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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

II. Zusammenfassendes Schlussvotum des Abg. Oelmayer GRÜNE<br />

Nach fast vier Jahren Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss „FlowTex“,<br />

der sich schwerpunktmäßig mit der Frage beschäftigte, ob <strong>und</strong> inwieweit Versäumnisse<br />

der Finanzbehörden <strong>und</strong> der Justiz den Milliardenbetrug mit Luftgeschäften<br />

über nicht existierende Bohrsysteme verlängerten, lassen sich folgende<br />

Fakten feststellen, die sich für mich als Ergebnis der Beweisaufnahme <strong>und</strong> der<br />

Aktenanalyse ergeben:<br />

1. Bereits im Jahr 1993 sind strafbare Handlungen der Brüder Manfred <strong>und</strong> Matthias<br />

Schmider festgestellt worden, die als Steuerhinterziehungen mit Geldbußen<br />

geahndet wurden (Manfred: 65.000,– DM, Matthias 85.000,– DM). Es<br />

ging um Scheingeschäfte in Millionhöhe, also fingierte An- <strong>und</strong> Verkäufe, die<br />

nur auf dem Papier, nicht aber in Realität existierten. Damit sollten Umsätze<br />

bzw. eine florierende Geschäftstätigkeit vorgetäuscht werden, um bei den Banken<br />

kreditwürdig zu erscheinen. Diese Straftaten waren schon im Jahr 1993 der<br />

OFD, der damals zuständigen Betriebsprüfung <strong>und</strong> der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldstelle<br />

bekannt.<br />

Obwohl diese Taten den Verdacht auf nichtsteuerliche Straftaten nahe legten,<br />

nämlich Bilanzfälschung <strong>und</strong> Kreditbetrug, wurde wegen dieser nichtsteuerlichen<br />

Delinquenz gar nicht ermittelt. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren<br />

gegen die o. g. Geldbußen auf Vorschlag der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle<br />

des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach ein, wobei er sich genau an die <strong>von</strong> den Finanzbeamten<br />

ausgerechneten Zahlen hinsichtlich der Höhe der Geldbußen<br />

hielt, ohne wegen der nichtsteuerlichen Aspekte des Falles zu ermitteln, ohne<br />

seiner <strong>Bericht</strong>spflicht nachzukommen <strong>und</strong> damit ohne dass sein Vorgesetzter<br />

informiert war; darüber hinaus unterließ er es, die vorgeschriebene Zustimmung<br />

des Amtsgerichts einzuholen.<br />

Schon damals, d. h. in den Jahren 1993 <strong>und</strong> 1994 hat ganz klar die Justiz versagt,<br />

wobei die Rechtsfehler auch <strong>von</strong> Herrn Generalstaatsanwalt Hertweck<br />

eingeräumt werden. Herr Hertweck war damals der übergangene Behördenchef<br />

des nachlässig arbeitenden Staatsanwaltes Dr. Klee.<br />

Der Ausschuss ist auch der Frage nachgegangen, ob die auffälligen Rechtsfehler<br />

des Amtsgerichts <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> etwas damit zu tun haben, dass Herr Hertweck<br />

damals für die CDU in der Kommunalpolitik aktiv war, insbesondere weil die<br />

CDU mehrmals Spenden <strong>von</strong> Manfred Schmider erhalten <strong>und</strong> angenommen hatte.<br />

Einen Beweis dafür haben wir –erwartungsgemäß- nicht gef<strong>und</strong>en.<br />

2. Zu diesen frühen Rechtsfehlern der Justiz (die sich später fortsetzten) gesellt<br />

sich – ebenfalls beginnend im Jahr 1993 <strong>und</strong> im Zusammenhang mit den oben<br />

dargestellten Scheingeschäften der Brüder Manfred <strong>und</strong> Matthias Schmider –<br />

eine wohlwollende Begleitung des Falles durch die OFD Karlsruhe.<br />

Aus den Scheingeschäften resultierten Steuernachforderungen in Höhe <strong>von</strong><br />

r<strong>und</strong> 34 Mio. DM. Diese wurden nicht eingetrieben, sondern durch eine eher<br />

unübliche Rechtskonstruktion auf 12 Mio. reduziert, in dem man trotz der<br />

schon damals zweifelhaften Gesellschaftsverhältnisse der KSK <strong>und</strong> der Fa.<br />

FlowTex das Vorliegen einer Organschaft zwischen diesen beiden Firmen bejahte,<br />

d. h. Manfred Schmider als den faktischen Gesellschafter beider Firmen<br />

betrachtete. Die Scheingeschäfte liefen buchgeldmäßig zwischen den Firmengruppen<br />

des Manfred <strong>und</strong> Matthias Schmider. Wenn man, statt die Steuerschuld<br />

jeder Firma zu errechnen, beide als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet,<br />

weil jeweils dieselbe Person dahinter steht, so ergeben sich deutlich niedrigere<br />

Steuerforderungen. Den Brüdern Manfred <strong>und</strong> Matthias Schmider wurde<br />

seitens der OFD diese wohlwollende Verfahrenserledigung zugebilligt, weil sie<br />

mit ihren Steuerrechtsexperten eine massive Beschwerdemacht einsetzten <strong>und</strong><br />

mit drohenden Existenzgefährdungen <strong>und</strong> Arbeitsplatzverlusten argumentierten,<br />

wenn man sie mit zu hohen Steuern belasten würde. Bei Manfred Schmider<br />

wurde das Ergebnis „Organschaft“ auch dann nicht korrigiert, als er zwei<br />

Jahre später in Bezug auf eine seiner Organschaftsfirmen – die KSK – das genaue<br />

Gegenteil behauptete: jetzt plötzlich hatte er mit der Firma nichts mehr zu<br />

tun, vielmehr sei Frau Neumann völlig selbstständige Alleininhaberin der Firmenanteile.<br />

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