09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Erfurt unterrichtete die Betriebsprüfungsstelle Karlsruhe-Stadt am 8. Februar<br />

1996 telefonisch über die Selbstanzeige. Am Nachmittag des gleichen Tages<br />

übergab der <strong>von</strong> der KSK beauftragte Rechtsanwalt Kullen die Selbstanzeige der<br />

Betriebsprüfungsstelle persönlich. Die Betriebsprüfungsstelle leitete die Selbstanzeige<br />

am 12. Februar 1996 der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach zu. Zwischen<br />

den Beteiligten bestand Einigkeit, dass gegen die in der Selbstanzeige genannten<br />

Personen das Steuerstrafverfahren einzuleiten <strong>und</strong> die Wirksamkeit der Selbstanzeige<br />

im Steuerstrafverfahren zu prüfen ist.<br />

Am 5. März 1996 leitete die Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle Erfurt das Steuerstrafverfahren<br />

gegen Angelika Neumann, Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser<br />

ein. In das Strafverfahren bezog sie auch Rechtsanwalt Schmalfuß ein. Das Finanzamt<br />

Erfurt setzte Frau Angelika Neumann, Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus<br />

Kleiser am 6. März 1996 eine Frist nach § 371 Abs. 3 AO zur Nachzahlung der<br />

verkürzten Umsatzsteuer <strong>und</strong> Körperschaftsteuer in Höhe <strong>von</strong> zusammen<br />

35.969.159 DM bis 10. April 1996 bzw. 15. April 1996. Nach einer Fristverlängerung<br />

durch die Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle des Finanzamts Erfurt bezahlten<br />

die Beteiligten die festgesetzten Beträge.<br />

Die erste gemeinsame Besprechung zwischen thüringischen <strong>und</strong> baden-württembergischen<br />

Steuerbeamten über das weitere Vorgehen fand am 2. April 1996 im Finanzamt<br />

Erfurt statt. Teilnehmer waren neben dem Vorsteher des Finanzamts Erfurt<br />

dortige Bedienstete der Steuerfahndungsstelle <strong>und</strong> Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle<br />

<strong>und</strong> Steuerfahndungsbeamte des Finanzamts Karlsruhe-Durlach. Bei dieser Besprechung<br />

bestand Einigkeit, dass für den Fall der Unwirksamkeit der Selbstanzeige<br />

strafprozessuale Maßnahmen in Betracht kommen. Die Steuerfahndungen Erfurt<br />

<strong>und</strong> Karlsruhe-Durlach sollten entsprechende Vorbereitungen treffen.<br />

In der Folge hielten die Steuerfahndungsstellen Erfurt <strong>und</strong> Karlsruhe-Durlach telefonischen<br />

Kontakt <strong>und</strong> tauschten u. a. Informationen über mögliche Durchsuchungsorte<br />

aus. In einer weiteren Besprechung am 18. April 1996 im Finanzamt<br />

Karlsruhe-Durlach erörterten sie das weitere Vorgehen, ohne allerdings schon<br />

konkrete Maßnahmen festzulegen.<br />

Als bei den Betriebsprüfern des Finanzamts Karlsruhe-Stadt am 24. April 1996<br />

im Rahmen der inzwischen begonnenen Betriebsprüfung bei der KSK der Verdacht<br />

auftauchte, die KSK habe durch nicht gerechtfertigte Betriebsausgaben<br />

ihren Gewinn gemindert, erweiterten die Betriebsprüfer am Vormittag des darauf<br />

folgenden Tages das gegen Angelika Neumann eingeleitete Steuerstrafverfahren<br />

<strong>und</strong> leiteten gegen den Steuerberater der KSK, Wawra, ein Steuerstrafverfahren<br />

wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Am Nachmittag<br />

des gleichen Tages, 25. April 1996, unterrichteten sie in einer Besprechung beim<br />

Finanzamt Erfurt u. a. die Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle des Finanzamts Erfurt,<br />

die diese Informationen an die für Erfurt zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

für Wirtschaftsstrafsachen Mühlhausen weitergab. Diese zog daraufhin das<br />

Verfahren nach § 386 Abs. 4 Satz 2 AO an sich.<br />

Die Frage des weiteren Vorgehens erörterten die Beteiligten am 10. Mai 1996 mit<br />

der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Dabei kündigte Staatsanwalt Müller zu Beginn<br />

der Besprechung an, dass er die Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim abgeben werde. Er gab dabei folgende Gründe an: Schwerpunkt<br />

des Tatkomplexes sei Karlsruhe; die KSK sei nur eine <strong>von</strong> mehreren Firmen des<br />

FlowTex-Firmenkomplexes, dessen Zentrale sich in Ettlingen befände. Tatort der<br />

Steuerstraftaten sei Ettlingen; außerdem würden die Beschuldigten im Raum<br />

Karlsruhe wohnen. Bei dieser Besprechung am 10. Mai 1996 ging es demnach<br />

vor allem um die Frage, welche Staatsanwaltschaft für die Verfahren örtlich zuständig<br />

ist. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gab das Verfahren am 13. Mai<br />

1996 an die Staatsanwaltschaft Mannheim ab.<br />

Am 8. Januar 1997 fand beim Finanzamt Erfurt unter Beteiligung des Vorstehers,<br />

weiterer Bediensteter des Finanzamts Erfurt, Vertretern der Betriebsprüfung<br />

Karlsruhe-Stadt <strong>und</strong> Rechtsanwalt Kullen sowie Steuerberater Wawra wegen Problemen<br />

im Zusammenhang mit der Selbstanzeige <strong>von</strong> Angelika Neumann eine erneute<br />

Besprechung statt. Im Wesentlichen unterrichteten die Betriebsprüfer die<br />

Besprechungsteilnehmer über die inzwischen getroffenen Feststellungen.<br />

Am 13. März 1997 führte die Steuerfahndung Erfurt aufgr<strong>und</strong> eines richterlichen<br />

Beschlusses des Amtsgerichts Mühlhausen Durchsuchungsmaßnahmen an mehre-<br />

1019

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!