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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

so nicht gewesen. Es laufe normalerweise so, dass, wenn ein Verfahren eingestellt<br />

werde – <strong>und</strong> es sei ihm klar gewesen, dass das wieder eingestellt werde –, dass<br />

der Sachbearbeiter eine Einstellungsverfügung fertige <strong>und</strong> dass er diese Einstellungsverfügung<br />

dann zur Gegenzeichnung seinem Abteilungsleiter vorlege.<br />

Auf Nachfrage, dass er formuliert habe, „es war mir klar“, das eine Einstellung<br />

erfolgen sollte, führte der Zeuge aus, er habe gesehen, wie Frau Scheck arbeite.<br />

Und er habe gewusst, dass sie an der Einstellungsverfügung arbeite. Wie sie das<br />

im Einzelnen begründete, wie sie es formulierte, das sei ihm erst dann klar gewesen,<br />

als er es schriftlich vor sich liegen hatte.<br />

Dem Zeugen wurde die Aussage der Zeugin Scheck zum Kontakt mit ihrem Abteilungsleiter<br />

vorgehalten:<br />

„Ich habe den Fall besprochen – wie es üblich ist in einer staatsanwaltschaftlichen<br />

Arbeit – mit meinem Abteilungsleiter. Manchmal braucht man auch Rat,<br />

wie geht man weiter vor. Aber es war ein kollegiales Gespräch, ohne dass es<br />

Weisungen, Anweisungen gegeben hätte.“<br />

Dazu sagte der Zeuge Armbrust, das sei richtig, er habe zu keinem Zeitpunkt hier<br />

eine Weisung oder eine Anweisung gegeben. Er habe die Bitte ausgesprochen, es<br />

ausführlicher zu machen in den Gründen, weil ihm das im Jahr 1996 für so einen<br />

brisanten Fall, der auch öffentlichkeitswirksam gewesen sei, zu kurz vorgekommen<br />

sei.<br />

Auf weitere Frage, ob er sich intensiver mit dem Fall beschäftigt habe, weil er<br />

ihm eine größere Bedeutung zugemessen habe, erwiderte der Zeuge Armbrust, bei<br />

wichtigen Fällen sei er immer auf dem Laufenden, in diesem Fall sei es intensiver<br />

gewesen als bei sonstigen Fällen. In diesem Fall sei es so gewesen, dass er sich<br />

die Akte persönlich zu Rate gezogen habe, insbesondere diese Aussagen Schenk<br />

<strong>und</strong> Schöntag. Das habe ihn interessiert, weil er wusste, wie umstritten das Ganze<br />

gewesen sei. Man habe ja immer wieder in der Zeitung gelesen, dass die Polizei<br />

der Meinung sei, dass die Einstellung zu Unrecht erfolgte.<br />

Auf Frage, ob er während dieser Zeit bis zur ersten bzw. bis zur zweiten Einstellungsverfügung<br />

mit Vorgesetzten über den Fall gesprochen habe, führte der Zeuge<br />

aus, er habe sich mit Herrn Kaiser, dem Leitenden Oberstaatsanwalt, darüber<br />

unterhalten, er habe diesem über den Reinfall mit dem Rechtsanwalt Kunz berichtet.<br />

Auf Frage, ob er mit jemandem <strong>von</strong> der Generalstaatsanwaltschaft, vom Justizministerium<br />

gesprochen habe, sagte der Zeuge Armbrust, mit dem Ministerium<br />

mit Sicherheit nicht. Zu der Generalstaatsanwaltschaft könne er jetzt auch nichts<br />

sagen, da käme allenfalls Herr Schwarz in Betracht, weil er den persönlich kenne.<br />

Aber es falle ihm nichts Konkretes ein.<br />

Auf Frage, wie oft ein Staatsanwalt selbst Zeugen vernehme, führte der Zeuge<br />

aus, dass im Normalfall der Kriminalpolizeibeamte vernimmt. Die Vernehmung<br />

durch den Staatsanwalt selbst werde <strong>von</strong> Staatsanwalt zu Staatsanwalt sehr unterschiedlich<br />

gehandhabt. Relativ oft würden dies die Dezernenten vornehmen, die<br />

für Sexualdelikte zuständig sind, weil es dabei oftmals um die Glaubwürdigkeit<br />

des Tatopfers ginge, wo<strong>von</strong> sich die Staatsanwälte selbst einen Eindruck verschaffen<br />

wollten. Einer der Schwerpunkte der Arbeit der Frau Scheck in ihrem<br />

Dezernat sei die Bearbeitung <strong>von</strong> Sexualdelikten. Frau Scheck gehöre, darüber<br />

gebe es auch Statistiken, mit Sicherheit zu den Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe, die am meisten selbst eigenständige Vernehmungen durchführen.<br />

Auf Nachfrage, dass es bei der Bearbeitung dieses Falles im Jahr 2000<br />

doch einen engen Kontakt zwischen dem Abteilungsleiter <strong>und</strong> der sachbearbeitenden<br />

Staatsanwältin gegeben habe, führte der Zeuge aus, er habe sich schon gew<strong>und</strong>ert,<br />

dass man aus ihm einen sehr engen Kontakt herauslese. Was wahr sei,<br />

dass er auf dem Laufenden über die Ermittlungshandlungen <strong>und</strong> deren Ergebnisse,<br />

jedenfalls im Wesentlichen, sprich Zeugenvernehmungen gehalten wurde.<br />

Auf Frage, ob ihm bekannt gewesen sei, dass 1995 <strong>und</strong> 1996 es parallel zum<br />

Raubüberfall Ermittlungen gegen die KSK <strong>und</strong> die FlowTex-Gruppe, bzw. gegen<br />

den Rechtsanwalt Schmalfuß sowie eine anonyme Anzeige gegeben habe, gab der<br />

Zeuge Armbrust an, nur die zuletzt genannte anonyme Anzeige sei ihm bekannt<br />

gewesen. Die Anzeige sei seiner Erinnerung nach zur Ermittlung an die Steuerfahndung<br />

gegeben worden.<br />

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