09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

358<br />

Vor Beginn der Prüfung am 22. April 1996 ging am 6. Februar 1996 beim Finanzamt<br />

Weimar eine Selbstanzeige der Geschäftsführerin der GmbH ein (Anlage 1).<br />

Im Zuge der daraufhin eingeleiteten steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen<br />

Gesellschafter der KSK u. a. gab es bis Januar 1997 neben telefonischen Kontakten<br />

mehrere Besprechungen zwischen Beamten des Finanzamts Erfurt sowie der<br />

Staatsanwaltschaft Mühlhausen <strong>und</strong> der Finanzämter Karlsruhe-Stadt, Karlsruhe-<br />

Durlach. Die Besprechungen fanden statt am 2. April 1996 beim Finanzamt Erfurt,<br />

am 18. April 1996 beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach, am 25. April 1996,<br />

am 10. Mai 1996 sowie am 8. Januar 1997 jeweils beim Finanzamt Erfurt (Mitteilung<br />

des Finanzministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>s zur Anfrage der SPD-Fraktion,<br />

Drucksache 13/176).<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Zur Zusammenarbeit der Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mit den<br />

Behörden des Freistaats Thüringen wird auf die Seiten 1018 bis 1021, zur Selbstanzeige<br />

der Geschäftsführerin der KSK auf die Seiten 1001 <strong>und</strong> 1002 verwiesen<br />

(Allgemeine Anlage 1).<br />

III. Zeugenaussagen<br />

Der Ausschuss hat zu A. II. 4. des Untersuchungsauftrags insgesamt 15 Zeugen<br />

gehört, da<strong>von</strong> sieben Bedienstete <strong>von</strong> Behörden des Freistaates Thüringen. Fünf<br />

Mitarbeiter <strong>von</strong> Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> machten vor dem<br />

Ausschuss <strong>von</strong> ihrem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch, da<br />

zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren<br />

gegen sie anhängig waren.<br />

1. Finanzamt Erfurt<br />

1.1. Johannes Conrad<br />

Oberregierungsrat Johannes Conrad, Sachgebietsleiter der Steuerfahndung beim<br />

Finanzamt Erfurt, berichtete, dass im Zuge der Ermittlungen nach Eingang der<br />

Selbstanzeige der Geschäftsführerin der KSK eine Besprechung im Finanzamt Erfurt<br />

am 21. Februar stattgef<strong>und</strong>en habe. Daran seien auch die Herren der Konzernprüfung<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Stadt beteiligt gewesen. Es habe sich jedoch<br />

nur um ein informatorisches Gespräch gehandelt. Nach Einleitung <strong>von</strong><br />

Strafverfahren durch die BuStra des Finanzamts Erfurt am 5. März 1996 gegen<br />

sämtliche Personen, die in der Selbstanzeige aufgeführt waren, habe dann am<br />

2. April 1996 eine Besprechung im Finanzamt Erfurt mit Vertretern der Steufa<br />

Karlsruhe stattgef<strong>und</strong>en. Teilnehmer des Gesprächs waren der Vorsteher des Finanzamts<br />

Erfurt, Herr Rohm, die Herren Schmidt <strong>und</strong> Siebler, Steufa Karlsruhe,<br />

Herr Spaeth, Leiter der BuStra Erfurt, sowie der Zeuge. Als Besprechungspunkte<br />

nannte der Zeuge Conrad den Verfahrensstand des Strafverfahrens, das Besteuerungsverfahren,<br />

sowie die bevorstehende Betriebsprüfung bei der KSK. Weiter<br />

seien die in der Selbstanzeige genannten Geldabflüsse über ein Anwaltskonto in<br />

Pforzheim sowie die steuerliche Problematik verdeckter Gewinnausschüttungen<br />

besprochen worden. Die weitere Aufklärung des in der Selbstanzeige dargelegten<br />

Sachverhalts sollte alternativ im Besteuerungsverfahren im Rahmen der Betriebsprüfung<br />

oder im Strafverfahren über Steuerfahndung bzw. Fahndungsmaßnahmen<br />

erfolgen. Die Verfahrensherrschaft sollte bei der BuStra Erfurt liegen, Durchsuchungsmaßnahmen,<br />

welche auch schon im Groben abgestimmt worden seien,<br />

sollten Ende April 1996 unter Federführung der Steuerfahndungsstelle Erfurt<br />

durchgeführt werden. Wegen Einzelheiten wird auf die Anlage 2, Vermerk der<br />

Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Erfurt vom 3. April 1996, verwiesen.<br />

Dem Zeugen Conrad wurde auszugsweise ein Aktenvermerk des Finanzamts Karlsruhe-Durlach,<br />

Steuerfahndung, vom 4. April 1996 betreffend die Besprechung<br />

am 3. April in Erfurt vorgehalten. In diesem Aktenvermerk heißt es unter Punkt 4<br />

„Zuständigkeit“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!