09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

In Bezug auf den Betriebsprüfer Herrn AR Seyfried, der ja auch als Zeuge vernommen<br />

wurde, führt das Gericht weiter aus:<br />

„Eine Kenntnis vom Betrugssystem lässt sich insbesondere nicht im Vermerk<br />

über die telefonische Besprechung des Betriebsprüfers AR Seyfried mit dem<br />

Steuerfahnder Siebler am 13. Mai 1996 entnehmen, wonach AR Seyfried<br />

geäußert habe, es handle sich um eine reine Finanzierungsmethode, die auf<br />

einen Betrug an Banken hinauslaufe. Aus dem Vermerk lässt sich entnehmen,<br />

dass dies die Antwort auf die Frage darstelle, welche steuerlichen oder sonstigen<br />

Vorteile sich bei der anonym angezeigten Methode ergäben. Die Äußerung<br />

informiert demnach nicht über die positive Kenntnis eines Sachverhalts,<br />

sondern über die rechtliche Bewertung eines behaupteten Sachverhalts, ist also<br />

letztendlich ebenso theoretisch wie die Bearbeitung einer juristischen Examensaufgabe.“<br />

Im Rahmen der weiteren Begründung für das klageabweisende Urteil führt das<br />

Gericht zur Problematik der Erkenntnis der Finanzierungsbeziehung zwischen<br />

KSK <strong>und</strong> FTI aus:<br />

„Der Hinweis auf die Höhe der Zahlungsverpflichtungen der FTI <strong>und</strong> die<br />

schwer mögliche Abkehr, insbesondere aber auch die in diesem Zusammenhang<br />

wiedergegebene Äußerung Angelika Neumanns, sie werde darauf achten,<br />

dass sich die „Spirale“ nicht weiter dreht, kann nach Auffassung der Kammer<br />

kaum anders verstanden werden, als dass aus den erkannten Geldflüssen <strong>von</strong><br />

der KSK <strong>und</strong> deren Verwendung für die Leasingverpflichtungen der FTI die<br />

Gefahr abgeleitet wurde, zur Deckung der Leasingraten müssten weiterhin die<br />

Erlöse der KSK herangezogen werden.<br />

Insoweit kann die Kammer auch den Erläuterungen des Zeugen AR Seyfried,<br />

wonach mit „Finanzierungsform“ lediglich die Finanzierung über Leasing gemeint<br />

gewesen sei <strong>und</strong> mit den Angaben zu monatlich zu erbringenden Zahlungen<br />

<strong>und</strong> der „Spirale“ lediglich Äußerungen <strong>von</strong> Angelika Neumann wiedergegeben<br />

worden seien, kaum Glauben schenken. Das zurückhaltende, sogar abwehrende<br />

Aussageverhalten des Zeugen, den die Kammer zwei Tage lang umfassend<br />

zu den Vorgängen der Betriebsprüfung gehört hat, unterscheidet sich<br />

in diesem Punkt deutlich <strong>von</strong> seinem ansonsten durchaus glaubwürdigen Auftreten.<br />

Es erscheint wenig plausibel, dass der Zeuge mit der Äußerung Angelika<br />

Neumanns, sie werde darauf achten, dass sich die „Spirale“ nicht weiterdrehe,<br />

nur eine Äußerung wiedergegeben hat, die er gar nicht verstand.<br />

Die Kammer hält deshalb die Angaben des Zeugen RR Gartner für glaubhaft.<br />

Dieser hat angegeben, die Betriebsprüfer hätten durchaus gesehen, dass die<br />

Deckung der Leasingverpflichtungen aus den Erlösen auf ein fatales System<br />

hinauslaufe, wenn es nicht unterbrochen werde. Die letztere Einschränkung hat<br />

jedoch entscheidende Bedeutung: Den Betriebsprüfern gegenüber war die weitgehende<br />

Übernahme <strong>von</strong> Leasingverpflichtungen aus Zahlungen der KSK als<br />

Subventionsmaßnahme zur Markteinführung der Systeme dargestellt <strong>und</strong> eine<br />

günstige Zukunftsprognose mit der Schilderung <strong>von</strong> Anlaufschwierigkeiten – insofern<br />

sowohl <strong>von</strong> AR Seyfried als auch <strong>von</strong> RR Gartner als Zeugen glaubhaft<br />

wiedergegeben – sowie einleuchtenden Erläuterungen der Unternehmensstrategie<br />

– man müsse zur Markteinführung die Systeme zeigen, „klotzen, nicht<br />

kleckern“ – plausibel gemacht worden. Der <strong>von</strong> ihnen zu beurteilende Prüfungszeitraum,<br />

über den sie einen besseren Überblick hatten als über die inzwischen<br />

eingetretene Entwicklung der Unternehmenssituation, lag drei bis fünf<br />

Jahre zurück. Es erscheint durchaus möglich, dass sie da<strong>von</strong> ausgingen, der<br />

Einsatz der Bohrsysteme werde zunehmend die Erlössituation der FTI bzw. der<br />

Servicegesellschaften verbessern <strong>und</strong> damit die Inanspruchnahme der KSK entbehrlich<br />

machen. Eine solche Entwicklung wäre nur dann auszuschließen gewesen,<br />

wenn den Betriebsprüfern bekannt gewesen wäre, dass die HBS größtenteils<br />

tatsächlich gar nicht existierten <strong>und</strong> damit auch eine Erlöse erwirtschaften<br />

konnten. Da sie aber die ausbleibenden Erlöse im Prüfungszeitraum mit den ihnen<br />

plausibel gemachten Schwierigkeiten bei Markteintritt <strong>und</strong> nicht mit der<br />

Nichtexistenz der Systeme in Verbindung brachten, ist es auch nachvollziehbar,<br />

dass sie nicht erkannten, dass die ausbleibende Wertschöpfung im Prüfungszeitraum<br />

ein Hinweis auf die Richtigkeit der anonymen Anzeigen darstellte.“<br />

523

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!