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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Am 5. Juli 2004 teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart dem Justizministerium mit,<br />

dass sie nunmehr auch gegen Herrn Dr. Döring wegen seiner Aussagen vor dem<br />

Untersuchungsausschuss am 12. Mai 2004 die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens<br />

wegen uneidlicher Falschaussage beabsichtige. Mit Postausgang vom<br />

6. Juli 2004 wurde das dem <strong>Landtag</strong> <strong>und</strong> Herrn Dr. Döring mitgeteilt. Am 9. Juli<br />

2004 wurde auch gegen den Projektleiter bei der Firma Infas, Herrn Dr. Steinwede,<br />

durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen des<br />

Verdachts der uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss eingeleitet,<br />

da auch Herr Dr. Steinwede am 12. Mai 2004 vor dem Untersuchungsausschuss<br />

Angaben zur „Umfrageaffäre“ gemacht hat.<br />

Beginnend mit einem Artikel in der Bildzeitung am 12. Juli 2004 wurde in der<br />

Presse über Vorwürfe an die damalige Justizministerin, Frau Werwigk-Hertneck,<br />

berichtet, dass sie Herrn Dr. Döring telefonisch am 6. Juli 2004 heimlich vor dem<br />

Staatsanwalt gewarnt habe, indem sie im Rahmen dieses Telefonats Herrn Dr.<br />

Döring über Einzelheiten des bisher festgestellten Ermittlungsergebnisses <strong>und</strong> des<br />

bestehenden Verdachts gegen ihn unterrichtet habe.<br />

Am 22. Juli 2004 erklärte die damalige Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck<br />

in einer Pressemitteilung ihren Rücktritt wie folgt:<br />

„Gesternabend um 20:00 Uhr erhielt ich die Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft<br />

Stuttgart gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des<br />

Dienstgeheimnisses eingeleitet hat.<br />

Ich weise alle gegen mich erhobenen Vorwürfe <strong>und</strong> aus der Luft gegriffenen<br />

Behauptungen mit aller Entschiedenheit zurück. Ich habe stets die Wahrheit<br />

gesagt.<br />

Das Ermittlungsverfahren <strong>und</strong> die öffentliche Diskussion in den letzten Tagen<br />

sind geeignet, die Justiz des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> in eine missliche<br />

Situation zu bringen. Um <strong>von</strong> ihr Schaden abzuwenden, trete ich als Justizministerin<br />

des Landes <strong>und</strong> als Ausländerbeauftragte des Landes zurück.<br />

Ich bin außerordentlich gerne <strong>und</strong> engagiert für unsere Justiz eingetreten <strong>und</strong><br />

habe nach meiner festen Überzeugung auch in relativ kurzer Zeit vieles auf den<br />

Weg gebracht:<br />

• Die liberale Justizreform,<br />

• Das Zustandekommen einer neuen Zuwanderungsregelung auf B<strong>und</strong>esebene,<br />

• Die Bekämpfung der Jugendkriminalität,<br />

• Die Modernisierung des Betreuungsrechts für ältere Menschen sowie<br />

• Den Gesetzentwurf zur Regelung der anonymen Geburt.<br />

Ein besonderes Anliegen war mir auch die Förderung <strong>von</strong> Frauen in<br />

Führungspositionen der Justiz.<br />

Gerne hätte ich mein Amt länger ausgeübt. Ich bedauere es außerordentlich, aus<br />

der gemeinsamen Arbeit in der Justiz <strong>und</strong> im Kabinett auszuscheiden. Ich danke<br />

allen Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen des Kabinetts, insbesondere Herrn Ministerpräsident<br />

Teufel, den Regierungsfraktionen im <strong>Landtag</strong> sowie allen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern in der Justiz ganz herzlich für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit.“<br />

Am 28. Juli 2004 fanden Durchsuchungen in den Wohnräumen <strong>und</strong> dem Abgeordnetenbüro<br />

<strong>von</strong> Herrn Dr. Walter Döring statt, nachdem auch hier die immunitätsrechtlichen<br />

Voraussetzungen gegeben waren.<br />

Am 27. Oktober 2004 erklärte Frau Corinna Werwigk-Hertneck als Zeugin vor<br />

dem Untersuchungsausschuss, dass sie keine Erklärung abgebe <strong>und</strong> ihr Aussageverweigerungsrecht<br />

nach § 55 StPO in Anspruch nehme, da ein strafrechtliches<br />

Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden sei.<br />

Mit Schriftsatz vom 23. Februar 2005 wurde durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart<br />

gegen Frau Corinna Werwigk-Hertneck Anklage vor einer großen Strafkammer<br />

des Landgerichts Stuttgart wegen unbefugter Offenbarung <strong>von</strong> Geheimnissen,<br />

die ihr als Amtsträger anvertraut worden sind, erhoben.<br />

Soweit gegen die anderen Beteiligten der „Umfrageaffäre“ Anklage erhoben wurde,<br />

ist dies im Sachbericht unter Teil B. III. 5. dargestellt.<br />

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