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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auch die jeweiligen Dienstvorgesetzten der Dezernentin StA’in Scheck in der<br />

relevanten Zeit <strong>von</strong> 1996 bis 2002, LOStA Dr. Klass als Behördenleiter (vom<br />

1. Dezember 1986 bis 31. März 1996), OStA Hauer als Abteilungsleiter (bis<br />

31. März 1996) bzw. Vertreter des Behördenleiters (vom 1. April 1996 bis 29. Juli<br />

1996), OStA Klaiber als Vertreter des Abteilungsleiters (vom 1. April 1996 bis<br />

29. Juli 1996) <strong>und</strong> OStA Armbrust als Abteilungsleiter (seit 1. Oktober 1996) erklärten,<br />

weder auf Entscheidungen der Dezernentin eingewirkt oder eine Weisung<br />

erteilt zu haben, noch selbst mittelbar oder unmittelbar zu einem bestimmten Abschluss<br />

des Verfahrens angewiesen worden zu sein (vgl. Aussage OStA Hauer zur<br />

Abzeichnung der Einstellungsverfügung v. 15. Mai 1996 als Vertreter des<br />

LOStA, APr. 13. UA-Sitzung S. 100 f., 115, 121, 123; Aussage OStA Klaiber zur<br />

Gegenzeichnung der Einstellungsverfügung v. 15. Mai 1996, Apr. 13. UA-Sitzung<br />

S. 171, 174 f.; Aussage OStA Armbrust zur Gegenzeichnung als Abteilungsleiter<br />

der Einstellungsverfügungen v. 10. September 2001 u. 12. August 2002,<br />

APr. 10. UA-Sitzung S. 25 ff., 28).<br />

Dies wurde bestätigt durch die Zeugenaussage der zuständigen Dezernentin<br />

StA’in Scheck, die in der 13. UA-Sitzung angab, in ihren Entschließungen frei gewesen<br />

zu sein: „Ich kann nur noch mal wiederholen, dass es Einflussnahme <strong>von</strong><br />

oben oder <strong>von</strong> außen her nicht gegeben hat [...] Sondern ich war in meiner Entscheidung<br />

völlig frei“ (vgl. APr. 13. UA-Sitzung S. 2, 9).<br />

Die Schilderung des Zeugen KD Wintermantel, es seien innerhalb der Kriminalpolizei<br />

„Gerüchte“ aufgekommen, „hier hätte es politische Einflussnahmen gegeben,<br />

das könne nicht mit rechten Dingen zugehen“ (vgl. APr. 12. UA-Sitzung<br />

S. 8), haben sich somit nicht verifizieren lassen. Auf Nachfrage musste KD Wintermantel<br />

sogar selbst einräumen, dass die Gerüchte „ziemlich diffus <strong>und</strong> ohne<br />

Substanz“ gewesen seien (vgl. APr. 12. UA-Sitzung S. 42). Festhalten lässt sich<br />

mithin, dass die polizeilichen Ermittlungen <strong>und</strong> staatsanwaltschaftlichen Entschließungen<br />

ohne (mittelbare) Einflussnahme <strong>und</strong> weisungsfrei, im Ergebnis zumindest<br />

vertretbar abgeschlossen wurden.<br />

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