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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

476<br />

ziert worden sein sollten. Aufgr<strong>und</strong> dieser o. a. „Feststellungen“ des Herrn Seyfried<br />

wurde dann schriftlich der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, der Steuerfahndung<br />

Karlsruhe-Durlach <strong>und</strong> somit letztlich der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vermittelt,<br />

die Überprüfungen seien wie verabredet abgelaufen <strong>und</strong> hätten keine Beanstandungen<br />

ergeben. Darüber hinaus wurde inhaltlich, veranlasst durch Herrn<br />

Seyfried, mitgeteilt, dass <strong>von</strong> der Stichprobe ein Schluss auf die Existenz der Gesamtheit<br />

der Bohrsysteme gezogen werden könne.<br />

Aus der Gesamtsicht dieser Umstände ergibt sich für die Staatsanwaltschaft, dass<br />

Herr Seyfried im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellt habe, dass<br />

a) für die meisten Horizontalbohrsysteme keine Einkaufsrechnungen vorlagen;<br />

b) nur r<strong>und</strong> 30 <strong>von</strong> 94 tatsächlich bis Ende 1993 hergestellten Horizontalbohrsystemen<br />

bzw. <strong>von</strong> 390 bis Ende 1993 verkauften tatsächlich operativ bei Servicegesellschaften<br />

im Einsatz waren;<br />

c) die Servicegesellschaften kein Geld verdienten, sondern es <strong>von</strong> FTT oder KSK<br />

durch Mietst<strong>und</strong>ungen, Darlehen usw. finanziell unterstützt werden mussten;<br />

d) FTT die Leasingraten für geleaste HBS nur dadurch zahlen konnte, dass KSK<br />

die durch den Verkauf an Leasinggesellschaften erlangten Erlöse an FTT weiterreichte;<br />

e) das System (Verkauf <strong>von</strong> HBS an Leasinggesellschaften, Zurverfügungstellung<br />

des Geldes an FTT), vor allem zur Begleichung <strong>von</strong> Leasingraten, Zwangscharakter<br />

hatte <strong>und</strong> deswegen auf immer höherem Niveau betrieben werden musste,<br />

um einem Aufdecken der Strafverfolgungsbehörden zuvorzukommen;<br />

f) alle Teile des Systems, insbesondere KSK <strong>und</strong> FTT, teilweise auch die Servicegesellschaft<br />

<strong>von</strong> Manfred Schmider <strong>und</strong> Co. als Betreiber des Systems beherrscht<br />

werden mussten (vgl. u. a. auch die Angaben Manfred Schmiders zu<br />

Kenntnissen des Angeschuldigten zu Finakant);<br />

g) die Jahresabschlüsse der FTT falsch waren, da darin vorgespiegelt wurde, dass<br />

die „gute Ertragslage“ aus Umsatzerlösen der Servicegesellschaften resultiere<br />

(tatsächlich wurden die Geldtransfers der KSK fälschlicherweise als Umsatzerlöse<br />

der bzw. <strong>von</strong> Servicegesellschaften ausgegeben)<br />

h) zur Aufrechterhaltung des Systems „Verkauf <strong>und</strong> Vermietung sowie Finanzierung“<br />

virtueller Horizontalbohrsysteme „Leasinggeber <strong>und</strong> Refinanzierer <strong>von</strong><br />

Leasinggebern“ u. a. durch die vorgelegten Unterlagen (Jahresabschlüsse)<br />

getäuscht wurden <strong>und</strong> somit jeweils der Betrugstatbestand des § 263 StGB in<br />

Form des Eingehungsbetruges, verwirklicht wurde.<br />

Dass Herr Seyfried sich bewusst war, dass das Verhalten der Verantwortlichen des<br />

FlowTex-Konzerns den Straftatbestand des Betrugs erfüllte, ergibt sich aus Sicht<br />

der Staatsanwaltschaft unter anderem aus einem Aktenvermerk des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach <strong>von</strong> Oberamtsrat Siebler vom 13. Mai 1996, den er anlässlich<br />

eines Telefonats mit Herrn Seyfried gefertigt hat. Darin ist wörtlich aufgeführt:<br />

„Bezüglich der anonymen telefonischen Anzeige gegenüber dem Finanzamt<br />

Weimar vom 25. April 1996 (in Kopie heute erhalten) habe ich Herrn Seyfried<br />

gebeten, eine Stückzahlrechnung über die hergestellten <strong>und</strong> verleasten Systeme<br />

zu fertigen <strong>und</strong> zu untersuchen, welche steuerlichen oder sonstigen Vorteile<br />

sich bei der angezeigten Methode ergeben. Er teilte mit, dass es sich hierbei<br />

seines Erachtens um eine reine Finanzierungsmethode handle, die auf einen<br />

Betrug gegenüber den Banken hinauslaufe“.<br />

Die Zusicherung <strong>von</strong> Herrn Seyfried, den Betriebsausgabenabzug für die Luftgeschäfte<br />

in seinem Prüfungsbericht nicht aufzugreifen, sondern auch die nächste<br />

anstehende Prüfung im Jahr 1999 noch einmal so abnehmen zu können, wie sie<br />

Herr Manfred Schmider in seiner Beschuldigtenvernehmung mit den Worten:<br />

„... Es würde ja keinen Sinn machen, uns jetzt lupfen zu lassen ... um uns dann<br />

bei der nächsten Prüfung zu exekutieren.“<br />

beschreibt, bestärkte <strong>und</strong> unterstützte aus der Sicht der Staatsanwaltschaft die<br />

Hauptverantwortlichen des FlowTex-Konzerns auch in der Fortsetzung ihres

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