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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Zu A. III. 1.<br />

Ob die Landesregierung, die Ministerien, die Strafverfolgungsbehörden,<br />

Steuerbehörden <strong>und</strong> sonstige Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen, Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Steuerverfahren sowie<br />

sonstigem Verwaltungshandeln, in Zusammenhang mit den Personen<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider sowie deren Unternehmungen<br />

ihre Pflichten beachtet haben;<br />

Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden im „FlowTex“-Verfahren<br />

seit Beginn der Betriebsprüfung bei der FlowTex-Gruppe im Oktober<br />

1999, insbesondere<br />

1. aufgr<strong>und</strong> welcher Erkenntnisse die Staatsanwaltschaft Mannheim im Februar<br />

2000 erneut Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Firmengruppe<br />

FlowTex eingeleitet hat, die noch im gleichen Monat zur Verhaftung<br />

der Hauptverantwortlichen geführt haben.<br />

I. Beigezogene Akten<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim 22 KLs 628 Js 10855/01 (früher: 628<br />

Js 3693/00)<br />

– Finanzamt Karlsruhe-Durlach „iS Schmi/Flo Steufa-Liste Nr. 628 Js 3693/2000“,<br />

„Schmider Kleiser FlowTex u. a. I.“<br />

– Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe MA 4/00<br />

– Akten des Justizministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 410 E 27/00<br />

– Akte des Finanzministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> „FlowTex-Akten“<br />

Auf das Verzeichnis der beigezogenen Akten (Allgemeine Anlage 2) wird verwiesen.<br />

Aus diesen beigezogenen Akten ergibt sich Folgendes:<br />

Am Nachmittag des 31. Januar 2000 informierte die Oberfinanzdirektion Karlsruhe<br />

die Staatsanwaltschaft Mannheim – Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen –<br />

über Erkenntnisse der Finanzbehörden aus der seit dem 2. November 1999 durchgeführten<br />

Betriebsprüfung bei der FlowTex-Gruppe. Diese begründeten unter anderem<br />

den Verdacht des Betrugs zum Nachteil <strong>von</strong> Leasinggesellschaften <strong>und</strong><br />

Banken durch Verantwortliche der Firma FlowTex. Es bestanden konkrete Anhaltspunkte,<br />

dass 1.553 in den Jahren 1994 bis 1997 gekaufte Bohrsysteme<br />

tatsächlich nicht existent waren.<br />

Leitender Regierungsdirektor Schmidt <strong>von</strong> der Oberfinanzdirektion Karlsruhe<br />

hatte am Nachmittag des 31. Januar 2000 einen Termin mit der Staatsanwaltschaft<br />

vereinbart. Der Sachverhalt wurde <strong>von</strong> den Betriebsprüfern Seyfried, Hörth <strong>und</strong><br />

Morlock bei der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim vorgetragen. Die Betriebsprüfer unterrichteten die Staatsanwaltschaft<br />

unter anderem darüber, dass sie in zwei Gesprächen mit dem B<strong>und</strong>eskriminalamt<br />

am 15. Juli <strong>und</strong> 28. September 1999 auf eine Geschäftsverbindung der Firma<br />

KSK mit der spanischen Firma La Maquinista de Levante hingewiesen worden<br />

seien. Das B<strong>und</strong>eskriminalamt habe mitgeteilt, dass nach Auskunft der spanischen<br />

Behörden, die gegen die Firma La Maquinista de Levante <strong>und</strong> zwei weitere<br />

spanische <strong>und</strong> portugiesische Firmen Ermittlungen wegen des Verdachts der<br />

Geldwäsche führten, Horizontalbohrmaschinen zwischen Spanien <strong>und</strong> Deutschland<br />

(Ettlingen) hin- <strong>und</strong> hertransportiert würden. Die Maschinen, die in Portugal<br />

erworben worden seien, würden in Ettlingen aufgeladen <strong>und</strong> zum Sitz der Firma<br />

La Maquinista de Levante S.A. in Spanien verbracht <strong>und</strong> wären nach zwei oder<br />

drei Tagen wieder nach Ettlingen zurücktransportiert worden.<br />

Die Betriebsprüfer berichteten der Staatsanwaltschaft, dass ihnen im Rahmen der<br />

Außenprüfung bei der Firma KSK GmbH, die am 2. November 1999 begonnen<br />

habe, Rechnungen einer Firma La Maquinista de Levante für die Jahre 1994 bis<br />

1996 über insgesamt 142.139.500 DM aufgefallen seien. Aufgr<strong>und</strong> der Vorinfor-<br />

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