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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Fahndungsprüfer Siebler <strong>und</strong> Gaukel sich sowohl speziell hinsichtlich der Informationsquelle<br />

‚Krumes‘ als auch generell hinsichtlich der Führung der ihnen<br />

übertragenen FlowTex-Vorermittlungen objektiv <strong>und</strong> intensiv um weitere Aufklärung<br />

bemüht haben“ (vgl. LG KA, Az. 8 KLs 401 Js 11529/03). Ferner verweist<br />

die Kammer auf das nach Aktenlage offensive <strong>und</strong> engagierte Bemühen der<br />

Steufa bei der Aufklärung des Inhalts der anonymen Anzeige, eines „nur eingeschränkt<br />

überprüfbaren (Anfangs-)Verdachts“: „Zu verweisen ist hierbei insbesondere<br />

auf den (...) Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle Karlsruhe-Durlach<br />

vom 10. April 1997 (...), der Gr<strong>und</strong>lage der an diesem Tag erfolgten Besprechung<br />

mit Oberstaatsanwalt Zimmermann war <strong>und</strong> den Teilnehmern als ‚Tischvorlage‘<br />

zur Verfügung gestellt wurde <strong>und</strong> in dem unter I. 2. ausgeführt wird, dass im Zusammenhang<br />

mit den Ermittlungen wegen der im Mai 1996 bei der StA Karlsruhe<br />

eingegangenen anonymen Anzeige ‚... unter bestimmten Umständen Kreditbetrug<br />

der eingeschalteten Refinanzierungsbanken <strong>und</strong> Leasingfirmen‘ in Betracht<br />

kommt“ (vgl. LG KA, Az. 8 KLs 401 Js 11529/03). Das LG KA kommt demnach<br />

zu dem Schluss, dass „... bei vernünftiger Bewertung des Akteninhalts nahe liegend<br />

oder doch jedenfalls nicht ausschließbar (erscheint), dass das objektiv<br />

pflichtwidrige Unterbleiben der Weiterleitung auf einer Fehleinschätzung der Bedeutung<br />

dieser Informationsquelle für die weiteren staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen<br />

oder aber (...) auf einem wie auch immer gearteten Versehen beruhte“<br />

(vgl. LG KA, Az. 8 KLs 401 Js 11529/03). Zu einem derartigen Schluss kommt<br />

auch die Soko FlowTex <strong>von</strong> der LPD KA in ihrem Gesamtbericht v. März 2003<br />

(vgl. dort S. 521): „Nach Abzeichnung durch Herrn Schmidt kamen diese beide<br />

Vermerke (Anm.: gemeint sind die Vermerke über die Anzeige des Zeugen Krumes)<br />

in die ‚Ablage‘. Es ist anzunehmen, dass sie dort einfach ‚vergessen‘ wurden,<br />

zumal ja lt. Anmerkung auch der Inhalt im ‚Wesentlichen der anonymen Anzeige‘<br />

glich <strong>und</strong> außerdem steuerliche Hintergründe (...) nicht geschildert werden<br />

konnten.“ Dieser Nichteröffnungsbeschluss des LG KA wurde schließlich vom<br />

OLG KA mit Beschluss vom 6. April 2004 nach sofortiger Beschwerde der StA<br />

MA bestätigt.<br />

Das Verfahren gegen den Betriebsprüfer AR Manfred Seyfried ist noch nicht<br />

rechtskräftig abgeschlossen.<br />

ff) Sonderbericht Leasing der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG<br />

Ebenso wie die Finanzbehörde ging im März 1999 auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

KPMG in einem Sonderbericht Leasing zum Stichtag 31. Dezember<br />

1998 <strong>von</strong> der Existenz <strong>von</strong> 2139 Bohrsystemen aus, die danach entweder <strong>von</strong> FTT<br />

geleast (= 1925 HBS mit fester Vertragslaufzeit), angemietet (= 55 HBS mit kurzfristiger<br />

Kündigungsmöglichkeit) oder im Anlagevermögen aktiviert (= 159 HBS)<br />

waren. Ausweislich dieses <strong>Bericht</strong>s soll der körperliche Bestand der Systeme<br />

durch Bestätigungen der Untermieter (FlowTex-Servicegesellschaften) nachgewiesen<br />

worden sein <strong>und</strong> soll eine Inaugenscheinnahme <strong>von</strong> 100 Systemen (= nach<br />

dem Zufallsprinzip ausgewählte Stichprobe <strong>von</strong> HBS aus dem In- <strong>und</strong> angrenzenden<br />

Ausland), die angeblich zu Wartungszwecken zum Firmengelände FlowTex<br />

verbracht worden waren, stattgef<strong>und</strong>en haben. Als Ergebnis der Prüfung wurde im<br />

<strong>Bericht</strong> festgehalten: „... keine Anzeichen dafür [...], dass für die zum 31. Dezember<br />

1998 bestehenden Leasingverträge betreffend Bohrsysteme die Eigentumsrechte<br />

[...] der [...] finanzierenden Leasinggesellschaften sowie die ihnen zur Besicherung<br />

eingeräumten Rechte nicht gewahrt sind“ (vgl. LO I-286).<br />

Ferner wurde <strong>von</strong> der KPMG AG attestiert: „Anlässlich der Prüfung der Debitoren<br />

<strong>und</strong> Kreditoren sowie der Ertrags- <strong>und</strong> Aufwandskonten während der Jahresabschlussprüfung<br />

haben wir festgestellt, dass die Zahlungen für die Untermietansprüche<br />

bei der Gesellschaft regelmäßig eingehen. Darüber hinaus war den Büchern<br />

<strong>und</strong> Belegen der Gesellschaft zu entnehmen, dass die Zahlungen <strong>von</strong> den Leasinggesellschaften<br />

regelmäßig abgebucht wurden.“ Für die refinanzierenden Banken<br />

wichtige Ausführungen zur Inkassofunktion der KSK bezogen auf Mietverpflichtungen<br />

der Servicegesellschaften gegenüber FTT sowie zur auffälligen Zahlungsweise<br />

eingegangener Mieten durch KSK an FTT en bloc, ohne Zuordnung zu einzelnen<br />

Mietverträgen fehlen jedoch; diese Gesichtspunkte wurden offenbar für irrelevant<br />

gehalten. Der Zeuge Wirtschaftsprüfer Dankert, KMPG, sagte dazu am<br />

8. November 2001 gegenüber der 22. großen Strafkammer des LG MA in dem<br />

Hauptverfahren gegen Manfred Schmider ausweislich des Sitzungsberichts der StA<br />

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