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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

960<br />

„Es ist richtig, dass uns die testierten Bilanzen der FTI (= FlowTex, Anm. der<br />

Verf.) vorgelegen haben <strong>und</strong> sich daraus die progressive Zunahme der Leasingverträge<br />

schon ergeben hat“ (Seyfried, Vernehmung vom 9. Mai 2005 im<br />

Amtshaftungsprozess s. o.)<br />

– die Vorfinanzierung <strong>von</strong> 16 Systemen, die Herr Seyfried nach einer Rechnungsüberprüfung<br />

im Juli 1996 feststellte, wobei er erkannte, dass die Bohrsysteme<br />

erst verkauft <strong>und</strong> später verbaut werden sollten (näheres vgl. Sachbericht<br />

zu A. III. 6.).<br />

Diese Vorfinanzierung <strong>von</strong> Horizontalbohrsystemen war auch in der OFD bekannt<br />

(vgl. Sachbericht A. III. 6.).<br />

Bei diesen vorfinanzierten Systemen war zum Zeitpunkt des Verkaufs lediglich<br />

die LKW-Einheit existent, während die Existenz der aufzumontierenden Bohrsysteme<br />

gegenüber den Leasinggesellschaften bzw. gegenüber Banken vorgespiegelt<br />

wurde.<br />

Der Annahme des Mehrheitsvotums (zu A. III. 6.), dass insoweit möglicherweise<br />

Herr Seyfried an eine spätere Heilung dieser Bilanzfälschung glaubte <strong>und</strong> die<br />

strafrechtliche Relevanz der Vorfinanzierung <strong>von</strong> nicht existenten Systemen auch<br />

im Hinblick auf eine Betrugsstrafbarkeit verkannte, wird ausdrücklich beigetreten.<br />

– Die gr<strong>und</strong>sätzliche Betrugsstrafbarkeit im Falle der Nichtexistenz der Systeme<br />

war ihm bekannt, was sowohl an Hand des Vermerks <strong>von</strong> Steuerfahnder<br />

Siebler vom 13. Mai 1996 als auch durch die Aussage des Zeugen Kriegeskorte<br />

(vgl. Sachbericht zu A. II. 5.) über die Bespr. vom 15. Juli 1999 belegt, in dem<br />

Herr Seyfried das betrügerische System veranschaulichte.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> dieser im Sommer 1996 bekannten Faktenlage hätte es nahe<br />

gelegen, eine erhöhte Sorgfalt bei der Prüfung sowohl der Existenz der Horizontalbohrsysteme<br />

als auch der Gesellschafterverhältnisse walten zu lassen, <strong>und</strong> den<br />

Wahrheitsgehaltes der ständig wechselnden Darstellungen <strong>und</strong> Erklärungen der<br />

Herren Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser über die Existenz der Bohrsysteme <strong>und</strong> über den<br />

Geldfluss in der FlowTex-Gruppe mit der gebotenen Distanz, Vorsicht <strong>und</strong> Unnachgiebigkeit<br />

zu überprüfen.<br />

Stattdessen nahmen auf Veranlassung der OFD, die die Betriebsprüfung beauftragte,<br />

die Gesellschafterverhältnisse <strong>von</strong> KSK <strong>und</strong> die Systemnachweise zu<br />

klären, unkoordinierte Parallelaktivitäten <strong>von</strong> Betriebsprüfung <strong>und</strong> Steuerfahndung<br />

ihren Lauf, die Informationsdefizite auf beiden Seiten aber auch der zeitgleich<br />

ermittelnden Staatsanwaltschaften in Mühlhausen (Thüringen), Karlsruhe<br />

<strong>und</strong> Mannheim nach sich zogen (vgl. Sachbericht zu A. III. 6.).<br />

Die Anordnung der OFD, hier federführend die BP statt die Steufa einzusetzen,<br />

war eindeutig rechtsfehlerhaft: Nach § 9 BpO beschränkt sich die Aufgabe der<br />

Betriebsprüfung darauf, die Gr<strong>und</strong>lagen der Besteuerung durch eine sorgfältige<br />

Prüfung festzustellen. Die Betriebsprüfung unter Federführung <strong>von</strong> Herrn<br />

Seyfried trat jedoch in Vorermittlungen über den Nachweis der Existenz der<br />

Bohrsysteme ein, wobei allseitig da<strong>von</strong> ausgegangen wurde, dass diese Frage<br />

nicht steuerlich, sondern strafrechtlich für den Nachweis <strong>von</strong> Kreditbetrug relevant<br />

sei. Damit wurde die BP an Ende Mai 1996 contra legem für die Steuerfahndung<br />

tätig.<br />

Obgleich die <strong>von</strong> der OFD zu verantwortende Gr<strong>und</strong>entscheidung, mit den Mitteln<br />

der BP Vorermittlungen in Bezug auf strafbare Handlungen (Betrug) zu<br />

führen, nicht Herrn Seyfried angelastet werden kann, wusste er sehr wohl, dass<br />

ein strafrechtlicher Verdacht im Raum stand <strong>und</strong> dass die beiden <strong>von</strong> ihm als Betriebsprüfer<br />

aufzuklärenden Komplexe a) Gesellschaftsverhältnisse bei der KSK<br />

<strong>und</strong> b) Existenz der Bohrsysteme strafrechtliche Relevanz hatten.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> ist die weitere Vorgehensweise <strong>von</strong> Herrn Seyfried nach<br />

der Auffassung der Fraktionen der SPD <strong>und</strong> der GRÜNEN nicht nur kritikwürdig<br />

als fehlerhaftes steuerbehördliches Handeln, sondern muss in der Gesamtschau<br />

auch als Gefälligkeitserweis gegenüber den FlowTex-Verantwortlichen gewertet<br />

werden, mit dem Ziel, eine hartnäckige <strong>und</strong> ernsthafte Überprüfung zu umgehen.

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