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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

160<br />

be. Er habe ihn nur noch in diesem einen Fall betreut. Ab Ende 1993 sei er mit<br />

dem Fall nicht mehr befasst gewesen.<br />

Er habe noch eine vage Erinnerung daran, dass er einmal vom Umsatzsteuerreferat<br />

der Oberfinanzdirektion angerufen worden sei – das müsse Mitte 1994 gewesen<br />

sein –, da habe man ihm mitgeteilt, dass die OFD zur Organschaft jetzt<br />

eine andere Auffassung oder teilweise eine andere Auffassung vertrete, als sie in<br />

dem <strong>Bericht</strong> dargestellt sei. Es sei wohl noch gesagt worden – er könne sich aber<br />

nur ganz vage erinnern –, dass die Steuerberatung halt entsprechende Vorträge in<br />

der OFD gemacht habe. Einzelheiten wisse er jetzt nicht mehr. Er habe sich auf<br />

den Standpunkt zurückgezogen, dass die Betriebsprüfung im <strong>Bericht</strong> ihre Auffassung<br />

dargelegt habe. Er wisse nicht, was zu dem Umschwung geführt habe. Auch<br />

sei die Bp nicht entscheidungsbefugt gewesen, die Entscheidung habe das Finanzamt<br />

in Abstimmung mit der OFD zu treffen gehabt.<br />

3. Frieder Kiefer<br />

Oberamtsrat Frieder Kiefer, Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung beim Finanzamt<br />

Karlsruhe-Stadt, berichtete dem Ausschuss, dass er im Dezember 1992 nach<br />

einem Wechsel zur Betriebsprüfung beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt mit der<br />

Sache befasst gewesen sei. Zuvor sei er bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe<br />

tätig gewesen, <strong>und</strong> zwar im Betriebsprüfungs- <strong>und</strong> Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachen-Referat.<br />

Die Prüfungen, also die Prüfungshandlungen, seien zu diesem Zeitpunkt<br />

weitgehend abgeschlossen gewesen. Im Dezember 1992 habe er erstmals bewusst<br />

<strong>von</strong> diesen Dingen durch den Prüfer erfahren. Er sei allerdings schon einmal mit<br />

der Sache befasst gewesen während seiner Tätigkeit bei der Oberfinanzdirektion.<br />

Er habe einmal mündlich eine Auskunft in diesem Fall gegeben. Darüber gebe es<br />

auch einen Aktenvermerk. Bis zum Dezember 1992, als der Prüfer, Herr Kremp,<br />

mit dem Fall zu ihm gekommen sei, habe er sich daran allerdings nicht mehr erinnert.<br />

Am 29. Januar 1993 habe es dann diese Besprechung gegeben, an der er als<br />

Sachgebietsleiter teilgenommen habe. Auf Frage nach dem Besprechungsgegenstand<br />

führte der Zeuge aus, die Herren Schmider <strong>und</strong> deren Steuerberater hätten<br />

erreichen wollen, dass die Betriebsprüfung § 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz nicht<br />

anwende.<br />

Das System mit den Scheinrechnungen sollte so funktionieren, dass Matthias<br />

Schmider dem Manfred Schmider eine Rechnung stellte, dieser habe das als Betriebsausgaben<br />

gebucht, Matthias Schmider habe die Umsatzsteuer abgeführt, <strong>und</strong><br />

Manfred Schmider habe die Vorsteuer geltend gemacht.<br />

Damit in den Büchern wieder ein Ausgleich stattfindet, habe man dann alsbald<br />

wieder eine Rechnung, eine Gegenrechnung an die Firma des Matthias Schmider<br />

gestellt. Als Differenz aus den Geschäften insgesamt sei für den jüngeren Bruder<br />

ein Betrag <strong>von</strong> etwa 250.000 DM geblieben. Ansonsten seien die Rechnungen in<br />

etwa deckungsgleich gewesen.<br />

Auf Frage, in welchem Verhältnis diese Scheingeschäfte zu den <strong>von</strong> den Firmen<br />

tatsächlich durchgeführten Geschäften gestanden hätten, sagte der Zeuge, das<br />

wisse er heute nicht mehr, das könne er nicht mehr sagen.<br />

Auf weitere Frage, ob in der Besprechung am 29. Januar 1993 die Scheingeschäfte<br />

<strong>von</strong> Seiten der Steuerpflichtigen eingeräumt worden seien, sagte der Zeuge<br />

Kiefer, darüber sei man sich einig gewesen. Zwar habe der junge Schmider gesagt,<br />

es hätten Warenbewegungen stattgef<strong>und</strong>en, aber das habe man ihm nicht abgenommen.<br />

Man bewege ja nicht immer wieder das gleiche Paket hin <strong>und</strong> her.<br />

Man war sich – so sein Eindruck – einig, dass es Scheingeschäfte sind.<br />

Auf weitere Frage, wozu diese Scheingeschäfte nun betrieben worden seien, legte<br />

der Zeuge Kiefer dar, die Brüder Schmider hätten gesagt, es ginge darum, dass<br />

den Banken entsprechende Bilanzen vorgelegt werden sollten, um Kredite nicht<br />

zu gefährden. Nach seiner Schätzung seien Scheingeschäfte in Höhe <strong>von</strong> ca. 260<br />

Millionen DM durchgeführt worden.<br />

Auf Frage, ob man in dieser Besprechung zu einer Übereinstimmung gelangt sei,<br />

sagte der Zeuge Kiefer, in der Besprechung sei man sich nicht einig gewesen,<br />

sondern das Finanzamt habe den Prüfungsbericht so gefasst, wie ihn die Prüfer<br />

vorgeschlagen hätten. So sei der Prüfungsbericht dann auch, nachdem er der

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