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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

470<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim zwar etwa 60 Staatsanwälte, aber für solche sensiblen,<br />

schwierigen Verfahren komme zweifelsohne nicht jeder in Betracht. Es<br />

müsse ein Mann oder eine Frau mit Erfahrung sein. Erschwerend sei natürlich<br />

noch hinzugekommen, wenn das in einer völlig anderen Abteilung habe laufen<br />

sollen, habe dort auch ein Abteilungsleiter sein müssen, der etwas <strong>von</strong> dem Geschäft<br />

verstehe. Er habe in der Person des Staatsanwalts Seiler, der in einer Generalabteilung<br />

tätig gewesen sei, dessen Abteilungsleiter früher mal in der Wirtschaftsabteilung<br />

gewesen sei, einen geeigneten Beamten gef<strong>und</strong>en, der sich auch<br />

spontan – er habe nicht viel Zeit gehabt – bereit erklärt habe, die Aufgabe zu<br />

übernehmen. Er habe dann konsequenterweise außer dem Herrn Arnold auch die<br />

Staatsanwältin Völker, die Verfahren gegen Steuerfahnder bearbeitet habe, ebenfalls<br />

<strong>von</strong> dieser Aufgabe entb<strong>und</strong>en, obwohl bei ihr nie der Vorwurf der Besorgnis<br />

der Befangenheit in der Presse erhoben worden sei. Sie sei diejenige gewesen,<br />

die seinerzeit die Richterin am Landgericht Krenz, also die frühere Dezernentin<br />

für das Verfahren, vernommen habe. Bei dieser Vernehmung habe die Frau Krenz<br />

behauptet, Teile dieser Akte haben ihr damals nicht vorgelegen. Daraus sei ja dieser<br />

Vorwurf der Aktenmanipulation entstanden. Aber wenn, habe es nur sinnvoll<br />

sein können, alle diese Verfahren gegen Betriebsprüfer <strong>und</strong> Steuerfahnder in einer<br />

Hand zu vereinigen, nämlich in der Person des Herrn Seiler. Das sei dann faktisch<br />

am 17. Dezember um 12.30 Uhr geschehen. Formell habe er es im Hause am<br />

18. Dezember mit einer Verfügung umgesetzt <strong>und</strong> habe noch am 17. Dezember<br />

oder am 18. Dezember in einer kurzen Pressemitteilung das auch der Presse k<strong>und</strong>getan.<br />

Auf den Vorhalt, dass der Eindruck bestehe, dass er selbst ohne das Telefongespräch<br />

mit Herrn Hertweck diese Maßnahme nicht getroffen hätte, erwiderte<br />

der Zeuge, dass er es aus eigener Entscheidung heraus an dem Tag wohl nicht getan<br />

hätte. Die Frage, ob die Zeitungsberichte bis zu diesem Telefongespräch für<br />

ihn noch nicht die Notwendigkeit einer Änderung der Zuständigkeit mit sich gebracht<br />

haben, bejahte der Zeuge. Er fügte an, er habe die Vorwürfe für unbegründet<br />

gehalten <strong>und</strong> deshalb keinen Anlass für diese Maßnahme gesehen. Man müsse<br />

auch bedenken, diese Ablösung oder das Entbinden <strong>von</strong> der Pflicht der Führung<br />

eines Verfahrens sei natürlich für den betroffenen Staatsanwalt kein besonders<br />

freudiges Ereignis. Das könne man verkaufen, wie man wolle, weil doch irgendetwas<br />

hängen bleibe nach vermeintlichem Vorwurf oder Kritik an der Arbeit, auch<br />

wenn die überhaupt nicht stattfinde. Er habe damals noch keinen Anlass gesehen.<br />

Auf die Frage, ob Herr Hertweck erheblichen Druck auf ihn habe ausüben müssen,<br />

um ihn zu dieser Entscheidung zu veranlassen, antwortete der Zeuge, wenn<br />

Herr Hertweck den Eindruck gehabt habe, dann möge das so sein. Er habe sich<br />

nicht lange gewehrt, allein aus Zeitgründen, weil ihm eine halbe St<strong>und</strong>e zur Verfügung<br />

gestanden habe <strong>und</strong> da habe er gewusst, wenn er jetzt noch 10 Minuten<br />

diskutiere, dann gehen ihm wieder 10 Minuten verloren. Dass er nicht begeistert<br />

gewesen sei, das räume er gerne ein. Für ihn habe kein Gr<strong>und</strong> der Besorgnis der<br />

Befangenheit bestanden <strong>und</strong> er sei auch deshalb nicht begeistert gewesen, weil es<br />

natürlich vor Ort viel schwieriger sei, einem Mitarbeiter klarzumachen, dass er<br />

<strong>von</strong> jetzt auf nachher <strong>von</strong> einem Verfahren entb<strong>und</strong>en werde. Herr Oberstaatsanwalt<br />

Arnold sei ein äußerst gründlicher, äußerst gewissenhafter, langjährig erprobter<br />

Mitarbeiter in der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> seit vielen Jahren Vertreter des<br />

Abteilungsleiters. Der habe schon manche Last geschultert. Er sei zwar nicht danach<br />

gefragt worden, aber es bedürfe der Erwähnung, Herr Arnold habe es mit<br />

unglaublicher Mannhaftigkeit angenommen <strong>und</strong> letztlich auch Verständnis dafür<br />

gehabt. Aber es sei für ihn als Behördenchef keine Freude gewesen, auf zwei Mitarbeiter<br />

zuzugehen <strong>und</strong> zu sagen, sie dürfen das Verfahren nicht weiterführen.<br />

Wenn er als Vorgesetzter wisse, dass er einem Mitarbeiter das jetzt eröffnen müsse<br />

<strong>und</strong> er an sich im Augenblick keinen zwingenden Anlass dafür sehe, dann habe<br />

er seine Meinung in zwei Sätzen darzulegen versucht. Aber er habe es getan <strong>und</strong><br />

auch letztlich mit Überzeugung getan. Denn in dem Fall habe es nur zwei Möglichkeiten<br />

gegeben. „Ent“ oder „weder“. Da könne man nicht sagen, das eine ist<br />

richtig oder das eine ist falsch, sondern man müsse entscheiden. Das haben sie<br />

letztlich dann auch gemeinsam getan.

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