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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

716<br />

Gegen die Zeugen Moritz Hunzinger, Menno Smid, Frau Dr. Margot Haussmann,<br />

Dr. Walter Döring <strong>und</strong> Dr. Jacob Steinwede wurde durch die Staatsanwaltschaft<br />

Stuttgart aufgr<strong>und</strong> ihrer Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss ein Ermittlungsverfahren<br />

wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage eingeleitet.<br />

Bei seiner ersten Zeugenvernehmung am 29. September 2004 schilderte der zuständige<br />

Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Häußler, welche<br />

Ermittlungstätigkeiten die Polizei <strong>und</strong> die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren<br />

bis zum 29. September durchgeführt haben. Zu der Einlassung <strong>von</strong> Herrn Hunzinger,<br />

dass die betreffende „infas-Umfrage“ zur Wirtschaftspolitik in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> r<strong>und</strong> 30.000 DM gekostet haben soll, äußerte sich der Zeuge wie<br />

folgt:<br />

„Zur Frage der Schlüssigkeit, was die Höhe der Kosten für diese Umfrage anbelangt,<br />

hat die Buchprüferin auch entsprechende Rechnungen angestellt, wobei<br />

die Drittkosten, also quasi für diese Firma Omniquest, zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />

wurden <strong>und</strong> auch entsprechende Berechnungen, die sich aus anderen Unterlagen<br />

ergeben, für die Kosten bei der Firma infas, Personalkosten <strong>und</strong> sonstige<br />

Kosten, <strong>und</strong> hat festgestellt, dass, wenn man Fremdkosten <strong>von</strong> 81 % des Wertes<br />

<strong>und</strong> Personalkosten <strong>von</strong> 18 % zugr<strong>und</strong>e legt – diese Personalkosten, wie gesagt,<br />

ergaben sich wohl aus anderen Unterlagen bei der Firma infas –, die Gewinnspanne<br />

für die <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>-Umfrage, wenn man den Betrag zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt hätte, den Moritz Hunzinger bezahlt hat, bei unter 1 % gelegen<br />

hätte, also konkret bei ungefähr 0,88 %.<br />

Daraus zogen wir den Schluss, dass diese Umfrage also nicht nur, wie Herr<br />

Hunzinger, 30.000 <strong>und</strong> diese paar D-Mark gekostet haben kann <strong>und</strong> in voller<br />

Höhe <strong>von</strong> ihm bezahlt wurde, sondern, dass – sonst hätte es wirtschaftlich keinen<br />

Sinn für infas gegeben – die Umfrage teurer war.<br />

Auch bei der Firma infas fanden wir keine Anhaltspunkte für den Rückfluss <strong>von</strong><br />

irgendwelchen Geldern in Beziehung auf die Moritz Hunzinger Public Relations<br />

GmbH bzw. die Firma FlowWaste.“<br />

Ferner wies der Zeuge noch darauf hin, dass das Angebotsschreiben, das man in<br />

der Aktentasche des Herrn Menno Smid fand, in dem Aktenkonvolut der Firma<br />

infas nicht enthalten war, welches dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurde,<br />

sodass man da<strong>von</strong> ausging, dass die Leute, die dieses Aktenkonvolut für den Ausschuss<br />

zusammenstellten, bewusst dieses Angebotsschreiben diesem Untersuchungsausschuss<br />

hier vorenthalten wollten.<br />

Den bedeutendsten Teil der Ermittlungen beschrieb der Zeuge wie folgt:<br />

„Aufgr<strong>und</strong> dieser besagten Feststellungen – Angebot an Frau Dr. Haussmann,<br />

sozusagen Vollzugsmeldung in Form der Übersendung der Rechnung „OK!<br />

MH“, „zu Händen Frau Dr. Haussmann“ wohl per Fax; da<strong>von</strong> gingen wir jedenfalls<br />

aus – haben wir am 16. Juni 2004 ein weiteres Ermittlungsverfahren<br />

wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage gegen Frau Dr. Haussmann<br />

eingeleitet. Wir bekamen am darauf folgenden Tag, am 17. Juni 2004 das entsprechende<br />

Protokoll der 33. Sitzung dieses Ausschusses <strong>und</strong> haben dann, sehr<br />

auf Eile bedacht, noch am selben Tag einen Durchsuchungs- <strong>und</strong> Beschlagnahmebeschluss<br />

betreffend das Büro der Frau Dr. Haussmann im Wirtschaftsministerium,<br />

betreffend ihr ehemaliges Büro im Ministerbüro <strong>und</strong> ihre Wohnung<br />

in Bad Urach betreffend erwirkt. Am darauf folgenden Tag, am 18. Juni<br />

2004, ab 10:20 Uhr wurden dann zeitgleich die entsprechenden Durchsuchungen<br />

durchgeführt.<br />

Meine Kollegin, die die Unterlagen im damaligen Büro der Frau Dr. Haussmann<br />

sichtete, fand in einem Berg Papier unterschiedlichster Herkunft<br />

– dienstliche, private Unterlagen, Arztberichte, Rezepte etc., also auch persönlicher<br />

Natur – besagtes gesuchtes Fax der Rechnung der Firma infas an die<br />

Hunzinger PR GmbH mit der Rechnungsnummer 2905/065 <strong>und</strong> den bereits erwähnten<br />

handschriftlichen Vermerk wohl <strong>von</strong> Moritz Hunzinger „Frau Dr.<br />

Haussmann z. K.“ <strong>und</strong> „OK! MH“, Moritz Hunzinger, <strong>und</strong> auch den identischen<br />

Eingangsstempel, den ich bereits vorhin erwähnt habe, oder jedenfalls<br />

Stempel, der auf den Eingang hindeuten kann, der Moritz Hunzinger PR GmbH<br />

vom 14. Juni 1999. Anhand der Faxzeile kann man feststellen, dass am 14. Juni

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