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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

516<br />

Am 10. Juni 2005 erklärte Herr Seyfried als Zeuge vor dem Landgericht Karlsruhe<br />

zu einer Vorsprache bei der Steuerfahndung in Bezug auf die anonyme Anzeige:<br />

„Zu der Vorsprache <strong>von</strong> Herrn Gartner <strong>und</strong> mir bei der Steuerfahndung am<br />

25. Juli 1996 ist zu sagen, dass wir die Fakten noch einmal durchgegangen<br />

sind. Was die anonyme Anzeige anbelangt, war unsere Einschätzung – aber<br />

eben beschränkt aus der Sicht als Betriebsprüfer –, dass an der anonymen Anzeige<br />

nichts dran sein könne. Wie ich bereits ausgeführt habe, war aus steuerlicher<br />

Sicht für uns diese Angelegenheit eigentlich erledigt. Unter Hinweis auf<br />

§ 160 Abgabenordnung kann ich sagen, dass wir eben zuschlagen, das heißt,<br />

dass der Steuerschuldner die Konsequenzen tragen muss, wenn er uns keine<br />

Belege bringt. Von Seiten der Steuerfahndung kam dann eben ein Ansinnen,<br />

was wir noch machen sollten, wobei wir auch durchaus auf Bedenken hingewiesen<br />

<strong>und</strong> gesagt haben, wir sind es dann, die Schmider <strong>und</strong> Kleiser gegenübertreten<br />

müssen <strong>und</strong> fragen müssen, dies alles mit dem am 20. Mai gegebenen<br />

Hinweis im Hinterkopf, dass wir kein Bewertungsverbot verschulden sollen.<br />

Ferner auch mit dem Hinweis darauf, dass wir die anonyme Anzeige<br />

streng vertraulich zu behandeln haben.“<br />

Auf Nachfrage erklärte Herr Seyfried weiter, dass sich aus seinen handschriftlichen<br />

Notizen <strong>und</strong> seinem Schaubild ergebe, dass die auf Halde produzierten Horizontalbohrsysteme<br />

aus dem Aufkommen aus dem Verkauf der Geräte finanziert<br />

wurden. Diese Darstellung sage aber nicht aus, dass der Umstand, dass keine wirtschaftliche<br />

Wertschöpfung erfolge, zu der Schlussfolgerung führe, dass immer<br />

weitere Systeme verkauft werden müssen. Diese seine Darstellung beziehe sich<br />

nur auf den Prüfungszeitraum <strong>und</strong> für diesen Zeitraum war dies damals für ihn<br />

nicht erkennbar. Ferner ergänzte Herr Seyfried weiter, dass mit fehlender wirtschaftlicher<br />

Wertschöpfung nur die Wertschöpfung der auf Halde stehenden<br />

Geräte gemeint sei, er habe damals nicht die Erkenntnis gehabt, dass insgesamt<br />

keine wirtschaftliche Wertschöpfung stattgef<strong>und</strong>en habe. Nach diesen Einlassungen<br />

nahm Herr Seyfried zu den Behauptungen, wie sie auch in der Anklageschrift<br />

dargestellt sind, dass bei ihm zu Hause wesentliche Unterlagen gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

sichergestellt worden seien, wie folgt vor dem Landgericht Karlsruhe Stellung:<br />

„[...] Ich habe in meinem Haus oben im Dachgeschoss ein Büro, daneben befindet<br />

sich ein nicht ausgebauter abgeschlossener kleiner Raum mit kleinen<br />

Schränken. Es handelt sich nicht um eine Besenkammer, in diesem Raum war<br />

nie ein Besen. Anfang 2000, als meine Kollegen <strong>und</strong> ich den Betrug entdeckt<br />

<strong>und</strong> zur Anzeige gebracht haben, mussten wir in der Folge dann ständig zu<br />

Vernehmungen zur Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> hierzu war es notwendig, Unterlagen<br />

mitzunehmen, da auch die Betriebsprüfung ja Gegenstand bei diesen Vernehmungen<br />

war. Die Beschuldigten Schmider u. a. haben ja immer nur das zugegeben,<br />

was man ihnen belegen konnte, <strong>und</strong> bei ihren Vernehmungen ergaben<br />

sich immer wieder Widersprüche zu den Angaben, die sie uns bei der Betriebsprüfung<br />

gemacht haben, <strong>und</strong> diese Widersprüche mussten ihnen vorgehalten<br />

werden. Hierzu war es notwendig, zahlreiche Ordner mitzunehmen. Weil ich<br />

ein offenes Haus führe, wollte ich diese nicht bei mir zu Hause offen herumstehen<br />

lassen <strong>und</strong> habe sie deshalb in der abgeschlossenen Kammer aufbewahrt.<br />

Als wir dann aus der Vernehmung durch die verunglimpfenden Angaben<br />

der Beschuldigten rausgeschossen wurden, habe ich die Ordner zurück ins Amt<br />

gebracht. Dabei habe ich einen Ordner schlicht übersehen. Man muss dazu<br />

auch sehen, dass in dieser Kammer keine große Ordnung herrschte. Es war<br />

auch so, dass durch das ständige Hin <strong>und</strong> Her der Akten <strong>und</strong> dem Umstand,<br />

dass viele Kopien für die Staatsanwaltschaft gefertigt werden mussten, insgesamt<br />

in den Akten keine große Ordnung mehr herrschte. Es handelte sich dann<br />

eben um einen Ordner, der dann bei einer Durchsuchung in dieser Kammer gef<strong>und</strong>en<br />

wurde.“<br />

Im weiteren Verlauf seiner Zeugenaussage zu diesem Komplex erklärte Herr<br />

Seyfried weiter, dass die Unterstellung, er hätte die bei ihm in der Wohnung gef<strong>und</strong>enen<br />

Unterlage versteckt, völlig unzutreffend sei.<br />

Im Rahmen der weiteren Vernehmung in diesem Zusammenhang gefragt, welchen<br />

persönlichen Eindruck er <strong>von</strong> Manfred Schmider während der damaligen

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