09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

f<strong>und</strong>en wurde. Besonders zu berücksichtigen sei daher, dass dieser Schnellhefter<br />

anlässlich der Durchsuchung in der Wohnung des Angeschuldigten Seyfried in<br />

der Abstellkammer gef<strong>und</strong>en wurde.<br />

In diesem Aktenvermerk vom 2. September 1996 hält Herr Seyfried Folgendes<br />

unter anderem fest:<br />

„Ich machte nochmals anhand des Kegels deutlich, dass m. E. eine Abkehr <strong>von</strong><br />

der begonnenen Finanzierungsform schwerlich möglich ist, da derzeit monatlich<br />

Leasingraten <strong>von</strong> ca. 21 Millionen DM über die KSK aufgebracht werden<br />

müssen, dies, damit FTT seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.<br />

Frau Neumann meinte hierzu, dass man schon in der Lage wäre, die Spirale<br />

nicht unendlich weiterzudrehen, sondern die Möglichkeit der geringen System<br />

EK über die Lieferanten bei gleichem VK zu nutzen <strong>und</strong> eine höhere<br />

Tilgung/Ablösung der Leasingverträge anzustreben. Dies sei vor allem auf Seiten<br />

FTT zu bewerkstelligen.“<br />

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war damit Herrn Seyfried bewusst, dass die FTT<br />

ihren Verpflichtungen aus Leasingraten nur durch den weiteren Verkauf <strong>von</strong> Maschinen<br />

durch die KSK an die Leasinggesellschaft nachkommen konnte, indem<br />

die KSK das eingenommene Geld an die FTT transferierte, da es Erträge <strong>von</strong> den<br />

Servicegesellschaften für die FTT im Saldo nicht gab.<br />

Schließlich sei, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift weiter, die Aussage<br />

des Zeugen Alf Mießler in seiner Vernehmung vom 10. Juni 2002 auf Frage<br />

zur Feststellbarkeit des Nichtvorhandenseins <strong>von</strong> Systemen <strong>von</strong> besonderer Bedeutung:<br />

Herr Mießler habe angegeben:<br />

„Er (der Betriebsprüfer Seyfried) hätte nur ans Schwarze Brett gehen müssen,<br />

sich den Wochenplan für die nächste Woche anschauen <strong>und</strong> dann hätte er feststellen<br />

können, wie viele Maschinen bei FlowTex-Service in Ettlingen im Einsatz<br />

waren. ...“<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Feststellungen der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Freiburg-<br />

Land zur Durchführung der Betriebsprüfung, insbesondere zu den vorhandenen<br />

weiteren Aufklärungsmöglichkeiten bezüglich der Existenz <strong>von</strong> Systemen anhand<br />

der Motorennummern bei KHD <strong>und</strong> dem Nichtnachgehen der Geschäftstätigkeit<br />

der angeblichen Mietfirmen der HBS hält die Staatsanwaltschaft es für erwiesen,<br />

dass Herr Seyfried aufgr<strong>und</strong> seiner Feststellungen das Fehlen der Systeme anhand<br />

<strong>von</strong> Doppelbelegungen, fehlender Nummernkreise, fehlender Systeme in Frankreich<br />

usw. auch klar erkannt <strong>und</strong> entsprechend seine Prüfungstätigkeit zur Vermeidung<br />

weiterer unnötiger Aufdeckung eingeschränkt hat. Hinsichtlich der Einzelheiten<br />

wird insoweit auf den o. a. angeführten <strong>Bericht</strong> der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Freiburg-Land vom 28. Oktober 2002 sowie den diesbezüglichen<br />

Ausführungen im Gesamtbericht der LPD Karlsruhe – Dezernat W – verwiesen,<br />

welche beide Teil der Ermittlungsakten sind.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des gegen Manfred Schmider aufgr<strong>und</strong> der „anonymen Anzeige“<br />

anhängigen Vorermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

habe Herr Seyfried, so die Staatsanwaltschaft, durch sein Verhalten hierzu ebenfalls<br />

ein Indiz geliefert, dass er Kenntnis über das „Schneeballsystem“ hatte. Um<br />

Herrn Schmider vor der Strafverfolgung zu schützen, so die Ansicht der Staatsanwaltschaft,<br />

gab Herr Seyfried in diesem Verfahren an, dass aufgr<strong>und</strong> der beanstandungslosen<br />

Stichprobenprüfung bezüglich des Vorhandenseins <strong>von</strong> HBS im<br />

Ausland die Betriebsprüfung da<strong>von</strong> ausgehen müsse, dass alle im Prüfungszeitraum<br />

verkauften Maschinen auch existieren würden.<br />

Hierbei verschwieg er, so die Staatsanwaltschaft, dass zum einen die Stichprobenprüfung<br />

nicht wie ursprünglich gefordert abgelaufen war, die Überprüfung der<br />

Horizontalbohrsysteme nicht durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, sondern <strong>von</strong><br />

Personen vorgenommen wurde, die <strong>von</strong> Schmider <strong>und</strong> Co. selbst bestimmt worden<br />

waren. Zum anderen existierte ein Schlussbericht der damit beauftragten<br />

Wirtschaftsprüfergesellschaft gar nicht <strong>und</strong> die angebliche Stichprobenprüfung in<br />

Niederlande <strong>und</strong> in Tschechien erfolgte nicht durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer<br />

vor Ort. Ferner erfasste die Prüfung auch Systeme, die erst in 1994<br />

<strong>und</strong> 1995, das heißt nach dem Prüfungszeitraum produziert wurden bzw. produ-<br />

475

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!