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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

260<br />

In seiner Vernehmung räumte er sämtliche Vorwürfe ein, bestritt den Vorwurf<br />

hinsichtlich der „Subventionszahlungen“ der Firma KSK jedoch im subjektiven<br />

Bereich. Er gab an, dass er der Meinung gewesen sei, die erhaltenden Zahlungen<br />

der Firma KSK seien in Frankreich zu versteuern. Nach Auffassung der Straf- <strong>und</strong><br />

Bußgeldsachenstelle war diese Einlassung nicht mit der erforderlichen Sicherheit<br />

zu widerlegen. Zu Gunsten des Beschuldigten ging die Sachbearbeiterin daher<br />

<strong>von</strong> einem leichtfertigem Handeln aus <strong>und</strong> sah im Hinblick auf den beabsichtigten<br />

Strafbefehlsantrag hinsichtlich der übrigen Vorwürfe <strong>von</strong> der Verfolgung dieses<br />

als Ordnungswidrigkeit eingestuften Verhaltens gemäß § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz<br />

(OWiG) ab. Die übrigen Vorwürfe flossen in den vom Amtsgericht <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

erlassenen Strafbefehl ein.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Insoweit wird auf den <strong>Bericht</strong> des Justizministeriums Seiten 1008 bis 1013 (Allgemeine<br />

Anlage 1) verwiesen.<br />

III. Zeugenaussagen<br />

Die Zeugen Amtsrat Volker Gaukel, Oberamtsrat Hartmut Siebler (beide Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach) <strong>und</strong> Regierungsdirektor Markus<br />

Schmidt (ehemals Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach) sowie Manfred Schmider haben sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht<br />

gemäß § 55 StPO berufen <strong>und</strong> keine Angaben vor dem Untersuchungsausschuss<br />

gemacht.<br />

Folgende Zeugen haben vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt:<br />

1. Volkmar Arnold<br />

Der Zeuge Arnold, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, führte<br />

aus, dass er zum Zeitpunkt des Eingangs der Akten der Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

im Mai 1996 als Vertreter des Abteilungsleiters der Abteilung Wirtschaftskriminalität<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim für die Zuteilung des Verfahrens<br />

zuständig gewesen sei.<br />

In der umfangreichen Selbstanzeige, mit der das Verfahren begonnen habe, sei es<br />

darum gegangen, dass Geld aus der Firma KSK entnommen worden sei <strong>und</strong> zwar<br />

in sehr beträchtlicher Größenordnung. Es sei auch noch um die Fragen gegangen,<br />

wer die Gesellschafter, Geschäftsführer oder wirklich Verantwortlichen dieser<br />

Firma KSK gewesen seien <strong>und</strong> ob ein Treuhandverhältnis zwischen einer Frau<br />

Neumann einerseits <strong>und</strong> den Herren Schmider <strong>und</strong> Kleiser andererseits bestanden<br />

habe. Soweit er sich erinnere, sei angeklungen, dass wohl ein solches Treuhandverhältnis<br />

bestanden habe. Die Selbstanzeige sei für eine ganze Reihe <strong>von</strong> Leuten,<br />

also jedenfalls Schmider, Kleiser <strong>und</strong> für Frau Neumann, erstattet worden, damit<br />

jedenfalls sichergestellt sei, dass die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige<br />

allen genannten Personen zugute komme.<br />

Da das buchstabenmäßig zuständige Dezernat zum damaligen Zeitpunkt nicht besetzt<br />

gewesen sei, habe er durch einen Anruf bei dem Leiter der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach abklären wollen, ob der Fall einen Aufschub<br />

bis zur Wiederbesetzung des Dezernats dulde oder ob irgendwelche Eilmaßnahmen<br />

zu treffen seien. Der Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle habe<br />

ihm gesagt, dass die Steuer inzwischen vollständig nachentrichtet worden sei.<br />

Nach ursprünglichem Streitigstellen habe man eingeräumt, es handle sich bei diesen<br />

entnommenen Geldern um so genannte verdeckte Gewinnausschüttungen.<br />

Das Finanzamt Weimar habe daraufhin die Steuern festgesetzt <strong>und</strong> deren Nachzahlung<br />

innerhalb einer bestimmten Frist angefordert. Diese Steuern – es habe<br />

sich wohl um einen Betrag <strong>von</strong> um die 32 oder 33 Millionen DM gehandelt – seien<br />

dann auch innerhalb der Frist gezahlt worden. Dies habe bei ihm spontan den<br />

Eindruck erweckt, dass es sich offensichtlich um ein sehr, sehr flüssiges Unternehmen<br />

handle, wenn innerhalb <strong>von</strong> 14 Tagen oder 3 Wochen ein Betrag über<br />

30 Millionen aufgebracht worden sei.

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