09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

2004 seine den Herrn Seyfried belastenden Angaben <strong>von</strong> früher vollständig widerrufen<br />

habe. Er hat in seiner Zeugenvernehmung am 13. Mai 2004 unmissverständlich<br />

erklärt, dass Herr Seyfried bei der zweiten Betriebsprüfung bezüglich<br />

der dritten Betriebsprüfung keine Zusage erteilt habe, dass er „die Augen zudrücken<br />

würde“. Er, Dr. Kleiser, habe zwar einmal gesagt, dass darüber gesprochen<br />

worden sei, das sei aber nicht richtig gewesen. Herr Dr. Kleiser bek<strong>und</strong>et<br />

in seiner Vernehmung am 13. Mai 2004,<br />

„dass die Belastung des Herrn Seyfried durch mich objektiv unrichtig ist <strong>und</strong><br />

war“.<br />

Auch habe ihm nie Manfred Schmider <strong>von</strong> einer Zusage des Herrn Seyfried erzählt.<br />

Sein früheres falsches Vorgehen begründet Herr Kleiser damit, dass er seinerzeit<br />

ziemlich erregt gewesen sei, insbesondere über die zu Beginn seiner eigenen<br />

als Beschuldigtenvernehmung <strong>von</strong> Herrn Seyfried an ihn gerichteten Fragen.<br />

Herr Dr. Kleiser blieb auch nach dem Hinweis, dass er sich durch seine früheren<br />

Angaben als Beschuldigter – bliebe er bei seinen jetzigen Angaben im Rahmen<br />

seiner Vernehmung am 13. Mai 2004, einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht<br />

haben könnte, bei seiner Aussage. Da dies in besonderem Maß für seine<br />

Glaubwürdigkeit spricht, hält die Kammer des Landgerichts die Angaben des Zeugen<br />

Dr. Kleiser bei seiner Vernehmung am 13. Mai 2004 für glaubhaft. Besonders<br />

sei dabei noch zu berücksichtigen, dass sich durch diese neue Aussage des Herrn<br />

Dr. Kleiser die eklatanten Widersprüche <strong>und</strong> Ungereimtheiten in den früheren Beschuldigtenvernehmungen<br />

der Haupttäter Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser auflösen<br />

würden, die bereits massive Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer belastenden<br />

Angaben vor der Vernehmung vom 13. Mai 2004 hatten aufkommen lassen.<br />

Das Gericht führt dann im Weiteren die <strong>von</strong> Herrn Dr. Kleiser früher als Beschuldigter<br />

gemachten Angaben an <strong>und</strong> stellt demgegenüber die Aussagen, die er im<br />

Rahmen seiner Zeugenvernehmung vor Gericht am 13. Mai 2004 gemacht hatte.<br />

Schließlich erläutert das Gericht abschließend zu der Bewertung der Zeugen Dr.<br />

Kleiser <strong>und</strong> Schmider die Ausführungen, die Herr Dr. Kleiser als Zeuge zum Thema<br />

„Asset-Aufbau“ <strong>und</strong> „Light-Maschinen“ gemacht hat. Es sei richtig, dass Herr<br />

Dr. Kleiser Herrn Seyfried erzählt habe, Manfred Schmider <strong>und</strong> er beabsichtigten,<br />

1.200 Maschinen in „Light-Version“ herzustellen. Es sei aber keineswegs gegenüber<br />

Herrn Seyfried die Rede da<strong>von</strong> gewesen, dass 1.200 Maschinen fehlen<br />

würden. Die Light-Maschinen seien Herrn Seyfried gegenüber lediglich als die<br />

preiswertere Version zu den normalen Maschinen dargestellt worden, um den<br />

Markt auszuweiten. Herr Seyfried habe da<strong>von</strong> abgeraten, die 1.200 Maschinen bei<br />

der Firma Mahle zu bauen. Herr Seyfried habe angeregt, stattdessen Assets – gemeint<br />

waren lukrative Tochterfirmen – auf- <strong>und</strong> auszubauen.<br />

Hinsichtlich des Zeugen Bulich ist das Gericht der Meinung, dass es sich bei den<br />

Ausführungen des Zeugen, auf die sich die Anklage stützt, offenk<strong>und</strong>ig lediglich<br />

um eine Schlussfolgerung des Zeugen handelt, die er aufgr<strong>und</strong> des Verhaltens <strong>von</strong><br />

Herrn Seyfried gezogen haben will. Nachvollziehbar seien diese Schlussfolgerungen<br />

nicht. Als Indiz für die Kenntnis <strong>von</strong> Herrn Seyfried vom „Schneeballsystem“<br />

FlowTex taugen die Angaben <strong>von</strong> Herrn Bulich aus Sicht des Gerichts jedenfalls<br />

nicht.<br />

Auch unter dem Gesichtspunkt eines vermeintlichen Betrugs bzw. Kreditbetrugs<br />

in Form der Finanzierung körperlich tatsächlich vorhandener HBS über die Gewinnmarge<br />

der KSK sieht das Gericht keinen Anhaltspunkt dafür, dass Herr<br />

Seyfried einem „betrügerischen Schneeballsystem mit tatsächlich vorhandenen<br />

HBS“ auf die Spur gekommen sein könnte. Soweit sich die Staatsanwaltschaft auf<br />

die Äußerung <strong>von</strong> Herrn Seyfried gegenüber Herrn Siebler, welche Herr Siebler<br />

in einem Aktenvermerk vom 13. Mai 1996 niedergelegt habe, bezieht, dass es<br />

sich seines Erachtens hierbei um eine reine Finanzierungsmethode handle, die auf<br />

einen Betrug gegenüber den Banken hinauslaufe, kann dies aus der Sicht des Gerichts<br />

nicht als Indiz für das Erkennen des hier möglicherweise vorliegenden Betrugssystems<br />

mit körperlich vorhandenen HBS gewertet werden. Aus dem Zusammenhang,<br />

in dem diese Äußerung gefallen sein soll, ergibt sich ohne weiteres,<br />

dass es sich dabei lediglich um eine rechtliche Einordnung des in der Anzeige<br />

dargestellten Sachverhalts (Luftgeschäfte mit angeblich nicht existierenden HBS)<br />

handelte.<br />

481

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!