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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

764<br />

Zu diesen Fragen nahm der Verteidiger <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring, Herr Rechtsanwalt<br />

Prasser, mit Schreiben vom 7. Dezember 2004 wie folgt Stellung:<br />

„Herr Dr. Döring hat, wie bekannt, <strong>von</strong> Herrn Hunzinger einen an seine damalige<br />

Privatadresse adressierten Scheck über 10.000 DM erhalten. Diesen<br />

hat er auf das ordnungsgemäß geführte <strong>und</strong> bekannte FDP-Konto bei der<br />

Volksbank in Schwäbisch Hall einbezahlt. Der Schatzmeister des FDP-Kreisverbandes,<br />

Herr Franke, wurde schriftlich unterrichtet <strong>und</strong> ausdrücklich gebeten,<br />

noch nichts zu veranlassen, also noch keine Spendenbescheinigung auszustellen,<br />

da Herr Dr. Döring wohl noch klären wollte, weshalb der Scheck auf<br />

ihn privat <strong>und</strong> nicht auf die Partei ausgestellt war. Da meinem Mandanten –<br />

wie vielen anderen Parteimitgliedern auch – bekannt war, dass Herr Hunzinger<br />

seit Jahren Spender der FDP war, <strong>und</strong> zwar für unterschiedliche Kreis<strong>und</strong><br />

Landesverbände <strong>und</strong> auch den B<strong>und</strong>esverband, sah mein Mandant<br />

zunächst keinen Anlass, zu hinterfragen, weshalb Herr Hunzinger spendete.<br />

Für Herrn Dr. Döring war lediglich noch zu klären, ob es besondere Gründe<br />

gab, dass der Scheck auf seinen Namen an die Privatanschrift geschickt wurde.<br />

Aus Sicht meines Mandanten war die Sache aber korrekt behandelt worden,<br />

weil der Betrag dem FDP-Konto gutgeschrieben wurde.<br />

Erst im Jahr 2004, als dieses Thema für Herrn Dr. Döring wieder virulent wurde,<br />

hat Herr Dr. Döring versucht, diesen Vorgang zu rekonstruieren. Dabei<br />

kam er auf folgenden Erklärungsversuch: Im Jahr 1999 hatte mein Mandant<br />

Herrn Dr. Graßmann <strong>von</strong> Zeiss Oberkochen die Wirtschaftsmedaille verliehen.<br />

Die Verleihung der Wirtschaftsmedaille wird im Ministerium geprüft <strong>und</strong> normalerweise<br />

werden Stellungnahmen <strong>von</strong> Kammern <strong>und</strong> Bürgermeistern eingeholt.<br />

An der Berechtigung der Verleihung dieser Medaille an Herrn Dr. Graßmann<br />

bestanden <strong>und</strong> bestehen auch heute keinerlei Zweifel. Die Verleihung der<br />

Medaille wurde auch <strong>von</strong> meinem Mandanten persönlich vorgenommen. Herr<br />

Dr. Döring hielt auch die Laudatio. Nach der Erinnerung meines Mandanten<br />

war es so, dass Herr Hunzinger bei dieser Veranstaltung anwesend war <strong>und</strong><br />

Herrn Dr. Döring um sein Redemanuskript bat, wobei es nicht unüblich war,<br />

dass Veranstalter oder Organisatoren die Laudatio gerne in schriftlicher Form<br />

haben wollen. Diese Überlassung der Laudatio, die möglicherweise in einer<br />

Festschrift oder einem ähnlichen Werk abgedruckt wurde, könnte den Zusatz<br />

zum Spendenscheck „Autorenhonorar“ erklären. Anzumerken ist allerdings,<br />

dass es meinem Mandaten erlaubt gewesen wäre, ein Autorenhonorar in diesem<br />

Zusammenhang auch persönlich/privat anzunehmen, die 10.000 DM also<br />

auf dem Privatkonto einzubezahlen <strong>und</strong> dann auch ordnungsgemäß zu versteuern.<br />

Es wäre ein Saldo <strong>von</strong> etwa 5.000,00 DM netto verblieben. Die – letztlich<br />

<strong>von</strong> Herrn Dr. Döring nicht zu verantwortende – unrichtige Spendenbescheinigung<br />

brachte Herrn Dr. Döring einen (zwischenzeitlich längst ausgeglichenen)<br />

Steuervorteil <strong>von</strong> ca. 450,00 €.<br />

Für die Verleihung der Wirtschaftsmedaille an Herrn Dr. Graßmann war kein<br />

Kontakt mit Herrn Hunzinger ausschlaggebend. Dies zeigt sich auch daran,<br />

dass beispielsweise im Jahr 2002 oder 2003 Herr Hunzinger meinem Mandanten<br />

vorgeschlagen hatte, die Wirtschaftsmedaille an Herrn Dr. Erdland, Vorstandsvorsitzender<br />

der Bausparkasse Schwäbisch Hall, zu verleihen. Dieser<br />

Anregung ist mein Mandant aber nicht nachgekommen, weil Herr Dr. Erdland<br />

aus Sicht meines Mandanten – bei allen Verdiensten, die er sich erworben hat<br />

– noch nicht lange genug in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> tätig war. Diese Entscheidung<br />

traf mein Mandant gegen den Vorschlag des Herrn Hunzinger <strong>und</strong>, obwohl<br />

die Verleihung der Wirtschaftsmedaille im Wahlkreis meines Mandanten<br />

<strong>und</strong> gar noch in seiner Heimatstadt Schwäbisch Hall sicherlich mit einer guten<br />

Presse einhergegangen wäre.“<br />

Schon weit vor dieser Stellungnahme, nämlich am 15. August 2004 wandte sich<br />

der Steuerberater <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring an das zuständige Finanzamt Schwäbisch<br />

Hall <strong>und</strong> teilte in diesem Schreiben mit, dass im Jahr 1999 offenbar falsche <strong>und</strong><br />

auch doppelte Steuerbescheinigungen hinsichtlich Parteispenden zugunsten <strong>von</strong><br />

Herrn Dr. Walter Döring ausgestellt worden seien <strong>und</strong> er insoweit <strong>von</strong> diesen<br />

Steuerbescheinigungen keinen Gebrauch machen wolle.<br />

Dieses Schreiben ist auf der nächsten Seite beigefügt.

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