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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

gericht Meyer teilte Generalstaatsanwalt Hertweck mit, dass die Verteidiger<br />

nicht bereit seien, einen Rechtsmittelverzicht zu erklären. Generalstaatsanwalt<br />

Hertweck machte deutlich, dass nunmehr die angesonnenen Anträge nach<br />

§ 154 Abs. 2 StPO nicht in Betracht kämen. Vorsitzender Richter am Landgericht<br />

Meyer entgegnete hierauf, dass er sich in diesem Fall nicht in der Lage<br />

sehe, die auf den 15. Januar 2002 angesetzte Hauptverhandlung gegen Matthias<br />

Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari durchzuführen. Ursprünglich habe er<br />

vorgehabt, bis zu den Weihnachtstagen die Ladungsverfügungen zu entwerfen.<br />

Da er eine im Hinblick auf die Hauptverhandlung gegen Manfred Schmider<br />

u. a. bereits einmal verschobene Operation nicht nochmals verschieben wolle,<br />

überdies umfangreichen Jahresurlaub abzuwickeln habe <strong>und</strong> seine Pensionierung<br />

im Jahr 2003 bevorstehe, wisse er nicht, wann das Verfahren gegen Matthias<br />

Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari durchzuführen sei. Deshalb würden auch<br />

die gegen die beiden Genannten bestehenden Haftbefehle aufgehoben werden.<br />

Er sei sich sicher, dass im Fall einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft der<br />

3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Aufhebungsentscheidung<br />

der Strafkammer bestätigen werde. ...“<br />

Am 21. Dezember 2001 wandte sich der Vorsitzende Richter am Landgericht<br />

Meyer erneut an Herrn Generalstaatsanwalt Hertweck. Der bei diesem Telefongespräch<br />

anwesende Dezernent der Generalstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt<br />

Dr. Schäfer, fertigte zum Inhalt des <strong>von</strong> ihm über Lautsprecher mitgehörten Telefongesprächs<br />

erneut einen Vermerk, in dem er unter anderem festhielt:<br />

„... Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer beklagte sich darüber, dass<br />

die Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung widerrufen habe, indem sie keinen<br />

Antrag nach § 154 Abs. 2 StPO bezüglich des PowerDrill- <strong>und</strong> Romonta-Komplexes<br />

gestellt habe. Eine solche Vereinbarung sei in öffentlicher Hauptverhandlung<br />

zwischen dem Gericht, den Verteidigern, dem Sitzungsvertreter<br />

Staatsanwalt (GL) Dr. Hofmann <strong>und</strong> den Angeklagten getroffen worden. ...<br />

Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer erklärte, dass Manfred Schmider<br />

<strong>und</strong> die anderen Angeklagten in dem Verfahren gegen Matthias Schmider <strong>und</strong><br />

Massimo Corbari das am 15. Januar 2002 beginnen soll, als Zeugen vernommen<br />

werden sollten zum Komplex PowerDrill. Im Hinblick auf die in öffentlicher<br />

Hauptverhandlung getätigte Ankündigung <strong>von</strong> Staatsanwalt (GL) Dr.<br />

Hofmann habe er, so fuhr Vorsitzender am Landgericht Meyer fort, am 6. Dezember<br />

2001 das Verfahren gegen Matthias Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari<br />

terminiert. ...<br />

Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer bek<strong>und</strong>ete seine Einschätzung dahin<br />

gehend, dass die Aussage eines Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft<br />

nichts wert sei. Er wolle jedoch auch mit den Verteidigern keinen Deal<br />

schließen. Wenn die Staatsanwaltschaft kein Vertrauen in das Landgericht habe,<br />

könne das Verfahren auf der jetzigen Basis ohne die erbetenen Signale<br />

nicht durchgeführt werden. Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer äußerte<br />

sich dahin gehend, er fange kein Verfahren an, wenn er es mit einer Staatsanwaltschaft<br />

zu tun habe, die in der Hauptverhandlung gelähmt sei. Im vorliegenden<br />

Falle (Matthias Schmider, Massimo Corbari) sei zudem da<strong>von</strong> auszugehen,<br />

dass die Verteidiger eine Konfliktverteidigung führen würden.<br />

Generalstaatsanwalt Hertweck machte deutlich, dass die Staatsanwaltschaft<br />

sich nicht im vorhinein zur Abgabe möglicher Anträge erklären werde. Solches<br />

müsse der jeweiligen Prozesssituation vorbehalten bleiben. Es sei der Staatsanwaltschaft<br />

nicht zuzumuten, sich bereits vor Prozessbeginn im Hinblick auf<br />

prozessuale Verfahrensweisen festzulegen.<br />

Generalstaatsanwalt Hertweck zeigte sich erstaunt über die Äußerung <strong>von</strong><br />

Vorsitzendem Richter am Landgericht Meyer zu der angeblichen „Vereinbarung“<br />

in öffentlicher Hauptverhandlung. Er verwies darauf, dass Vorsitzender<br />

Richter am Landgericht Meyer ihm dies gegenüber bei dem Telefonat am<br />

20. Dezember 2001 nicht erwähnt habe. Vorsitzender Richter am Landgericht<br />

Meyer antwortete hierauf, er sei da<strong>von</strong> ausgegangen, dass Generalstaatsanwalt<br />

Hertweck <strong>von</strong> dieser Zusage <strong>von</strong> Staatsanwalt (GL) Dr. Hofmann unterrichtet<br />

worden sei. Er brachte zum Ausdruck, er <strong>und</strong> seine Richterkollegen in<br />

der Strafkammer fühlten sich durch die jetzige Entwicklung düpiert. Insbeson-<br />

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