09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

gieren die in einer Vernehmung, was schildern die bei mir? Das habe ich mit<br />

meinem Abteilungsleiter besprochen, <strong>und</strong> er hat dann gesagt, das hört sich gut<br />

an, das befürwortet er.<br />

Aber die Einstellungsverfügung oder meine Absicht das Verfahren einzustellen,<br />

das darf man sich nicht so vorstellen, dass ich das vor hab mit ihm besprochen<br />

hätte.“<br />

Der Zeuge Hauer bemerkte dazu, dass sei alles völlig richtig. Die Einstellungsverfügung,<br />

das Ergebnis, dass wir einstellen, das haben wir lange erörtert gehabt, die<br />

ganze Zeit über. Und bevor sie nun diese Einstellungsverfügung verfasst habe,<br />

habe es keine Besprechung mehr darüber gegeben. Das sei auch gar nicht nötig<br />

gewesen, weil Frau Scheck erstens seine Auffassung kannte, zum zweiten habe<br />

sie ja gewusst, dass er die Einstellungsverfügung abzeichnen müsse. Auf Vorhalt,<br />

dass er Frau Scheck ermutigt habe, in der Absicht, das Verfahren einzustellen, erwiderte<br />

der Zeuge Hauer, er habe seine Rechtsauffassung zum hinreichenden Tatverdacht<br />

gesagt. Zu der sei er damals gestanden <strong>und</strong> zu der stehe er heute. Es habe<br />

keine Besprechung gegeben unmittelbar vor Abfassung, sondern es sei das Ergebnis<br />

vieler Diskussionen anlässlich der gelungenen <strong>und</strong> nicht gelungenen Ermittlungsergebnisse<br />

gewesen. Auf Nachfrage, ob die Staatsanwältin seine Rechtsauffassung<br />

als Aufforderung verstehen musste, das Verfahren einzustellen, sagte der<br />

Zeuge Hauer, das sei keine Aufforderung. Wenn Frau Scheck anderer Auffassung<br />

tatsächlich geworden wäre, dann hätte er seine eigene Auffassung sicher noch<br />

einmal überdacht.<br />

Zum Vorhalt, er bespreche mit der Staatsanwältin pausenlos das Verfahren <strong>und</strong><br />

sage ihr pausenlos, dass man einstellen müsse, entgegnete der Zeuge Hauer, er habe<br />

nicht pausenlos gesagt, dass man einstellen müsse. Man habe oft über den Fall<br />

gesprochen, dabei habe er immer die Auffassung vertreten, dass es zum hinreichenden<br />

Tatverdacht nicht reiche. Letztlich habe die Einstellungsverfügung auf<br />

der Überlegung der Glaubwürdigkeit zweier Zeugen basiert, <strong>von</strong> deren Glaubwürdigkeit<br />

er sich nicht habe überzeugen können, erkennbare Beweisstützungsmöglichkeiten<br />

habe es nicht gegeben. Das man daraus dann die Verneinung des hinreichenden<br />

Tatverdachts ableite, scheine ihm eine logische Konsequenz zu sein.<br />

Auf Vorhalt, dass kein hinreichender Tatverdacht zwingend die Folge der Verfahrenseinstellung<br />

habe, sagte der Zeuge Hauer, nein, dass habe es nicht. Deshalb habe<br />

er <strong>von</strong> allem Anfang an gesagt, dass es in der Verantwortung des sachbearbeitenden<br />

Staatsanwalts liege, wie er diese Entscheidung treffe. Und erst wenn er,<br />

der Staatsanwalt, sie getroffen habe, habe er, Hauer, die Möglichkeit sich vielleicht<br />

noch einmal einzuschalten, nämlich dann, wenn er pflichtgemäß die Einstellungsverfügung<br />

abzeichne. Wenn er dann Verstöße feststelle, dann zeichne er<br />

nicht ab, ganz einfach. Auf Frage, ob es in diesem Verfahren Hinweise, Weisungen<br />

oder Empfehlungen der Generalstaatsanwaltschaft oder des Justizministeriums<br />

gegeben habe, sagte der Zeuge Hauer, diese Frage könne er mit einem klaren<br />

Nein beantworten.<br />

Auf die weitere Frage, ob es in der Zeit 1995, 1996 Anrufe <strong>von</strong> Kommunalpolitikern<br />

der Stadt Karlsruhe oder <strong>von</strong> Personen aus der Wirtschaft oder sonst aus<br />

der Politik gegeben habe, gab der Zeuge Hauer an, er habe nie irgendwelche Anrufe<br />

bekommen. Auch in anderer Weise sei man <strong>von</strong> diesen Kreisen, die angesprochen<br />

seien, nie an ihn heran getreten. Auch die weitere Frage, ob die Staatsanwältin<br />

Scheck ihm einmal gesagt habe, dass sie angerufen worden sei, verneinte<br />

der Zeuge Hauer.<br />

Gefragt nach der besonderen gesellschaftlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Bedeutung<br />

des Schmider zu diesem Zeitpunkt führte der Zeuge Hauer aus, Schmider sei für<br />

ihn niemals ein bekannter Mann in Karlsruhe zu jenem Zeitpunkt gewesen, er habe<br />

ihn nicht gekannt. Er habe sich vergewissert, wer dieser Mann sei. Man habe<br />

ihm gesagt, Schmider sei mal Autohändler gewesen <strong>und</strong> habe aber jetzt wohl,<br />

zum damaligen Zeitpunkt, ein Unternehmen am Rheinhafen gehabt. Über seine<br />

gesellschaftlichen Bezüge, wenn es die da schon gegeben haben sollte, sei ihm<br />

nichts bekannt gewesen.<br />

Auf Frage, ob ihm in den Gesprächen mit Staatsanwältin Scheck klar geworden<br />

sei, dass es einen Dissens in der Beurteilung gebe zwischen Staatsanwaltschaft<br />

<strong>und</strong> polizeilichen Ermittlungen, sagte der Zeuge Hauer, das habe ihn ein bisschen<br />

121

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!