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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

3. Vereinbarungen in Sachen Dogmoch<br />

Einem <strong>Bericht</strong> der StA MA v. 19. Dezember 2001 an das JuM ist zu entnehmen,<br />

dass die Verteidiger Dr. Gauweiler <strong>und</strong> Prof. Dr. Mehle am 18. Dezember 2001<br />

bei OStA Jobski <strong>und</strong> StA (GL) Dr. Hofmann vorsprachen (vgl. LO JM 410<br />

E-27/00 Bd. V). Deren Anliegen war eine Aufhebung/Außervollzusetzung des<br />

Haftbefehls gegen ihren Mandanten Yassin Dogmoch. In dem <strong>Bericht</strong> heißt es<br />

weiter: „Die Verteidiger haben im Rahmen ihrer Ausführungen unmissverständlich<br />

zu erkennen gegeben, dass sie im Falle der Ablehnung ihres Begehrens insbesondere<br />

dem Umstand, dass Amtsrat Seyfried in der Finanzverwaltung wohl noch<br />

immer mit dem FlowTex-Komplex befasst ist, in ihrer Verteidigungsstrategie –<br />

wohl auch unter Einschluss der Medien – stärker gewichten würden. [...] Es erscheint<br />

nicht ausgeschlossen, dass sie in diesem Zusammenhang auch die privaten<br />

Beziehungen <strong>von</strong> Regierungsdirektor Vetter, OFD KA, zu dem Angeklagten Dr.<br />

Kleiser in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken könnten. In erster Linie, so<br />

die Anwälte, strebten sie die Außervollzugsetzung des Haftbefehls an, was rechtlich<br />

möglich <strong>und</strong> auch für die Strafverfolgungsbehörde nutzbringend sein könne.“<br />

Die StA ist dem Ansinnen der Verteidiger nicht nachgekommen, vielmehr wurde<br />

der Vorgang an das JuM berichtet, welches die Haltung der StA MA ausdrücklich<br />

begrüßte. Von der StA MA wurde darüber hinaus die Frage der Strafbarkeit der<br />

Verteidiger wegen Nötigung geprüft.<br />

4. Außensteuerung<br />

Einem <strong>Bericht</strong> der StA MA (OStA Jobski) an das JuM v. 18. Dezember 2001 ist zu<br />

entnehmen, dass die StA MA nach Urteilsverkündung am 18. Dezember 2001 in<br />

dem Verfahren 22 KLs 628 Js 10855/01 im Hinblick auf die zuvor abgetrennten<br />

Verfahrensstoffe (= Powerdrill, Romonta, Friatec, RPP) eine „Gesamtlösung“ mit<br />

dem LG MA anstrebte (vgl. LO JM 410 E-27/00 Bd. V): „Um sämtliche unter<br />

Ziff. 1 bis 4 genannten Verfahren zum Abschluss zu bringen, böte sich eine Gesamtlösung<br />

an. Die soeben in dem Urteil gegen die vier Angeklagten ausgesprochenen<br />

Gesamtstrafen liegen in der Größenordnung, die sich in der Nähe der Anträge der<br />

Staatsanwaltschaft bewegt. Damit könnte in Betracht gezogen werden, die unter<br />

Ziff. 2 bis 4 genannten Straf- bzw. Ermittlungsverfahren gem. § 154 StPO einzustellen.<br />

Die Kammer hat Verteidiger <strong>und</strong> Staatsanwaltschaft am 20. Dezember 2001 zu<br />

einem Gespräch über diese Fragen gebeten. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, im<br />

Anschluss an diese Besprechung, die ihr sachgerecht erscheinenden Einstellungsanträge<br />

zu stellen. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer hat zu erkennen gegeben,<br />

dass sie eine Lösung im vorbeschriebenen Sinne anstrebe.“<br />

Aus einem Vermerk des JuM v. 19. Dezember 2001 geht aber hervor, dass das<br />

JuM in Übereinstimmung mit der GStA KA die Auffassung der StA MA, eine<br />

Gesamtlösung anzustreben, nicht teilte, sondern es einen Antrag auf Einstellung<br />

weiterer Taten gem. § 154 StPO im Hinblick auf noch nicht abgeschlossene Verfahren<br />

für verfrüht hielt (vgl. LO JM 410 E-27/00 Bd. V; vgl. auch GStA a. D.<br />

Hertweck, Apr. 25 UA-Sitzung S. 7 ff.). Handschriftlich ist <strong>von</strong> Justizminister<br />

Goll auf dem Vermerk des JM v. 19. Dezember 2001 zur Frage möglicher Einstellung<br />

nach § 154 StPO vermerkt: „Wir könnten <strong>und</strong> sollten in der Tat abwarten,<br />

auch im Hinblick darauf, dass sich vielleicht aus dem Verfahren Schmider/Corbari<br />

noch neue Erkenntnisse ergeben könnten.“<br />

Am 20. Dezember 2001 hat es sodann ein Telefongespräch zwischen VRiLG<br />

Meyer vom LG MA <strong>und</strong> GStA Hertweck zur Frage der angestrebten möglichen<br />

Verfahrenseinstellungen im Sinne einer Gesamtlösung gegeben. In einem Vermerk<br />

<strong>von</strong> OStA Dr. Schäfer, GStA KA, ist der Inhalt dieses (<strong>von</strong> OStA Dr. Schäfer<br />

mitverfolgten) Telefongesprächs festgehalten (vgl. LO GStA KA Az: MA<br />

4/00 Bd. XII Bl. 6567 ff.): „VRiLG Meyer teilte mit, OStA Jobski habe kurz zuvor<br />

die Teilnahem an einem Gespräch, zu dem VRiLG Meyer die Verteidiger <strong>und</strong><br />

die StA für denselben Vormittag gebeten hatte, abgesagt. Gegenstand der Besprechung<br />

hätte sein sollen, eine ‚Gesamtlösung‘ hinsichtlich der gegen Manfred<br />

Schmider, Dr. Klaus Kleiser, Angelika Neumann <strong>und</strong> Klaus Schmitz noch anhängigen<br />

Straf- <strong>und</strong> Ermittlungsverfahren zu finden. VRiLG Meyer bek<strong>und</strong>ete, ihm<br />

liege vordringlich daran, eine Klärung wegen der am 15. Januar 2002 beginnenden<br />

Hauptverhandlung gegen Matthias Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari herbeizu-<br />

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