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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

544<br />

Vorwürfe eher zu Lasten der Angeschuldigten Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus<br />

Kleiser sein könnte, nicht informiert.<br />

In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss in der 26. Sitzung am<br />

3. Dezember 2003 brachte Rechtsanwalt Beust dementsprechend sein Erstaunen<br />

darüber zum Ausdruck, dass der Komplex „Verhalten der Betriebsprüfer“ akribisch<br />

vom Gericht, <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> der Verteidigung Kleiser <strong>und</strong><br />

Schmider herausgehalten worden sei.<br />

In einem Vermerk der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Oberstaatsanwalt Dr.<br />

Schäfer, vom 29. August 2001 ist zu der Behauptung, es sei eine Absprache zur<br />

Strafhöhe getroffen worden, festgehalten:<br />

„Richter am Oberlandesgericht Böhm teilte mir am späten Nachmittag des<br />

28. August 2001 mit, dass der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe<br />

die sofortige Beschwerde des Angeklagten Manfred Schmider gegen den Beschluss<br />

des Landgerichts Mannheim vom 8. August 2001 über die Unterbringung<br />

des Angeklagten Manfred Schmider im Zentrum für Psychiatrie in Wiesloch<br />

dahin abgeändert habe, dass die Verlegung des Angeklagten in die ärztliche<br />

Abteilung der Justizvollzugsanstalt Stuttgart angeordnet werde.<br />

Bei dieser Gelegenheit erwähnte Richter am Oberlandesgericht Böhm, seines<br />

Wissens habe es wegen der Höhe der zu beantragenden Strafe eine Absprache<br />

zwischen der Staatsanwaltschaft Mannheim <strong>und</strong> den Verteidigern gegeben.<br />

Danach solle sich die Höhe der zu beantragenden Strafe an der für gegen Dr.<br />

Jürgen Schneider ausgesprochenen Strafe (6 Jahre <strong>und</strong> 9 Monate) orientieren.<br />

Auf meine Nachfrage, woher er diese Information habe, antwortete Richter am<br />

Oberlandesgericht Böhm, dies habe ihm Vorsitzender Richter am Landgericht<br />

Meyer, der Vorsitzende der mit dem Strafverfahren gegen Manfred Schmider<br />

u. a. befassten Wirtschaftskammer, in einem „frühen Stadium“ mitgeteilt.<br />

Unmittelbar im Anschluss an dieses Gespräch habe ich noch am Abend des<br />

28. August 2001 Oberstaatsanwalt Jobski, Staatsanwaltschaft Mannheim, telefonisch<br />

zu einer möglichen Absprache in dem <strong>von</strong> Richter am Oberlandesgericht<br />

Böhm mitgeteilten Sinne befragt. Oberstaatsanwalt Jobski wies die entsprechende<br />

Behauptung zurück. Er versicherte, es habe keine Absprache mit der Verteidigung<br />

hinsichtlich der <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft zu beantragenden Strafe gegeben.<br />

Eine solche Behauptung sei indirekt bei der mündlichen Verhandlung über<br />

die Unterbringung des Angeklagten Manfred Schmider im Zentrum für Psychiatrie<br />

in Wiesloch vor der Strafkammer <strong>von</strong> einem der Verteidiger aufgestellt, aber<br />

noch in demselben Termin wieder zurückgenommen worden.<br />

Am 29. August 2001 überbrachte mir Richter am Oberlandesgericht Böhm<br />

einen Abdruck des Beschlusses des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe<br />

vom 28. August 2001 – 3 Ws 154/01 –. Ich habe ihn bei dieser Gelegenheit<br />

nochmals auf die Frage einer Absprache im Hinblick auf die Höhe des<br />

Strafantrages der Staatsanwaltschaft angesprochen <strong>und</strong> ihm mitgeteilt, dass es<br />

nach den <strong>von</strong> mir eingeholten Auskünften eine derartige Absprache nicht gebe.<br />

Richter am Oberlandesgericht Böhm präzisierte seine Angaben vom Vortag<br />

dahin, dass Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer ihm einmal gesagt habe,<br />

einer der Verteidiger habe Vorsitzendem Richter am Landgericht Meyer<br />

gegenüber eine entsprechende Andeutung gemacht. Aus eigener Kenntnis wisse<br />

Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer <strong>von</strong> einer derartigen Absprache<br />

jedoch nichts.“<br />

Nachdem die Staatsanwaltschaft am 6. Dezember 2001 in der Hauptverhandlung<br />

gegen Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser u. a. ihren Schlussvortrag gehalten<br />

hatte, erschienen am Nachmittag desselben Tages die Verteidiger der Angeklagten<br />

Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser <strong>und</strong> Angelika Neumann, die Rechtsanwälte<br />

Dr. Schiller, Dr. Wahle <strong>und</strong> Kullen unangemeldet bei Oberstaatsanwalt Jobski,<br />

dem Leiter der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen bei der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim. Aus einem Vermerk der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe vom 7. Dezember 2001 ergibt sich zum Zweck des Erscheinens der<br />

Verteidiger Folgendes:<br />

„... Sie bek<strong>und</strong>eten, die „Schmerzgrenze“ der Staatsanwaltschaft austesten zu<br />

wollen, also herausfinden zu wollen, welches Strafmaß der Strafkammer die

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