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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

redung mit Herrn ORR Schmidt, Steuerfahndungsstelle beim FA Karlsruhe-<br />

Durlach. –<br />

Da ich die Akten nicht persönlich Frau Krenz übergeben habe, kann ich aus<br />

eigener Kenntnis nicht sagen, ob sich die vorgenannte Notiz vom 25. April<br />

1996 bei den Akten befand, als die Akten Frau Staatsanwältin Krenz als der<br />

später tätig gewordenen Dezernentin 609 erstmals vorgelegt wurden. – Ich habe<br />

die Notiz vom 25. April 1996 keinesfalls aus der Akte entnommen. ...“<br />

Frage:<br />

„... 6. Frau Krenz hat bei ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung in dem dortigen<br />

Ermittlungsverfahren – 609 Js 22627/01 – gegen Markus Schmidt u. a.<br />

am 31. August 2001 angegeben, seinerzeit <strong>von</strong> dem Vermerk keine Kenntnis gehabt<br />

<strong>und</strong> ihn erstmals im Rahmen der Vernehmung am 31. August 2001 gesehen<br />

zu haben. Können Sie hierzu aus eigener Kenntnis Stellung nehmen?<br />

Können Sie angeben, ob der Vermerk <strong>von</strong> der Ermittlungsakte getrennt aufbewahrt<br />

wurde, ggf. <strong>von</strong> einer anderen Person als der seinerzeitigen Staatsanwältin<br />

Krenz? ...“<br />

Antwort zu:<br />

„... Frage 6: Zu der in Frage 6 wiedergegebenen Angabe <strong>von</strong> Frau Krenz in<br />

deren Vernehmung am 31. August 2001 kann ich aus eigener Kenntnis keine<br />

Angaben machen.<br />

Über die Art <strong>und</strong> Weise der Aufbewahrung meines Vermerks vom 21. Mai 1996<br />

nach Übergabe der Akten an Frau Staatsanwältin Smid kann ich keine Angaben<br />

machen. ...“<br />

Frage:<br />

„... 7. Dem hier vorliegenden Aktendoppel ist der Vermerk vorgeheftet. Wie ist<br />

der Vermerk, wenn er nicht <strong>von</strong> vornherein Bestandteil der Akte des Ermittlungsverfahrens<br />

– 609 Js 145/96 – war, zu dieser Akte gelangt? Wann ist er,<br />

wenn dies nicht <strong>von</strong> vornherein der Fall war, zu der genannten Akte gelangt?<br />

...“<br />

Antwort zu:<br />

„... Frage 7: Hierzu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3. ...“<br />

Antwort zu:<br />

„... Frage 3: Die bei der Staatsanwaltschaft eingegangenen Akten bestanden<br />

damals aus einem oder mehreren roten Heftern, das heißt nicht in Form eines<br />

LO. Den Vermerk vom 21. Mai 1996 habe ich nicht in die Akten eingeheftet,<br />

sondern lose zu der Akte genommen, <strong>und</strong> zwar mit ziemlicher Sicherheit vorne<br />

auf die Akten geb<strong>und</strong>en. ...“<br />

Frage:<br />

„... 8. Waren Sie zwischen dem 21. Mai 1996 bis zum 24. Juni 1997 mit dem<br />

Ermittlungsverfahren – 609 Js 145/96 – befasst? Wenn ja, in welcher Weise?<br />

Gab es zwischen Ihnen <strong>und</strong> der seinerzeitigen Staatsanwältin Krenz vor dem<br />

Abschluss des Verfahrens über die mögliche Vorgehensweise bei den Ermittlungen<br />

oder auch über Rechtsfragen Besprechungen? Wenn es solche Besprechungen<br />

gegeben hat, war Gegenstand die Frage möglicher Manipulationen<br />

hinsichtlich der Zahl der Bohreinheiten durch die Firmen KSK bzw. FlowTex?<br />

...“<br />

Antwort zu:<br />

„... Frage 8: Ich war mit dem Ermittlungsverfahren 609 Js 145/96 in der Zeit<br />

zwischen 21. Mai 1996 <strong>und</strong> dem 24. Juni 1997 nicht befasst. Es gab zwischen<br />

mir <strong>und</strong> Frau Krenz in dieser Zeit über diesen Vorgang keinerlei Besprechungen.“<br />

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