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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

974<br />

tend gemacht werden konnte. Völlig zu Recht wurde deshalb gegen Frau Bettina<br />

Morlok ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung beantragt mit 12 Tagessätzen<br />

zu je 50 €.<br />

Gegen die anderen Beteiligten wurde das Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt,<br />

Entgegen anders lautender Pressedarstellungen der Beteiligten wurde allerdings<br />

nicht mangels Tatverdacht eingestellt. Vielmehr findet § 154 Abs.1 StPO bei<br />

denjenigen Straftaten Anwendung, bei denen die Strafzumessung aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> bereits<br />

anhängigen anderen Straftaten nur unwesentlich ins Gewicht fallen würde.<br />

Nachdem zu diesem Zeitpunkt bereits gegen die Beteiligten Strafverfahren wegen<br />

uneidlicher Falschaussage vorlagen, war die Entscheidung der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim insoweit richtig.<br />

Festzuhalten ist jedoch ausdrücklich, dass allein die Tatsache der Finanzierung<br />

der so genannten Umfrage unter Beteiligung insbesondere <strong>von</strong> Herrn Dr. Walter<br />

Döring <strong>und</strong> Frau Dr. Haussmann zu Strafverfahren geführt hätten.<br />

Zu beanstanden ist jedoch insgesamt das Verhalten des Herrn Dr. Döring, welcher<br />

zum damaligen Zeitpunkt noch Wirtschaftsminister des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

war, in politischer <strong>und</strong> moralischer Hinsicht.<br />

Unstreitig wurde <strong>von</strong> allen Beteiligten erklärt, dass <strong>von</strong> der FDP als Partei die<br />

entsprechende Umfrage nicht finanziert werden konnte.<br />

Durch den Trick der Umwegfinanzierung durch Unternehmen, in diesem Fall der<br />

Hunzinger Public Relations GmbH <strong>und</strong> der Firma FlowWaste, hat sich Herrn<br />

Dr. Döring insbesondere auch bei seiner eigenen Partei auf dem B<strong>und</strong>esparteitag,<br />

als die Wahl des stellvertretenden B<strong>und</strong>esvorsitzenden anstand, einen Wettbewerbsvorteil<br />

verschafft, der unter Berücksichtigung <strong>von</strong> demokratischen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

nicht zu vertreten ist.<br />

Soweit Herrn Dr. Döring in mehreren veröffentlichten Stellungnahmen darauf<br />

hingewiesen hat, dass es für seinen Rücktritt eigentlich keinen Gr<strong>und</strong> gegeben habe,<br />

so ist dies nicht nachzuvollziehen. Von der FDP als Partei musste unter diesen<br />

Umständen auch erwartet werden, dass sie Herrn Dr. Döring dringlich auffordert,<br />

sein <strong>Landtag</strong>smandat niederzulegen; dies ist jedoch nicht geschehen.<br />

Zudem hat sich Herr Dr. Döring als Politiker durch sein Verhalten in eine erhebliche<br />

Abhängigkeit gegenüber der Hunzinger Public Relations GmbH, sprich<br />

Herrn Moritz Hunzinger <strong>und</strong> der FlowWaste, vertreten durch Frau Bettina Morlok<br />

begeben, weil es nicht <strong>von</strong> Interesse sein konnte, dass der Vorgang insgesamt<br />

außen stehenden Dritten bekannt gemacht wurde. Deshalb eröffnete sich für Frau<br />

Bettina Morlok <strong>und</strong> Herrn Hunzinger die Möglichkeit auf Entscheidungen des<br />

Herrn Dr. Döring als Minister einzuwirken oder dies zumindest zu versuchen.<br />

Hierauf wird nachfolgend noch eingegangen werden.<br />

kkk) Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung im Verhältnis Dr. Döring <strong>und</strong> Bettina<br />

Morlok <strong>und</strong> im Verhältnis <strong>von</strong> Dr. Döring <strong>und</strong> Moritz Hunzinger?<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Finanzierung der Umfrage durch die Hunzinger Public Relations<br />

GmbH <strong>und</strong> einem Engagement des Herrn Dr. Döring für die Firma MBB wurde<br />

<strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn<br />

Dr. Döring wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingeleitet.<br />

Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass am 6. Mai 1999 im Schlossgartenhotel<br />

neben der Umfrage auch die Übernahme der MBB durch Herrn Hunzinger<br />

Gesprächthema war. Dies ist durch die Faxe eindeutig belegt, wobei<br />

Dr. Döring diesbezüglich keine weiterführenden Angaben gemacht hat. Herr<br />

Hunzinger hat hierzu lediglich angegeben, dass nur beiläufig über die Firma MBB<br />

gesprochen worden sei.<br />

Diese Angaben stehen nicht im Einklang mit der Tatsache, dass eine formulierte<br />

Presseerklärung gef<strong>und</strong>en wurde mit der Überschrift „Wirtschaftsminister Dr.<br />

Döring begrüßt Investition“.<br />

Letztendlich offen blieb jedoch, ob Dr. Döring an der Pressekonferenz tatsächlich<br />

teilgenommen hat. Dem Zeugen Dr. Döring war dieser Vorgang seinen Angaben<br />

zufolge nicht mehr erinnerlich.

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