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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

412<br />

Letztlich hatten die spanischen <strong>und</strong> die portugiesischen Behörden drei Hypothesen<br />

im Laufe ihrer Ermittlungen erarbeitet, nämlich, dass dieser Kreislauf<br />

zum einen der Geldwäsche möglicherweise inkriminierter Gelder – aus<br />

welchen Straftaten auch immer <strong>und</strong> wo auch immer sie begangen wurden –<br />

dienen konnte, zum zweiten, dass es sich um ein Umsatzsteuerkarussell handeln<br />

könnte, <strong>und</strong> zum dritten, dass es sich halt schlichtweg um einen groß angelegten<br />

Betrug zum Nachteil wessen auch immer – das war damals im Juni <strong>von</strong> den<br />

Spaniern nicht mehr zu beschreiben – handeln könnte.<br />

Die Spanier <strong>und</strong> die Portugiesen waren sehr daran interessiert, dass in<br />

Deutschland zuständige Dienststellen Ermittlungen aufnehmen würden. Deswegen<br />

wurde dieser Sachverhalt übermittelt, deswegen fand auch diese Besprechung<br />

in Madrid statt, um dem BKA im Rahmen unserer Zentralstellenfunktion<br />

<strong>und</strong> unserer Scharnierfunktion zwischen In- <strong>und</strong> Ausland die Möglichkeit<br />

zu geben, die entsprechenden deutschen Dienststellen zum einen bestimmen<br />

zu können <strong>und</strong> zum anderen die Erkenntnisse dorthin weiterzugeben.“<br />

Das Problem bei den Spaniern, so der Zeuge, weswegen auch diese Art der Besprechung<br />

<strong>und</strong> der Vorgehensweise gewählt worden sei, war, dass sich die Spanier<br />

in Vorermittlungen nach den spanischen Gesetzen befanden, das heißt also,<br />

dass ihre Erkenntnisse nicht per Rechtshilfe <strong>und</strong> damit gerichtsverwertbar ins<br />

Ausland weitergegeben werden durften, sodass es letztlich die Intention der spanischen<br />

Behörden war, die deutschen Behörden so weit „aufzumunitionieren“,<br />

dass man ihnen sagt, so der Zeuge wörtlich:<br />

„Dort <strong>und</strong> dort musst du suchen; das <strong>und</strong> das wirst du wahrscheinlich finden,<br />

aber suchen musst du letztlich selbst!“<br />

Vor dem gleichen Problem standen auch die Portugiesen.<br />

Das, so schilderte der Zeuge, ist im Prinzip das normale Interpol-Tagesgeschäft,<br />

also dass der Weg so gewählt wird.<br />

Nachdem dem Zeugen an der Besprechung am 10. Juni 1999 auch schriftliche<br />

Unterlagen überreicht worden sind, richtete er am 12. Juni 1999 eine Anfrage an<br />

das B<strong>und</strong>esamt für Finanzen mit dem Hinweis auf bereits bestehende Ermittlungen<br />

in Spanien <strong>und</strong> Portugal wegen des Verdachts der Geldwäsche mit der Bitte,<br />

Erkenntnisse darüber mitzuteilen, ob beim B<strong>und</strong>esamt für Finanzen innergemeinschaftliche<br />

Lieferungen <strong>von</strong> Spanien oder nach Spanien für die Firma „KSK“<br />

bzw. „FlowTex“ registriert waren. Die Auskunft des B<strong>und</strong>esamts für Finanzen lag<br />

am 7. Juli 1999 vor. Danach konnten keine Lieferungen in dem Umfang, wie es<br />

sich aus den Verträgen <strong>und</strong> Zollpapieren in Portugal <strong>und</strong> Spanien ergab, festgestellt<br />

werden. Insbesondere, so ergab die Auskunft des B<strong>und</strong>esamts für Finanzen,<br />

konnte kein innergemeinschaftlicher Handel zwischen der „KSK“ <strong>und</strong> der Firma<br />

„La Maquinista“ in La Unión festgestellt werden.<br />

Diese Anfrage an das B<strong>und</strong>esamt für Finanzen wurde nicht an die Informationszentrale<br />

Ausland des B<strong>und</strong>esamts für Finanzen gerichtet, sondern an das B<strong>und</strong>esamt<br />

für Finanzen hinsichtlich seiner Zuständigkeit zur Überwachung des innergemeinschaftlichen<br />

Erwerbs im Rahmen der Umsatzsteuer.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser überwiegend so genannten Negativauskunft fragte am 12. Juli<br />

1999 das BKA beim Hauptzollamt in Karlsruhe nach, mit der Bitte zu recherchieren,<br />

ob die Firmen „KSK“ bzw. „FlowTex“ schon einmal einer Außenwirtschaftsprüfung<br />

unterzogen worden seien. Diese Anfrage wurde Ende Juli 1999<br />

ebenfalls negativ beantwortet, negativ auch dahin gehend, dass diese Firmen nicht<br />

im vereinfachten Verfahren, dem so genannten Abfertigungsverfahren, einbezogen<br />

waren, <strong>und</strong> dass insofern auch keine Erkenntnisse hinsichtlich einer Zollabfertigung<br />

vorlagen.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> hat der Zeuge nun Kontakt mit der Steuerfahndung des<br />

Finanzamts Karlsruhe-Durlach <strong>und</strong> der Betriebsprüfung des Finanzamts Karlsruhe-Stadt<br />

aufgenommen, um, wie er sagt:<br />

„abzuklären, abzuchecken, welche dieser Dienststellen denn mit den Erkenntnissen,<br />

die ich jetzt in Wiesbaden liegen hatte, wie ich sie am besten anbringen<br />

konnte“.

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