09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

gen Matthias Schmider gemäß § 153 a StPO in Kenntnis gesetzt worden sei, antwortete<br />

der Zeuge, das könne er im Augenblick nicht sagen, weil er die Akte nicht<br />

vorliegen habe. Normalerweise müsste, wenn ein neues Verfahren eingehe, über<br />

die zentrale Namenskartei ein Ausdruck erfolgt sein. Nun wisse er nicht, ob da ein<br />

Ausdruck da gewesen sei. Ihm sei jedenfalls diese Einstellung aus dem Jahr 1994<br />

1998 nicht mehr bekannt gewesen. Für ihn sei das praktisch ein frisches Verfahren<br />

gewesen, zumal das damalige Verfahren seines Wissens bei den Besprechungen<br />

mit der Steuerverwaltung überhaupt nicht angesprochen worden sei. Er habe<br />

nirgends etwas darüber gesehen, dass auf 1993 oder so Bezug genommen worden<br />

sei. Soweit er wisse, sei Matthias Schmider unbestraft gewesen <strong>und</strong> deswegen sei<br />

für ihn eigentlich eine Freiheitsstrafe nicht in Betracht gekommen.<br />

Auf die Frage, warum der Vorwurf der nicht versteuerten Subventionszahlungen in<br />

Höhe <strong>von</strong> über 40 Millionen DM fallengelassen worden sei, erklärte der Zeuge,<br />

dafür sei er nicht zuständig gewesen, das sei schon <strong>von</strong> der Steuerverwaltung eingestellt<br />

worden. Insofern sei das gar nicht erst an die Staatsanwaltschaft gekommen.<br />

Der Zeuge bestätigte, dass das Verfahren gegen Matthias Schmider weder dem<br />

Behördenleiter noch dem Generalstaatsanwalt <strong>und</strong> dem Justizministerium berichtet<br />

worden sei. Die Person sei für ihn oder damals auch nicht in der Öffentlichkeit<br />

irgendwie, wie Boris Becker oder so, bekannt gewesen.<br />

Auf Vorhalt <strong>von</strong> § 8 Abs. 2 <strong>und</strong> § 11 Abs. 1 OrgStA im Auszug<br />

„Über alle Angelegenheiten <strong>von</strong> größerer Bedeutung muss der Behördenleiter<br />

unterrichtet werden. Dies gilt insbesondere für Strafsachen, die wegen der Art<br />

oder des Umfangs der Beschuldigung, wegen des Aufsehens, das sie in der Öffentlichkeit<br />

erregt haben oder erregen können, oder aus sonstigen, z. B. politischen<br />

Gründen oder wegen der Persönlichkeit oder Stellung eines Beteiligten<br />

bedeutsam sind.“<br />

„Das Justizministerium ist in Strafsachen <strong>von</strong> größerer Bedeutung, sofern sie<br />

die Öffentlichkeit, insbesondere auch parlamentarische oder sonstige politische<br />

Kreise, beschäftigen oder voraussichtlich beschäftigen werden, möglichst<br />

frühzeitig, jedenfalls vor endgültigen Entschließungen, zu unterrichten.“<br />

<strong>und</strong> der Bemerkung, dass Matthias Schmider doch auch eine bekannte Persönlichkeit<br />

gewesen sei, sagte der Zeuge, er wisse nicht, ob er bekannt gewesen sei. Ihm<br />

sei er jedenfalls nicht so bekannt gewesen, dass er der Auffassung gewesen sei,<br />

das müsse gemeldet werden. Das gehe ja schon daraus hervor, dass er <strong>von</strong> einem<br />

Strafbefehl ausgegangen sei. Sonst müsse er jeden Strafbefehl eventuell berichten<br />

<strong>und</strong> das sei natürlich nicht der Sinn der OrgStA gewesen. Vor allen Dingen sei es<br />

nicht der Sinn, wenn ein Abteilungsleiter oder stellvertretender Behördenleiter ein<br />

Verfahren mache, dass er dann alles – –. Es sei ja manchmal auch so, dass man<br />

selbst entscheide.<br />

Auf die Frage, ob ihm die Brüder Schmider nicht als bedeutende Persönlichkeiten<br />

im Raum Karlsruhe/<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> zum damaligen Zeitpunkt bekannt gewesen<br />

seien, antwortete der Zeuge, er habe nicht in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> gelebt, sondern in der<br />

Pfalz. In <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> sei er nur dienstlich gewesen <strong>und</strong> da habe er nichts mit den<br />

beiden zu tun gehabt.<br />

14. Klaus Jung<br />

Der Zeuge Jung, Richter am Amtsgericht <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, verneinte die ihm zu Beginn<br />

der Vernehmung gestellte Frage, ob er sich an den Strafbefehl, der <strong>von</strong> der<br />

Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, Herrn Dr. Klee, am 31. März 1998 beantragt<br />

<strong>und</strong> <strong>von</strong> ihm am 2. April 1998 unterzeichnet worden sei, erinnere. Auf die anschließende<br />

Frage, ob er häufig Strafbefehle mit einer Geldstrafe in Höhe <strong>von</strong><br />

zweieinhalb Millionen unterschreibe, antwortete der Zeuge, selbstverständlich<br />

nicht. Wobei es durch die zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

immer wieder vorkomme, also auch in Steuerstrafsachen. Strafbefehle in Millionenhöhe<br />

seien nicht tägliches Geschäft, aber es komme immer wieder vor.<br />

Auf die weitere Frage, ob er schon mal einem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls<br />

nicht entsprochen habe, weil er sich gesagt habe, also die Steuerstrafsache muss<br />

jedenfalls öffentlich verhandelt werden, erklärte der Zeuge, also aus dem Gr<strong>und</strong>,<br />

291

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!