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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

144<br />

– IV. –<br />

Zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Manfred Schmider ist es im<br />

Februar 2000 gekommen. Zwar ist der Beschuldigte aufgr<strong>und</strong> seiner Festnahme<br />

im so genannten FlowTex-Komplex, einem Ermittlungsverfahren der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim, zu diesem Zeitpunkt in der Öffentlichkeit ins<br />

Gerede gekommen. Jedoch war dies nicht Anlass für die Wiederaufnahme der<br />

Ermittlungen, denn der Umstand, dass ein vormals Beschuldigter nunmehr in<br />

einem anderen Verfahren in Tatverdacht gerät, ist allein kein Anlass zur Wiederaufnahme<br />

früherer Ermittlungen, wenn neue Gesichtspunkte, die einen Tatnachweis<br />

nunmehr möglich erscheinen lassen, nicht vorhanden sind.<br />

Anlass für die Wiederaufnahme der Ermittlungen war vielmehr eine Strafanzeige<br />

<strong>von</strong> Rechtsanwalt Klaus Kuntz aus Karlsruhe vom 10. Februar 2000. Er hat<br />

Manfred Schmider der Tatbeteiligung an dem Raubüberfall vom 12. Mai 1986<br />

beschuldigt <strong>und</strong> hat angegeben, er habe Kenntnis erlangt über maßgebliche<br />

Gesichtspunkte, die einen Tatnachweis gegen Manfred Schmider ermöglichen<br />

könnten. Er habe nämlich erfahren, dass der damals tatbeteiligte Karl Hermann<br />

Schöntag bereits geraume Zeit vor der Durchführung des Überfalls<br />

einem Zeugen <strong>von</strong> dem Angebot Schmiders, einen inszenierten Raubüberfall<br />

auf ihn gegen Entgelt auszuführen, erzählt habe. Bei diesem Zeugen handele es<br />

sich um einen Berufskollegen des Schöntag, nämlich den Karlsruher Privatdetektiv<br />

Paul Pfauch, der ihm <strong>von</strong> diesem <strong>Bericht</strong> Schöntags über das Schmidersche<br />

Angebot wenige Tage vor Erstattung seiner Strafanzeige in einem Telefonat<br />

berichtet habe.<br />

Dieser Vortrag des Anwalts ist zum Anlass genommen worden, zunächst<br />

Schöntag zeugenschaftlich zu befragen. Schöntag hat in seiner neuerlichen<br />

staatsanwaltschaftlichen Vernehmung vom 10. März 2000 erklärt, er habe vor<br />

der Ausführung des Überfalls ausschließlich mit seinem Tatgenossen Schenk<br />

über das Angebot Schmider gesprochen <strong>und</strong> mit niemandem sonst. Ein Gespräch<br />

der geschilderten Art zwischen ihm <strong>und</strong> seinem Detektivkollegen Paul<br />

Pfauch habe es nicht gegeben.<br />

Auch der Zeuge Paul Pfauch ist staatsanwaltschaftlich vernommen worden. Er<br />

hat am selben Tage zeugenschaftlich angegeben, ein Gespräch mit einem Inhalt,<br />

wie <strong>von</strong> Rechtsanwalt Kuntz in seiner Anzeige geschildert, habe es zwischen<br />

ihm selbst <strong>und</strong> Karl Hermann Schöntag niemals gegeben. Darüber hinaus<br />

habe er auch gegenüber Rechtsanwalt Kuntz niemals behauptet, dass ein<br />

derartiges Gespräch stattgef<strong>und</strong>en habe.<br />

Nachdem beide Beteiligte des angeblich bereits vor dem Raubüberfall am<br />

12. Mai 1986 stattgef<strong>und</strong>enen Gesprächs ein solches Gespräch bestritten haben,<br />

der Zeuge Paul Pfauch darüber hinaus in Abrede gestellt hat, <strong>von</strong> einem<br />

derartigen Gespräch mit Rechtsanwalt Kuntz gesprochen zu haben, ist auch<br />

Rechtsanwalt Kuntz staatsanwaltschaftlich vernommen worden. In seiner Vernehmung<br />

vom 13. März 2000 hat er auf der Richtigkeit seines Anzeigevortrags<br />

beharrt. Daher ist noch am selben Tage eine Gegenüberstellung der beiden<br />

Zeugen Pfauch <strong>und</strong> Kuntz bei der Staatsanwaltschaft erfolgt. Beide sind bei<br />

ihren Angaben geblieben. Hierauf ist eine richterliche Vernehmung beider<br />

Zeugen veranlasst worden. Diese richterliche Vernehmung hat zu einer erstaunlichen<br />

Wende geführt. Während nämlich der Zeuge Pfauch bei seinen bisherigen<br />

Angaben geblieben ist <strong>und</strong> sowohl das fragliche Gespräch zwischen<br />

ihm <strong>und</strong> Schöntag als auch den fraglichen Inhalt des Telefonats zwischen ihm<br />

<strong>und</strong> Rechtsanwalt Kuntz abgestritten hat, hat Rechtsanwalt Kuntz in seiner<br />

richterlichen Vernehmung vom 24. März 2000 sein Aussageverhalten nach anfänglichem<br />

Insistieren auf der Richtigkeit seiner Angaben geändert. Er hat eingeräumt,<br />

dass seine Anzeige <strong>und</strong> der in ihr behauptete Inhalt des Telefonats<br />

zwischen ihm <strong>und</strong> dem Zeugen Pfauch auf einem Irrtum basiere, dass er seine<br />

Anzeige aus der Rückschau bedauere <strong>und</strong> am Inhalt der Anzeige nicht mehr<br />

festhalten könne.<br />

Über die Anzeige <strong>von</strong> Rechtsanwalt Kuntz hinaus sind nach Publikwerden der<br />

Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Manfred Schmider weitere Hinweise<br />

an die Staatsanwaltschaft herangetragen worden. So ist durch KHK Grether,<br />

einem Mitglied der Sonderkommission FlowTex bei der Landespolizeidirektion<br />

Karlsruhe, der Hinweis auf die Zeugin Inge Lange erfolgt, die im FlowTex-

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