09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

so gewesen. Festgestanden habe, dass in der Buchführung etwa 370 Bohrmaschinen<br />

aufgeführt gewesen seien <strong>und</strong> man sich Gedanken darüber gemacht habe, wie<br />

man die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geräte in diesem Firmenkreis zusammenbekomme.<br />

Man habe sich Gedanken gemacht, wenn man per Stichprobe auf<br />

eine Zahl <strong>von</strong> 10 oder 15 % der Maschinen komme, diese alle korrekt verbucht<br />

gewesen waren, dass man dann sagen könne, die Maschinen, die in der Buchführung<br />

enthalten sind, müssten zumindest da sein.<br />

Auf Nachfrage zu dem gewählten Verfahren, die Existenz der Bohrgeräte im Ausland<br />

über Testate <strong>von</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nachweisen zu lassen,<br />

führte die Zeugin aus, dass die Schwierigkeit aus ihrer Sicht in diesem Fall darin<br />

bestand, dass die Betriebsprüfung im Ausland nicht ermitteln könne. Die zweite<br />

Schwierigkeit sei gewesen, dass die Servicegesellschaften gar nicht Eigentümer<br />

dieser Geräte gewesen seien, sondern überwiegend die Banken. Man habe unheimliche<br />

Schwierigkeiten gesehen, überhaupt dieses Gebilde zu fassen <strong>und</strong><br />

rechtliche Möglichkeiten dafür zu suchen, die Herren Schmider <strong>und</strong> Kleiser dazu<br />

zu bewegen, obwohl sie nicht Eigentümer der Bohrgeräte waren, Zugeständnisse<br />

zu machen, Testate zu beschaffen.<br />

Bei der nächsten Besprechung am 26. September 1996 sei es in erster Linie um<br />

die Frage gegangen, ob die Finakant, eine Gesellschaft nach liechtensteinischem<br />

Recht, als selbstständiges steuerliches Subjekt anerkannt werden könnte. Ergebnis<br />

sei gewesen, dass man das Unternehmen aus damaliger Sicht steuerlich habe anerkennen<br />

müssen.<br />

Bei der nächsten Besprechung am 5. Februar 1997 habe man <strong>von</strong> der Betriebsprüfung<br />

umfangreiche Unterlagen zu den Prüfungsfeststellungen <strong>und</strong> dem Stand der<br />

Prüfungsfeststellungen ausgehändigt bekommen. Diese habe man dann im Einzelnen<br />

abgearbeitet. Die Prüfungsfeststellungen betrafen die Firmen FlowTex Import<br />

GmbH, Ettlingen <strong>und</strong> die Firma TexColor GmbH. Gegenstand der Besprechung<br />

sei weiter das Strafverfahren im Allgemeinen gewesen.<br />

Auf Frage, ob die Differenz der Bohrsysteme geklärt oder nicht geklärt worden<br />

sei, gab die Zeugin an, zu diesem Zeitpunkt sei dies noch nicht geklärt gewesen.<br />

Auf Nachfrage, was zu diesem Komplex seitens der OFD veranlasst wurde, gab<br />

die Zeugin an, sie könne sich nicht erinnern, dass speziell in dieser Besprechung<br />

etwas veranlasst worden sei.<br />

Der Zeugin wurde aus einem Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach über die Besprechung Folgendes vorgehalten:<br />

„... Bezüglich der anonymen Anzeige wurde nochmals klargelegt, dass steuerstrafrechtliche<br />

Aspekte nicht vorliegen <strong>und</strong> dies der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

bereits im September 1996 schriftlich mitgeteilt wurde. Nochmals Erörterung<br />

mit Staatsanwalt anregen.“<br />

Auf dem Aktenvermerk ist handschriftlich weiter festgehalten:<br />

„Bitte <strong>von</strong> Herrn Seyfried Vorlage der Ermittlungsunterlagen bezüglich der<br />

Zahl der Systeme erbitten.<br />

Dann Termin mit Staatsanwalt Zimmermann.“<br />

Auf Frage, ob dies nochmals erläutert <strong>und</strong> diskutiert worden sei, sagte die Zeugin,<br />

aus ihrer heutigen Erinnerung könne sie dies nicht mehr sagen.<br />

Auf Frage nach den so genannten IZA-Auskünften gab die Zeugin an, dass in den<br />

Besprechungen, an denen sie teilgenommen habe, nach ihrer Erinnerung nicht<br />

über diese IZA-Auskünfte geredet worden sei.<br />

Der Zeugin wurde ein handschriftlicher Aktenvermerk über die Besprechung am<br />

20. Mai 1996 vorgelegt. Der Vermerk ist überschrieben mit „Handschriftliche<br />

Notiz <strong>von</strong> Herrn Gaukel, Steufa Durlach“, der Vermerk ist nicht unterschrieben.<br />

In dem Vermerk ist festgehalten:<br />

„Gefahr der Strafvereitelung durch Handlungen der Bp“.<br />

Die Zeugin gab dazu an, dass der Vermerk nicht <strong>von</strong> ihr stamme.<br />

341

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!