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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

len können, sodass sich die Sache im Ergebnis so darstellt, dass zwar 1997<br />

sehr wohl Aktivitäten festzustellen sind, die Ausfluss einer Dienstausübung<br />

oder Dienstausübung des Wirtschaftsministers waren, aber ein nachweisbarer<br />

Bezug zu der Zahlung 1999 schon wegen dieses Zeitablaufs <strong>von</strong> zwei Jahren<br />

nicht herzustellen war. Das ist die maßgebliche Begründung in der Einstellungsverfügung.<br />

In diesem Teilkomplex jedenfalls ist ein Nachweis einer inneren<br />

Verknüpfung, die ja weiterhin erforderlich ist auch nach der Neufassung<br />

der §§ 331 folgende, der Nachweis einer solchen inneren Verknüpfung in diesem<br />

Verhältnis war nicht zu führen. Der entscheidende Gesichtspunkt, wie gesagt,<br />

diese zeitliche Distanz. [...]“<br />

b) Komplex Hunzinger/Dr. Döring in Bezug auf MBB<br />

Zunächst wies der Zeuge darauf hin, dass der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erst<br />

durch das Material, was die Staatsanwaltschaft Stuttgart in ihrem Ermittlungsverfahren<br />

wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage im Rahmen <strong>von</strong> Durchsuchungen<br />

am 18. Juni 2004 bei Frau Dr. Haussmann sichergestellt hatte, Ansatzpunkte<br />

bezüglich des Verdachts der Vorteilsnahme im Verhältnis Hunzinger/<br />

Dr. Döring begründeten. Weiter ergänzte der Zeuge:<br />

„Und dieses Material, was nun erstmals zum einen Verdachtsmomente dahin gehend<br />

ergab, dass Hunzinger 30.000 bezahlt hatte, die sich bezogen auf diese Umfrage,<br />

<strong>und</strong> dass diese 30.000 eine Teilfinanzierung waren a) <strong>und</strong> b), dass ein Bezug<br />

möglicherweise gegeben sein könne zu irgendwelchen Aktivitäten im Zusammenhang<br />

mit MBB Security Cars. Diese Unterlagen sind uns also <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft<br />

Stuttgart Ende Juni/Anfang Juli in zwei Schreiben übermittelt worden.<br />

Wie gesagt, die entscheidenden Unterlagen, nämlich für ein mögliches Sichverwenden<br />

des Dr. Döring im Zusammenhang mit der Übernahme der Firma<br />

Wendler durch MBB Security Cars, diese Unterlagen oder entsprechende Unterlagen,<br />

die Verdachtsmomente in dieser Richtung ergaben, konnten erst oder<br />

wurden erst bei der Durchsuchung bei Frau Haussmann am 18. Juni sichergestellt.<br />

Und gleich dann wieder der Bezug – ich komme nachher drauf –: Am<br />

15. Juni war eben die Bezahlung der 30.000 durch Hunzinger nach unseren<br />

Feststellungen, das heißt drei Tage länger als fünf Jahre. [...]<br />

[...] Nach dem Ergebnis unserer Ermittlungen war es dann so, dass aufgef<strong>und</strong>en<br />

wurde bei einer Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wiederum<br />

im Juli 2004, da wurde eine Presseinformation bei Hunzinger, bei einer<br />

Firma des Herrn Hunzinger, sichergestellt, eine Presseinformation, <strong>und</strong> zwar<br />

die, die Sie gerade vorhin angesprochen haben, eine Presseinformation, in der<br />

berichtet wird über die Übernahme der Firma Wendler durch MBB Security<br />

Cars, <strong>und</strong> in der Dr. Döring dann dahin gehend zitiert wird, dass er die Übernahme<br />

begrüßt, also die Investition in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> in dieser Form begrüße.<br />

Wie gesagt, das wurde da festgestellt.<br />

Die Ermittlungen, wie gesagt, erstreckten sich auch, was Sie auch angedeutet<br />

haben, auf eine mögliche Teilnahme des Dr. Döring an dieser Pressekonferenz,<br />

die zunächst wohl 12. Mai stattfinden sollte, dann aber wohl verschoben worden<br />

ist – oder sicher nach unseren Feststellungen verschoben worden ist – auf<br />

25. Mai Aber an diesem 25. Mai, an dem die Pressekonferenz stattfand, dieses<br />

Datum trug auch diese Presseinformation, sodass da ein Bezug Presseinformation<br />

auch inhaltlich auf der Hand lag zu dieser Pressekonferenz.“<br />

Der Zeuge schilderte dann weiter die Ergebnisse der Ermittlungen des zuständigen<br />

Polizeibeamten, Herrn KHK Uhl, wonach Herr Dr. Döring mit Sicherheit<br />

nicht an der Pressekonferenz anwesend war. Dann fuhr der Zeuge fort:<br />

„Gleichwohl haben wir dann ermittelt, ob Dr. Döring über diese Presseinformation<br />

<strong>und</strong> über das Zitiertwerden darin informiert war, <strong>und</strong> wir haben einen<br />

entsprechenden Fragenkatalog an seinen Verteidiger gestellt. Und der hat zu<br />

diesem Thema ausgeführt, dass Dr. Döring wusste, dass in dem Zusammenhang<br />

eine Presseinformation erstellt werden sollte, <strong>und</strong> dass er einverstanden<br />

war, darin im Sinne eines Begrüßens zitiert zu werden, weil das natürlich zu<br />

begrüßen sei, so eine Geschichte in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.“<br />

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