Gedanken habe er dann<br />

der Reihe nach herunter geschrieben <strong>und</strong> habe diesen Zettel sozusagen als Vorinformation<br />

für die Dezernentin gefertigt, die er dann als Sachbearbeiterin bestimmt<br />

habe, damit diese, wenn sie die Akten auf ihrem Tisch vorfinde, nicht bei Null anfange,<br />

sondern sehe, dass da schon jemand mit der ermittelnden Steuerfahndungsstelle<br />

in Kontakt getreten sei. Der Vermerk sei nicht dazu bestimmt gewesen, in<br />

die Akte geheftet zu werden, sondern es sei eine Information für die Weiterbearbeitung<br />

dieses Falles gewesen. Die Vorarbeit habe er quasi damit gemacht gehabt.<br />

Das Papier, das er zur Fertigung des Vermerks verwendet habe, habe aus einem<br />

Verfahren gestammt, das er zur damaligen Zeit bearbeitet habe. Es sei um einen<br />

großen Bestechungsfall in der Straßenbauverwaltung gegangen. Das seien<br />

Schreibmaschinentexte gewesen. Er habe das Blatt herumgedreht <strong>und</strong> habe das<br />

als sein Konzeptpapier benutzt. Daraus könne man ersehen, dass der Vermerk damals<br />

entstanden sei, denn diesen Fall habe er damals bearbeitet. Der sei im Übrigen<br />

auch in wissenschaftliche Bücher eingegangen, den habe es also tatsächlich<br />

gegeben.<br />

Nachdem er das Dezernat bestimmt gehabt habe, habe er den Inhalt seiner Aktenkenntnis<br />

<strong>und</strong> den Inhalt der Rücksprache mit dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle<br />

der Vertreterin des Dezernats 609, Staatsanwältin Smid, mitgeteilt.<br />

Er habe den Vermerk wohl noch nicht geschrieben gehabt, als er Frau Smid<br />

mündlich informiert habe. Das wisse er noch genau. Die Akten haben aus roten<br />

Heftern bestanden. Im Dienstzimmer <strong>von</strong> Frau Smid habe die Sonne geschienen<br />

<strong>und</strong> er habe die roten leuchtenden Hefte vor sich gehabt. Er habe ihr mit etwas<br />

Eifer diese Umstände, die er auch vor dem Untersuchungsausschuss als bemerkenswert<br />

geschildert habe, eigentlich brühwarm dargelegt. Das habe er dann noch<br />

in einem Vermerk niedergelegt <strong>und</strong> habe ihr dann diesen Aktenberg mit dem Vermerk<br />

zuleiten lassen.<br />

Auf den Vorhalt, dass der Vermerk ja dann vorübergehend nicht mehr in der Akte<br />

gewesen sein soll, fragte der Zeuge, wer das sage. Auf den weiteren Vorhalt, dass<br />

Frau Krenz sich dahin gehend eingelassen habe, dass der Vermerk nicht bei der<br />

Akte gewesen sei, erwiderte der Zeuge, dazu könne er nur sagen: „Fragen Sie die<br />

Kollegin Krenz“. Er habe die Akte, wie geschildert, seiner Kollegin zur Bearbeitung<br />

weitergeleitet. Die Akte sei dann irgendwann <strong>von</strong> der Frau Krenz, das sei<br />

dann die Dezernentin 609 gewesen, bearbeitet worden. Was die dann damit gemacht<br />

habe, da müsse man sie fragen.<br />

Auf die im späteren Verlauf der Vernehmung gemachte Bemerkung, dass man<br />

jetzt noch zum Geheimnis seines verschw<strong>und</strong>enen Aktenvermerks komme, erwiderte<br />

der Zeuge, also der sei nicht verschw<strong>und</strong>en gewesen. Als der so genannte<br />

„FlowTex“-Fall im Jahr 2000 aktuell geworden sei, müsse ja irgendjemand diese<br />

alte Akte aus dem Jahr 1996, die übrigens dann nicht mehr aus solchen roten Heftern,<br />

sondern aus einem Leitz-Ordner bestanden habe, aus der Registratur angefordert<br />

haben. Der könne doch beurteilen, wie die Akte ausgesehen habe. Auf die<br />

Frage, ob sein Aktenvermerk fortlaufend nummeriert gewesen sei, antwortete der<br />

Zeuge, hierzu sei er schon bei der Generalstaatsanwaltschaft vernommen worden.<br />

Er habe keine Blattzahlen angebracht. Bei der Vernehmung habe er dann gesehen,<br />

dass er in seinem Vermerk Aktenseiten zitiert habe <strong>und</strong> dass in der Akte auch<br />

Blattzahlen selbst schon zitiert gewesen seien. Daraus schließe er, dass, sei es für<br />

ihn oder für den anderen, der da Vermerke geschrieben habe, die Zahlen schon<br />

vorgegeben gewesen seien.<br />

Die Feststellung, dass sein Aktenvermerk als letzter Teil seiner Bearbeitung ja gewissermaßen<br />

ein Deckblatt gewesen sei, das ganz obenauf gelegen haben müsse,<br />

bestätigte der Zeuge.<br />

Auf die Frage, ob die Notiz über die telefonische anonyme Anzeige beim Finanzamt<br />

Weimar den Akten beigeheftet gewesen sei, erklärte der Zeuge, die Anzeige<br />

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