09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

944<br />

Die Staatsanwältin Scheck hat in ihrer Aussage vor dem Untersuchungsausschuss<br />

in der 13. Untersuchungsausschusssitzung darauf hingewiesen, dass ihr diese kriminelle<br />

Vorbelastung Schmiders nicht bekannt gewesen sei. Dem widerspricht jedoch<br />

die Tatsache, dass sich das Schreiben der Steuerfahndung vom 30. April<br />

1996 in der Akte befand. Insoweit muss <strong>von</strong> einer Nachlässigkeit der sachbearbeitenden<br />

Staatsanwältin ausgegangen werden, die sich zugunsten Schmiders auswirkte.<br />

Zwar kann eine kriminelle Vorbelastung nicht einen Anfangsverdacht bzw. hinreichenden<br />

Tatverdacht in anderer Sache begründen. Jedoch zeichnen kriminelle<br />

Vorbelastungen ein Bild vom Beschuldigten, insbesondere dann, wenn, wie im<br />

Fall <strong>von</strong> Manfred Schmider, hinsichtlich des im Jahre 1994 eingestellten Verfahrens<br />

wegen der gestellten Scheinrechnungen allein aufgr<strong>und</strong> des Umfangs <strong>und</strong> der<br />

damit einhergehenden Beharrlichkeit in der Tatausführung Rückschlüsse auf die<br />

Persönlichkeit, die kriminelle Energie <strong>und</strong> die Vorgehensweise zu ziehen sind.<br />

Im Ergebnis war deshalb eine Anklageerhebung geboten, mit der einem Gericht<br />

ermöglicht worden wäre, selbst eine Beweiserhebung durchzuführen <strong>und</strong> die Verdachtsmomente<br />

gegen Manfred Schmider zu bewerten.<br />

d) Einflussnahme auf die polizeilichen Ermittlungen<br />

Nicht belegt werden konnte, dass konkret auf polizeiliche Ermittlungen Einfluss<br />

genommen wurde. Der Zeuge Kriminalhauptkommissar Mario Petzold hat jedoch<br />

zumindest glaubhaft dargestellt, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe als Herrin<br />

des Verfahrens konkludent zum Ausdruck gebracht hat, dass das Bestreben der<br />

Staatsanwaltschaft nicht unbedingt darauf gerichtet war, das Verfahren Manfred<br />

Schmider im Rahmen einer Hauptverhandlung <strong>und</strong> somit öffentlich zu behandeln.<br />

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die zuständige<br />

Staatsanwältin Scheck insoweit indirekt Einflussnahme auf die Polizeitätigkeit<br />

genommen hat, als dass sie selbst ermittelt hat, was nach überstimmenden<br />

Aussagen der im Untersuchungsausschuss gehörten Kriminalbeamten als ungewöhnlich<br />

zu bezeichnen ist. Dem steht nicht entgegen, dass in den für die Staatsanwaltschaft<br />

verbindlichen Richtlinien für das Straf- <strong>und</strong> Bußgeldverfahren ausdrücklich<br />

eigene Ermittlungen vorgesehen sind.<br />

Soweit die Staatsanwältin Scheck vor dem Untersuchungsausschuss angegeben<br />

hat, ihr sei Manfred Schmider trotz ihrer Funktion als zuständige Pressestaatsanwältin<br />

im fraglichen Zeitraum, nicht bekannt gewesen, so vermag dies nicht zu<br />

überzeugen.<br />

Manfred Schmider geriet nicht zuletzt aufgr<strong>und</strong> seines aufwändigen Lebensstils<br />

<strong>und</strong> der Tatsache, dass er immer Kontakt zur Politik <strong>und</strong> Wirtschaft gesucht hatte,<br />

in den Blickpunkt der öffentlichen Medienberichterstattung. Das Unternehmen<br />

FlowTex, das eine bedeutende Rolle bei der Konversion des Flughafens Söllingen<br />

gespielt hatte, war im Jahr 1996 oft Gegenstand der lokalen Presseberichterstattung.<br />

Gerade einer Staatsanwältin, welche mit Presseangelegenheiten betraut ist <strong>und</strong> somit<br />

die Verpflichtung eingeht, sich diesbezüglich auch zu informieren, kann nur<br />

sehr schwer abgenommen werden, dass an ihr die presseöffentlichen Vorgänge<br />

um das Unternehmen FlowTex vollständig vorbei gegangen sind.<br />

Die Fraktionen der SPD <strong>und</strong> der GRÜNEN sind der Auffassung, dass bei der Verfahrenserledigung<br />

durch Einstellung die Tatsache eine Rolle spielte, dass eine<br />

Anklageerhebung die Konversion des Flughafens Söllingens in Frage gestellt hätte,<br />

womit schwerwiegende Nachteile für das Land verb<strong>und</strong>en gewesen wären.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!