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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

500<br />

lichen zur Last gelegten Betrugshandlung zumindest für möglich hielt, teilte er<br />

die wesentlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Informationsquelle „Krumes“ anlässlich<br />

der abschließenden Besprechung am 10. April 1997 in den Räumen der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe Herrn Oberstaatsanwalt Zimmermann nicht mit.<br />

Außerdem seien die Erkenntnisse der Informationsquelle „Krumes“ nicht in ein in<br />

dieser Sache abschließendes Schreiben der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach vom 14. April 1997 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geflossen.<br />

In diesem Schreiben wurde mitgeteilt:<br />

„Eine nach dem Zufallsprinzip erfolgte Überprüfung <strong>von</strong> 43 Horizontalbohrmaschinen<br />

im Ausland hat keine Beanstandung ergeben. Die Systeme wurden<br />

vor Ort in Augenschein genommen. Dies wurde durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

testiert. Nachrichtlich teile ich Ihnen nochmals mit, dass die Steuerstrafverfahren<br />

gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim – Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen – unter dem<br />

Az. 609 Js 145/96 geführt werden. Ein damit in Zusammenhang stehendes Steuerstrafverfahren<br />

gegen Angelika Neumann wurde im Januar 1997 <strong>von</strong> der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen abgegeben<br />

<strong>und</strong> wird dort inzwischen unter dem Geschäftszeichen 33 Js 41175/97 geführt.“<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Inhalts der abschließenden Besprechung vom 10. April 1997 <strong>und</strong><br />

des soeben zitierten Schreibens vom 15. April 1997 stellte Oberstaatsanwalt Zimmermann<br />

am 24. April 1997 das Vorermittlungsverfahren 52 Js 13493/96 insgesamt<br />

ein, da ein Fehlen der Maschinen nicht festgestellt worden war <strong>und</strong> somit<br />

weder hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Steuerstraftat noch für<br />

das Vorliegen <strong>von</strong> Betrugstaten vorhanden schienen.<br />

Auch gegenüber der Staatsanwaltschaft Mannheim hat Herr Markus Schmidt, so<br />

der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Informationen „Krumes“ verschwiegen<br />

<strong>und</strong> teilte mit Schreiben vom 9. Juni 1997 mit:<br />

„... Ich bestätige Ihnen das Besprechungsergebnis vom 4. Juni 1997 wie folgt:<br />

Mit Schreiben der KSK GmbH vom 5. Juni 1996 wird <strong>von</strong> Manfred Schmider,<br />

Dr. Klaus Kleiser <strong>und</strong> Angelika Neumann bestätigt, dass „Angelika Neumann<br />

die Anteile an der Firma KSK GmbH im eigenen Namen für eigene Rechnung<br />

hält <strong>und</strong> damit nicht Treuhänderin ist“. Eine vermutete Treuhandvereinbarung<br />

sei weder schriftlich noch mündlich geschlossen worden. Auch eine Weisungsbefugnis<br />

der Herren Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser gegenüber Frau Angelika Neumann<br />

habe nicht bestanden. Mit dieser schriftlichen Erklärung seien Meinungsverschiedenheiten<br />

über die tatsächliche Stellung <strong>von</strong> Angelika Neumann<br />

ausgeräumt. Eine Beteiligung der Herren Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser an der<br />

KSK kann für den Prüfungszeitraum <strong>von</strong> hier aus nicht nachgewiesen werden.<br />

Damit liegt die Verantwortung für die bei der KSK <strong>und</strong> deren Gesellschafterin<br />

eingetretene Steuerverkürzung allein bei Angelika Neumann. Bei den übrigen<br />

genannten Personen ist ein steuerunehrliches Verhalten daraus nicht nachzuweisen.“<br />

Obwohl Herr Markus Schmidt bereits telefonisch am 21. Mai 1996 <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt<br />

Arnold <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim über den aufgr<strong>und</strong> der<br />

anonymen Anzeige vom 25. April 1996, eingegangen bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen, bestehenden Verdacht des Kreditbetrugs unterrichtet wurde <strong>und</strong><br />

Herrn Oberstaatsanwalt Arnold, laut seinem Vermerk über dieses Telefonat vom<br />

21. Mai 1996, zugesichert hatte, dass die Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach<br />

„bei Vorliegen der weiteren Feststellungen“ auf die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim zukommen würde, unterließ es Herr Markus Schmidt jedoch<br />

auch hier, die beiden vertraulichen Aktenvermerke in Sachen Krumes zu den Akten<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim zu geben bzw. zumindest deren wesentlichen<br />

Inhalt mitzuteilen.<br />

Auch bei der Staatsanwaltschaft Mannheim führte das Unterlassen der Weitergabe<br />

der Information „Krumes“ zur Einstellung der Verfahren mangels weiterer<br />

Ermittlungsmöglichkeiten mit Verfügung vom 24. Juni 1997 durch die damalige<br />

neu zuständige sachbearbeitende Dezernentin, Frau Staatsanwältin Krenz, gemäß<br />

§ 170 Abs. 2 StPO.

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