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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Die Frage, wer bei der Hunzinger PR GmbH dieses Fax vom Wirtschaftsministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> erhalten hat, beschäftigte den Ausschuss u. a. in zwei<br />

Vernehmungen mit Herrn Hunzinger. Die Firma Hunzinger PR GmbH hatte damals<br />

im Jahr 1999 zwei operativ tätige Geschäftsführer, Herrn Moritz Hunzinger<br />

<strong>und</strong> Herrn Johannes Altincioglu. Herr Hunzinger erklärte im Rahmen seiner zweiten<br />

Zeugenvernehmung vor dem Ausschuss in der 40. Sitzung am 29. September<br />

2004 auf die Frage, ob er das 17-seitige Fax erhalten habe:<br />

„Ich kenne dieses Fax nicht <strong>und</strong> empfehle, Herrn Altincioglu dazu zu befragen.<br />

Er leidet aber unter einer Amnesie <strong>und</strong> hat offenbar alles vergessen. Es ist so,<br />

ich war in dieser Sache nicht involviert.“<br />

Auf Vorhalt dieser Aussage <strong>von</strong> Herrn Hunzinger <strong>und</strong> dem weiteren Vorhalt, dass<br />

es sich hier um eine wichtige Angelegenheit handele <strong>und</strong> bei zwei Geschäftsführern<br />

einer ja letztendlich mit der Sache konfrontiert gewesen sein muss, erklärte<br />

Herr Altincioglu, dass er diesen Widerspruch nicht aufklären könne. Auf weitere<br />

Nachfrage erklärte Herr Altincioglu in seiner zweiten Zeugenbefragung am<br />

9. März 2005 vor dem Ausschuss, dass wenn er involviert gewesen wäre <strong>und</strong> er in<br />

irgendeiner Art <strong>und</strong> Weise bewusst bei dieser „Abstimmung“ dabei gewesen wäre,<br />

dann könnte er sich daran erinnern. Weiter erklärte er, dass er sich an keinen<br />

konkreten Vorgang, der dieses Thema berührte, betraf <strong>und</strong> in irgendeiner Art <strong>und</strong><br />

Weise behandelte, erinnern könne.<br />

Im Rahmen einer Gegenüberstellung der beiden Zeugen Hunzinger <strong>und</strong> Altincioglu<br />

am 9. März 2005 vor dem Untersuchungsausschuss erklärte Herr Hunzinger noch<br />

einmal, dass ihm das Fax nicht vorgelegt worden sei, <strong>und</strong> auf den konkreten Vorhalt,<br />

ob dieses Fax einem Geschäftsführer hätte vorgelegt werden müssen, oder ob<br />

man dieses Fax nach den Gebräuchen in der Hunzinger PR GmbH auch in den Papierkorb<br />

werfen könne, antwortete Herr Hunzinger: „Ja, wahrscheinlich ja.“<br />

Auf den weiteren Vorhalt, dass es eben nicht in den Papierkorb geworfen wurde,<br />

erklärte Herr Hunzinger, dass es ihm schlichtweg gleichgültig gewesen sei, ob<br />

eine Adressensammlung <strong>und</strong> ein fotokopierter „Bild“-Zeitungsartikel abgelegt<br />

werde in einer Firma, die eine bedeutende Größenordnung seinerzeit hatte <strong>und</strong><br />

nicht arg viel Leute beschäftigte. Es bleibe dabei, er kenne das Fax nicht, er habe<br />

das Fax erstmalig im Zuge einer Hausdurchsuchung bei ihm gesehen. Schließlich<br />

sei zu berücksichtigen, dass auf diesem Fax auch kein Vermerk <strong>von</strong> ihm draufstehe<br />

<strong>und</strong> es auch niemand behauptet habe, dass er es bekommen habe. Im Rahmen<br />

seiner Aussage am 29. September 2004 vor dem Untersuchungsausschuss<br />

konnte immerhin geklärt werden, dass die Faxdurchwahlnummer 33, die vom<br />

Wirtschaftsministerium am 7. Mai 1999 gewählt wurde, Herrn Altincioglu im<br />

Büro der Hunzinger PR GmbH zuzuordnen war.<br />

Ebenfalls mit Datum vom 7. Mai 1999 findet sich ein weiterer Vermerk <strong>von</strong> Frau<br />

Dr. Haussmann, welcher auf der nächsten Seite aufgeführt ist.<br />

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