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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

– auch Löcher gebohrt werden können. Herr Jäger, alleine mit Wasser gehe<br />

das nicht, dazu werde noch ein Granulat verwendet. Er bestätigte, dass sie<br />

solche Versuche au dem Firmengelände Köllestraße gemacht hätten. Die Frage,<br />

ob es bestimmte Materialien gab, in die man diese Löcher gebohrt habe,<br />

beantwortete Herr Jäger damit, dass es Betonsteine aber auch Natursteine<br />

gab, an denen man solche Bohrungen demonstrierte. Ob es sich bei diesem Naturstein<br />

um Granit gehandelt haben könnte, konnte Herr Jäger allerdings nicht<br />

mehr definitiv beantworten, es hätte sich allerdings um Steine rötlicher Farbe<br />

gehandelt, wie ihm noch erinnerlich sei.<br />

Zu 2.4.: Tutanchamun-Büste<br />

Der Täter Karl Schöntag hat anlässlich seiner Vernehmung am 15. August<br />

1995 als Beweis dafür, dass er vor dem Raubüberfall mit Schmider zur Tatbesprechung<br />

auch in dessen Firmenbüro in der Köllestraße zusammengetroffen<br />

sei, ausgesagt, dass er eine Agamemnon-Büste auf dem Sideboard im Büro des<br />

Schmider wahrgenommen habe, die ihm Schmider sogar schenken wollte.<br />

In seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung vom 18. März 1996 berichtigte<br />

er sich dahin gehend, dass es sich nicht um eine Agamemnon-Büste, sondern<br />

um eine Tutanchamun-Büste gehandelt hätte. Diese Büste sei 12 bis 15 cm<br />

hoch gewesen, schwarz mit goldenen Fäden am Kopf verziert, vermutlich aus<br />

Ebenholz, hatte er bereits in seiner Vernehmung vom 15. August 1995 beschrieben.<br />

Diese Beschreibung trifft in jedem Falle eher auf die Tutanchamun-<br />

Büste zu als auf die Agamemnon-Büste, sodass da<strong>von</strong> ausgegangen werden<br />

kann, dass sich Schöntag bei der ersten Vernehmung lediglich in der Bezeichnung<br />

irrte. Insoweit stimmt natürlich auch die Feststellung des Verteidigers zu<br />

diesem Sachverhalt, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Agamemnon-Büste, wie<br />

beschrieben, gegeben habe.<br />

Beweis: Vernehmungsaussagen Schöntag (Auszug) Reg., AS 7 bis 9<br />

Stellungnahme RA Ziegler v. 22. Januar 1996<br />

(Auszug) Reg. AS 5<br />

Am 2. Mai 2000 habe ich die ehemalige Raubüberfallgeschädigte, Frau Birgit<br />

Backenstos geb. Eldracher zum FlowTex-Verfahren bezüglich ihr bekannter<br />

Vermögenswerte der Fam. Schmider befragt. Frau Backenstos war bekannterweise<br />

sei 1985 in den Diensten bei der Fam. Schmider als Wirtschafterin.<br />

Ich habe diese Vernehmung zum Anlass genommen, nochmals auf einige Unklarheiten<br />

an den Aussagen der Ehefrau des Manfred Schmider, Frau Inge<br />

Schmider, einzugehen. Interessant war u. a. hierbei die Aussage <strong>von</strong> Frau<br />

Backenstos, dass sie hier zum ersten Mal überhaupt erfuhr, dass Frau Schmider<br />

damals zurzeit des Raubüberfalls beim Arzt gewesen sein will.<br />

Aufgr<strong>und</strong> ihrer Tätigkeit bei der Familie Schmider habe ich Frau Backenstos<br />

auch nach ihren Kenntnissen hinsichtlich eines goldenen/silbernen Pokals befragt,<br />

den der Täter Schöntag in seiner Vernehmung anführte <strong>und</strong> den Schmider<br />

zur Konfirmation/Kommunion geschenkt bekommen haben will. Schmider hätte<br />

darum gebeten, diesen Pokal anlässlich der Tat nicht mitgehen zu lassen, da es<br />

sich um ein Andenken handele, hatte Schöntag ausgeführt. Ein solcher Gegenstand<br />

sei ihr nicht in Erinnerung, sagte Frau Backenstos. Dann allerdings führt<br />

die Frage nach einer ägyptischen Büste überraschenderweise zum Erfolg. Eine<br />

solche Büste kenne sie. Die dann <strong>von</strong> ihr abgegebene Beschreibung dieser Büste<br />

korrespondiert mit der Beschreibung des Täters Schöntag. Die Büste sei schon<br />

beim Umzug <strong>von</strong> Ettlingen nach Karlsruhe-Durlach (1987) vorhanden gewesen<br />

<strong>und</strong> würde sich – so die Erinnerung <strong>von</strong> Frau Backenstos – in der Bibliothek des<br />

Haupthauses des Schmiderschen Anwesens befinden. Allerdings befänden sich in<br />

den Bücherregalen verdeckte Fächer mit Türen, die ohne weiteres so <strong>von</strong> außen<br />

nicht erkennbar seien. Sie wisse auch nicht, ob der Gerichtsvollzieher, anlässlich<br />

der Vielzahl <strong>von</strong> Pfändungen, diese Büste nicht schon gepfändet hatte.<br />

Beweis: Vernehmungsaussage Backenstos v. 2. Mai 2000 Reg., AS 13<br />

Nachdem eine Überprüfung der Pfändungsliste negativ verlief, begleitete ich<br />

zusammen mit dem Soko-Mitglied POK Ruppaner am 5. Mai 2000 den Ge-<br />

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