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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

296<br />

Anhaltspunkte für strafbare Handlungen aus den beiden Aktenvermerken vom<br />

2. <strong>und</strong> 3. Juli 1996 ergeben. In dem daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

gegen die Steuerfahnder <strong>und</strong> deren Sachgebietsleiter eingeleiteten Ermittlungsverfahren<br />

401 Js 22627/01 wurde Richterin am Landgericht Krenz <strong>von</strong><br />

Staatsanwältin Völker als Zeugin vernommen. In ihrem Ersuchen an den Herrn<br />

Präsidenten des Landgerichts Mannheim um Erteilung einer Aussagegenehmigung<br />

führte Staatsanwältin Völker aus, dass Richterin am Landgericht Krenz als<br />

Zeugin unter anderem Auskunft über die damalige Zusammenarbeit zwischen der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim <strong>und</strong> der Steuerfahndung Karlsruhe geben solle.<br />

Ihre Vernehmung sei erforderlich, um den Ablauf der damaligen Ermittlungen<br />

<strong>und</strong> eventuelle Absprachen zwischen den beteiligten Ermittlungsbehörden Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim <strong>und</strong> Steuerfahndung Karlsruhe einerseits sowie Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen <strong>und</strong> Steuerfahndung Erfurt andererseits zu erfragen.<br />

In der Vernehmung am 31. August 2001 befragte Staatsanwältin Völker Richterin<br />

am Landgericht Krenz unter anderem zu dem Vermerk <strong>von</strong> Herrn Oberstaatsanwalt<br />

Arnold vom 21. Mai 1996. Über die Vernehmung wurde ein Tonbandprotokoll<br />

in Anwesenheit der Zeugin diktiert. Frau Krenz erhielt das niedergeschriebene<br />

Protokoll zur Durchführung des schriftlichen Genehmigungsverfahrens gemäß<br />

§ 168 StPO zur Durchsicht ausgehändigt. In dem zur Durchsicht ausgehändigten<br />

Protokoll war zum Thema Vermerk des Herrn Oberstaatsanwalt Arnold vom<br />

21. Mai 1996 Folgendes festgehalten:<br />

„Frage:<br />

Ausweislich der heute vorgelegten Ermittlungsakte 609 Js 145/96 ist dort ein<br />

vorgehefteter Vermerk des Herrn Oberstaatsanwalt Arnold vom 21. Mai 1996<br />

vorhanden.<br />

Können Sie sich an diesen Vermerk erinnern?<br />

Antwort:<br />

Nein, an diesen Vermerk kann ich mich nicht erinnern. Ich habe ihn zum ersten<br />

Mal gesehen, als er mir im Rahmen dieser Zeugenbefragung vorgelegt wurde.“<br />

Frage:<br />

Können Sie sicher ausschließen, dass dieser Vermerk bei der Ermittlungsakte<br />

609 Js 145/96 vorhanden war?<br />

Antwort:<br />

Ich kann nur sagen, dass ich diesen Vermerk noch nie gesehen habe. Wenn ich<br />

mir heute meine Abschlussverfügung vom 24. Juni 1997 ansehe, dann hat diese<br />

ja auch einen rein steuerstrafrechtlichen Inhalt. ...“<br />

Mit Schreiben vom 10. September 2001 wandte sich Frau Richterin am Landgericht<br />

Krenz an Herrn Oberstaatsanwalt Jobski, den Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim, <strong>und</strong> teilte ihm mit, dass Änderungen<br />

<strong>und</strong> Ergänzungen in dem „Entwurf der Niederschrift“ ihrer Vernehmung<br />

vom 21. August 2001 erforderlich seien. Sie bitte, mitzuteilen, in welcher<br />

Form diese Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen in die Niederschrift aufgenommen<br />

werden sollen.<br />

Eine Beantwortung des Schreibens ist aus der Akte nicht ersichtlich.<br />

Am 19. September 2001 übersandte Frau Richterin am Landgericht Krenz der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim die <strong>von</strong> ihr handschriftlich ergänzte Vernehmungsniederschrift<br />

<strong>und</strong> führte in ihrem Übersendungsschreiben aus:<br />

„Beiliegend übersende ich Ihnen das Protokoll über meine Vernehmung durch<br />

Staatsanwältin Völker am 31. August 2001. Nachdem – auch – mein Schreiben<br />

vom 10. September 2001 an Oberstaatsanwalt Jobski unbeantwortet blieb, habe<br />

ich die <strong>von</strong> mir angebrachten Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen unmittelbar in<br />

das mir übersandte Konzept eingefügt.<br />

Die mir <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Jobski am 3. September 2001 zur vorliegenden<br />

Vernehmung ergänzend gestellte Frage:

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