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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

solche, die der Durchführung der Hauptverhandlung als solcher dienen, nämlich<br />

die Frage der Abklärung, welche Zeugen erforderlich sind <strong>und</strong> wieweit die Beweisaufnahme<br />

zunächst einmal erstreckt werden solle. Dazu habe zumindest eine<br />

Besprechung vor der Eröffnung des Verfahrens mit den Verteidigern <strong>und</strong> der<br />

Staatsanwaltschaft stattgef<strong>und</strong>en. In dieser habe die Kammer ihre vorläufige<br />

Rechtsauffassung dargelegt <strong>und</strong> die sich daraus ergebenden Folgen für die Durchführung<br />

der Hauptverhandlung.<br />

Die Verteidigung habe verständlicherweise immer wieder versucht, <strong>von</strong> der Kammer<br />

zu erfahren, mit welcher Strafe ihre Mandanten zu rechnen haben. Dazu haben<br />

sie keine Angaben gemacht. Er habe darauf hingewiesen, dass bei der Höhe<br />

des angeklagten Schadens nach allgemeinen Maßstäben die Höchststrafe außer<br />

Diskussion stehe <strong>und</strong> dass dann zu berücksichtigen sei, welche entlastenden Momente<br />

bei den einzelnen Angeklagten, wie beispielsweise Geständnis, Schadenswiedergutmachung,<br />

also das Übliche, was im Rahmen der Strafzumessung nach<br />

§ 46 StGB zu berücksichtigen sei, dazu komme. Man müsse einmal ganz klar<br />

sehen, dass die Kammer auch ein Geständnis honorieren müsse, wenn es nicht<br />

<strong>von</strong> echter Reue, sondern <strong>von</strong> reiner Prozesstaktik getragen sei. Ansonsten wären<br />

die Wirtschaftsstrafsachen nicht durchführbar. Das seien nach seinem Verständnis<br />

keine Absprachen, wenn man den Prozessablauf kläre.<br />

Die Kammer sei sowieso sehr zurückhaltend mit Verabredungen gewesen <strong>und</strong><br />

wenn die Beweis- <strong>und</strong> Prozessposition eindeutig sei, dann bestehe kein Anlass,<br />

einen Deal zu machen.<br />

Auf Vorhalt eines Vermerks der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 29. August<br />

2001 im Auszug<br />

„Bei dieser Gelegenheit erwähnte Richter am Oberlandesgericht Böhm, seines<br />

Wissens habe es wegen der Höhe der zu beantragenden Strafe eine Absprache<br />

zwischen der Staatsanwaltschaft Mannheim <strong>und</strong> den Verteidigern gegeben.<br />

Danach solle sich die Höhe der zu beantragenden Strafe an der gegen Dr. Jürgen<br />

Schneider ausgesprochenen Strafe (6 Jahre <strong>und</strong> 9 Monate) orientieren. Auf<br />

meine Nachfrage, woher er diese Information habe, antwortete Richter am<br />

Oberlandesgericht Böhm, dies habe ihm Vorsitzender Richter am Landgericht<br />

Meyer, der Vorsitzende der mit dem Strafverfahren gegen Manfred Schmider<br />

u. a. befassten Wirtschaftsstrafkammer, „in einem frühen Stadium“ mitgeteilt.“<br />

erwiderte der Zeuge, Herr Nagel habe ihm erzählt, dass er Zufallszeuge eines Gesprächs<br />

zwischen Herrn Dr. Hofmann <strong>und</strong> einem der Verteidiger gewesen sei,<br />

<strong>und</strong> da sei bei ihm (Nagel) der Eindruck entstanden, dass eine Absprache vorliege.<br />

Das sei das Einzige, was er über eine etwaige Absprache wisse. Herr Dr. Hofmann<br />

habe immer gesagt, es habe keine Absprache stattgef<strong>und</strong>en. Mehr könne er<br />

unmittelbar nicht sagen. Nur: Dr. Hofmann habe in der Hauptverhandlung eine<br />

Erklärung zugunsten <strong>von</strong> Schmider <strong>und</strong> Kleiser abgegeben, bei der der Eindruck<br />

habe entstehen können, er sage es mal so: Wenn man bisher keinen Anlass zur<br />

Annahme einer Absprache gehabt habe, dann könnte es doch so sein. Es könnte<br />

aber auch sein, dass sich Herr Dr. Hofmann missverständlich ausgedrückt habe.<br />

Er habe sich gefragt, was diese Erklärung, eine Art Ehrenerklärung für die beiden<br />

Angeklagten, solle. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, Dr. Hofmann habe erklärt,<br />

dass die Angeklagten Schmider <strong>und</strong> Kleiser immer mitgewirkt hätten <strong>und</strong> dass<br />

dies berücksichtigt werden müsse.<br />

Auf die Frage, ob Herr Nagel ihm gesagt habe, dass er Zeuge eines Gesprächs<br />

zwischen Herrn Dr. Hofmann <strong>und</strong> der Verteidigung über das Strafmaß gewesen<br />

sei, antwortete der Zeuge, also ob da über ein konkretes Strafmaß verhandelt worden<br />

sei, wisse er nicht. Er habe nur in Erinnerung, dass Herr Nagel ihm gesagt habe,<br />

da habe ein Gespräch stattgef<strong>und</strong>en, das er gehört habe. Deshalb habe Herr<br />

Nagel gemeint, dass eine Absprache stattgef<strong>und</strong>en habe. Und es sei natürlich so,<br />

der Ausschuss habe ja inzwischen wohl beide gehört <strong>und</strong> sich ein Bild <strong>von</strong> beiden<br />

machen können. Er kenne den Herrn Nagel schon sehr lange. Er sei ein sehr engagierter<br />

Kriminalbeamter, ein bisschen ein Landsknechts-Typ. Er respektiere nur<br />

Autorität, bevor er sich etwas sagen lasse. Es sei ja offensichtlich, dass Herr Dr.<br />

Hofmann in den Augen <strong>von</strong> Herrn Nagel keine Autorität besessen habe. Die beiden<br />

haben nicht miteinander gekonnt, was nicht sehr glücklich für so ein Verfahren<br />

sei.<br />

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