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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

einem Stempel versehen, dass sie nicht in die Kriminal- <strong>und</strong> Ermittlungsakten<br />

Eingang finden dürfen, weil sie ja nur inoffiziell übergeben worden waren. Danach<br />

seien sie der Betriebsprüfung des Finanzamts Karlsruhe ausgehändigt worden.<br />

Ziel war es, so der Zeuge, dass im Rahmen der anstehenden Betriebsprüfung beim<br />

„FlowTex“-Konzern, die im Oktober/November 1999 stattfinden sollte, zunächst<br />

einmal geschaut wird, ob das Gegenstück zu diesen Unterlagen bei „FlowTex“ <strong>und</strong><br />

„KSK“ gef<strong>und</strong>en werden kann.<br />

Nach dieser Besprechung am 28. September 1999 gab es bis zum ersten Arbeitstag<br />

nach der Festnahme <strong>von</strong> Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser keine<br />

„Kontakte des BKA in Sachen „FlowTex“ mehr“.<br />

Auf Vorhalt durch den Ausschuss nach Schilderung der beiden Gespräche, warum<br />

der Zeuge nicht auf ein Einschalten der Staatsanwaltschaft gedrängt habe, entgegnete<br />

der Zeuge<br />

„Es ist so: Letztlich sind wir tätig geworden in dem, was §§ 2 <strong>und</strong> 3 BKA-Gesetz<br />

beschreibt, unsere Zentralstellenfunktion. Das heißt, alle Informationen,<br />

die wir aus dem Ausland bekommen, geben wir an örtlich <strong>und</strong> sachlich zuständige<br />

Dienststellen weiter. Und in deren Hoheit, in deren Obliegenheit ist es,<br />

dort selbst tätig zu werden, <strong>und</strong> zu diesem Tätigwerden gehört natürlich dann<br />

auch eine entsprechende Verdachtslage dazu, das kann auch <strong>von</strong> dort die<br />

Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Zu diesem Zweck, um da auch das Wissen<br />

in allen möglichen Bereichen oder Behörden in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zu<br />

verankern, war auch jedes Mal die örtlich zuständige Polizeidienststelle,<br />

sprich die LPD Karlsruhe bzw. das Hauptzollamt in Karlsruhe, bei diesen Besprechungen<br />

dabei. Deswegen ist ja auch der Schriftverkehr in Sachen „Flow-<br />

Tex“ immer über das Landeskriminalamt in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> als dortige<br />

Zentralstelle gesteuert worden.“<br />

Auf weiteren Vorhalt, was denn nach der Einschätzung des Zeugen im Rahmen<br />

einer Ex-Post-Betrachtung nach Ablauf der Besprechungen – gerade am 15. Juli<br />

<strong>und</strong> 28. September 1999 – <strong>von</strong> der Polizei zu veranlassen gewesen wäre, entgegnete<br />

der Zeuge:<br />

„Im Prinzip das, was Sie ja eben schon angedeutet haben, also zum einen, dass<br />

man den Sachverhalt auch polizeilich aufgreift, <strong>und</strong> zum anderen, dass man<br />

halt Kontakt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft aufnimmt“.<br />

In diesem Zusammenhang fährt der Zeuge an anderer Stelle fort:<br />

„Natürlich habe ich oder haben wir nach der Besprechung im September 1999<br />

ein Resümee gezogen dahin gehend, dass der Ball nun in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

liegt, weil wir alle Bekenntnisse, alles, was wir bekommen haben, voll umfänglich<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> anbringen konnten, <strong>und</strong> dass man jetzt im Prinzip<br />

wartet, was dort passiert, weil wir halt <strong>von</strong> unserem rechtlichen Stand her –<br />

durch das BKA-Gesetz – selbst keine Möglichkeit hatten, da in irgendeiner<br />

Weise mehr oder weiter Einfluss zu nehmen.“<br />

Schließlich nimmt der Zeuge noch zu dem Vorhalt, warum nie die Staatsanwaltschaft<br />

dabei gewesen sei bzw. warum dies kein Thema gewesen sei, wie folgt Stellung:<br />

Aus Sicht des BKA sei dies kein Thema gewesen, <strong>und</strong> seitens der anderen<br />

Dienststellen am 15. Juli 1999 noch gar nicht, da das BKA ja zu diesem Zeitpunkt<br />

die Behörde in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ja zum ersten Mal mit dem komplexen Sachverhalt<br />

konfrontiert hat bzw. sie da<strong>von</strong> in Kenntnis gesetzt habe. Angesprochen auf<br />

das Ergebnis der Besprechung vom 28. September 1999 erklärt der Zeuge:<br />

„Da hätte dieser Schritt entweder <strong>von</strong> der Betriebsprüfung oder <strong>von</strong> der GFG<br />

in Karlsruhe getan werden müssen“.<br />

Auf Vorhalt im Ausschuss: „Sie machen das nicht vom BKA aus?“ entgegnete<br />

der Zeuge:<br />

„Nein, denn wie gesagt: § 2 Abs. 3 BKA-Gesetz, Zentralstellenfunktion für die<br />

deutsche Polizei. Unsere Aufgabe ist das, was auch in § 131 der RiVASt steht.<br />

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