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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1006<br />

Sachbearbeitender Dezernent in Pforzheim war zu jener Zeit Oberstaatsanwalt<br />

Brenk.<br />

(iv) Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

Von dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Angelika<br />

Neumann u. a. (609 Js 145/96) erhielt die Generalstaatsanwaltschaft Kenntnis<br />

durch einen Rückstandsbericht der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 15. Mai<br />

1997 gemäß § 12 Abs. 2 OrgStA. Die Tatsache der Selbstanzeige wurde weder in<br />

diesem <strong>Bericht</strong> noch in dem Abschlussbericht vom 15. Dezember 1997 erwähnt.<br />

(b) Telefonische Anzeige beim Finanzamt Weimar vom 25. April 1996<br />

(i) Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

In seinem handschriftlichen Vermerk vom 21. Mai 1996 ist Oberstaatsanwalt Arnold<br />

auch auf die telefonische Anzeige eingegangen; die Aktennotiz über die Anzeige<br />

hat ihm also vorgelegen. Die später zuständige Dezernentin, Richterin am<br />

Landgericht Krenz, behauptet heute, die Aktennotiz des Finanzamts Weimar über<br />

die telefonische Anzeige vom 25. April 1996 sei nicht Bestandteil der ihr vorgelegten<br />

Akte gewesen (vgl. A. II. 2., 2. Spiegelstrich, Seite 64)<br />

(ii) Staatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> Zweigstelle Pforzheim<br />

Der Staatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> der Zweigstelle Pforzheim wurde die anonyme<br />

Anzeige im abgefragten Zeitraum nicht bekannt.<br />

(iii) Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

Die anonyme telefonische Anzeige vom 25. April 1996 beim Finanzamt Weimar<br />

erhielt die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe durch die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim nach derzeitigem Kenntnisstand im Bezugszeitraum nicht berichtet.<br />

Aus den Vorgängen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ergibt sich auch<br />

kein anderweitiger Hinweis darauf in jenem Zeitraum. Insbesondere wurde sie in<br />

den Rückstandsberichten der Staatsanwaltschaft Mannheim nicht erwähnt. Sie<br />

war auch nicht Gegenstand eines in den Akten dokumentierten Gesprächs zwischen<br />

der damaligen Mannheimer Dezernentin, Richterin am Landgericht Krenz,<br />

<strong>und</strong> dem seinerzeitigen Dezernenten für Anwaltssachen beim Generalstaatsanwalt<br />

in Karlsruhe, dem heutigen Direktor des Amtsgerichts Dr. Walz am 22. Mai 1997.<br />

(c) Anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 4. Mai 1996<br />

Diese Anzeige ist bei der Staatsanwaltschaft Karslruhe eingegangen <strong>und</strong> hat dort<br />

zu dem Verfahren 52 Js 13493/96 [vgl. A. II. 2. b), Seite 60] geführt. Der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim, der Zweigstelle Pforzheim <strong>und</strong> der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe ist die Anzeige im fraglichen Zeitraum nicht bekanntgeworden.<br />

(d) Anzeige des Amtsrats Krumes bei der Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach<br />

vom 2. Juli 1996<br />

Die Angaben des Amtsrats Krumes sind Behörden im Bereich der Justiz erstmals<br />

im August 2001 bekannt geworden. Dies wird allerdings <strong>von</strong> Regierungsdirektor<br />

Markus Schmidt anders dargestellt (vgl. S. 39).<br />

(2) <strong>Bericht</strong>sverhalten<br />

(a) Verfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

Das Ermittlungsverfahren 609 Js 145/96 gegen Angelika Neumann u. a. wegen<br />

Verdachts der Steuerhinterziehung ist am 15. Mai 1997 <strong>und</strong> 15. Dezember 1997

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