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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

406<br />

3. Am 9. Oktober 1996 bat Herr Seyfried <strong>von</strong> der Betriebsprüfung des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Stadt bei der IZA um Informationen hinsichtlich der Firma<br />

„Energie-Invest AG, Schaan, Liechtenstein. Mit Schreiben vom 4. August<br />

1997 wurde durch die IZA mitgeteilt, dass es sich hierbei nach deren Erkenntnissen<br />

um eine Briefkastenfirma handele.<br />

4. Mit Anfrage vom 26. August 1999 bat wiederum Herr Seyfried <strong>von</strong> der Betriebsprüfung<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Stadt die IZA um Auskunft über drei<br />

spanische Firmen <strong>und</strong> jeweils einer Firma aus Portugal, Gibraltar <strong>und</strong> Frankreich.<br />

Aus der Antwort der IZA vom 24. September 1999 ergab sich, dass, soweit<br />

der IZA Erkenntnisse vorlagen, negativ gesehen, lediglich die Firma in<br />

Gibraltar dort nicht aktiv ist. Bezüglich einer spanischen Firma wurde <strong>von</strong> der<br />

IZA mitgeteilt, dass Geschäftszweck dieser Firma die Vermietung <strong>von</strong> Baumaschinen<br />

sei <strong>und</strong> zwei Mitarbeiter dort angestellt seien.<br />

Erstmalig konfrontiert mit diesen Firmen wurde die Betriebsprüfung des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Stadt im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung am<br />

15. Juli 1999 unter anderem mit Vertretern des B<strong>und</strong>eskriminalamts (siehe unten).<br />

5. Einen Tag nach seiner letzten Anfrage, mit Schreiben vom 27. August 1999 bat<br />

Herr Seyfried <strong>von</strong> der Betriebsprüfung des Finanzamts Karlsruhe-Stadt die<br />

IZA um Auskunft über sechs Tochterfirmen im osteuropäischen Ausland der<br />

Firma TexColor GmbH <strong>und</strong> Co. KG. Mit Schreiben vom 3. Januar 2000 teilte<br />

die IZA mit, dass es sich bei diesen Tochterfirmen der TexColor GmbH <strong>und</strong><br />

Co. KG durchweg um aktive Unternehmen handelte.<br />

Eine tabellarische Auflistung aller Anfragen bei der IZA, der jeweils anfragenden<br />

Stelle <strong>und</strong> den Erkenntnissen der IZA, die diese den Anfragenden mitgeteilt hat,<br />

ergibt sich aus dem Regierungsbericht vom 31. Mai 2002 (siehe unten). Aus den<br />

beigezogenen Akten lässt sich heute nicht mehr ermitteln, ob, wann <strong>und</strong> in<br />

welchem Umfang die jeweils anfragende Stelle andere Dienststellen hinsichtlich<br />

der Ergebnisse der IZA-Auskünfte informiert hat. Diesbezügliche Vermerke in<br />

den Akten liegen jedenfalls nicht vor.<br />

b) B<strong>und</strong>eskriminalamt<br />

Aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Mannheim geht hervor, dass ein<br />

Mitarbeiter des B<strong>und</strong>eskriminalamts, Herr Kriminalhauptkommissar Kriegeskorte,<br />

sich erstmals am 6. Juli 1999 mit Herrn Siebler <strong>von</strong> der Steuerfahndung des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach in Verbindung setzte. Herr Kriegeskorte vom BKA<br />

teilte Herrn Siebler mit, dass das BKA gesicherte Erkenntnisse habe, dass ein angeblicher<br />

Warenkreislauf <strong>von</strong> „FlowTex“-Lieferungen nach Spanien <strong>und</strong> Portugal<br />

nur ein „Warenkreislauf auf dem Papier“ sei.<br />

Aus dem Aktenvermerk <strong>von</strong> Herrn Siebler ergibt sich weiter, dass Herr Siebler<br />

Herrn Kriegeskorte an Herrn Oberstaatsanwalt Zimmermann verwiesen hat.<br />

Aus einem Aktenvermerk des Betriebsprüfers Seyfried vom Finanzamt Karlsruhe-Stadt<br />

ergibt sich, dass Herr Kriegeskorte vom BKA am 6. Juli 1999 auch<br />

Herrn Seyfried angerufen hat. Herr Seyfried vermerkte, dass Herr Kriegeskorte<br />

vom BKA auf die Betriebsprüfung gekommen sei, nachdem er <strong>von</strong> Herrn Siebler<br />

bei der Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach an die Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe, Herrn Oberstaatsanwalt Zimmermann, verwiesen wurde, <strong>und</strong><br />

ihn dieser an die Betriebsprüfung, Herr Seyfried, verwiesen habe. Aus dem Aktenvermerk<br />

<strong>von</strong> Herrn Seyfried vom 6. Juli 1999 ergibt sich ferner, dass Herr<br />

Kriegeskorte vom BKA Herrn Seyfried ebenfalls die Erkenntnisse des BKA schilderte<br />

(HBS werden mit Lkw <strong>von</strong> Deutschland nach Spanien verbracht, stehen dort<br />

vier Tage in der Lagerhalle <strong>und</strong> werden wieder zurücktransportiert).<br />

Herr Seyfried verwies gegenüber Herrn Kriegeskorte auf § 30 AO, dass insofern<br />

geprüft werden müsse, inwieweit gegenüber dem BKA steuerliche Sachverhalte<br />

offenbart werden dürfen. Man verblieb in diesem Telefonat dahin gehend, dass<br />

ein gemeinsamer Besprechungstermin geplant war, der dann am 15. Juli 1999<br />

stattfand.

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