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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

268<br />

3. Lüder Müller-Wolfsen<br />

Staatsanwalt Müller-Wolfsen, der 1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen das auf der Selbstanzeige <strong>von</strong> Frau Neumann beruhende Ermittlungsverfahren<br />

bearbeitet hatte, erklärte, dass er sich kaum an den einzelnen<br />

Vorgang erinnere. Zusammenfassend als Ergebnis könne er sagen, dass er nicht<br />

beeinflusst worden sei <strong>von</strong> irgendjemandem außerhalb seiner Behörde oder auch<br />

innerhalb der Behörde, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

abzugeben. Die Frage, ob es irgendetwas gegeben habe, mit dem man ihn<br />

<strong>von</strong> seinem Vorhaben habe abbringen wollen, das Verfahren abzugeben, verneinte<br />

der Zeuge.<br />

Auf die weitere Frage, wie er denn auf einen Anruf reagiert hätte, wenn man ihm<br />

gesagt hätte: „Unterlassen Sie das mal“, antwortete der Zeuge, einem solchen Ansinnen<br />

wäre er nicht nachgegangen, hätte über das Telefonat seinen Behördenleiter<br />

informiert <strong>und</strong> hätte seine Arbeit weiter gemacht.<br />

Auf die ergänzende Frage, ob ihm Regierungsdirektor Vetter <strong>von</strong> der Oberfinanzdirektion<br />

Karlsruhe bekannt sei, erklärte der Zeuge, dass er Herrn Vetter nicht<br />

persönlich kenne. Er habe nie mit ihm gesprochen. Er könne sich nicht daran erinnern,<br />

dass er ihn gesehen, geschweige denn gesprochen habe.<br />

Auf Frage erklärte der Zeuge, dass er, nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten Neumann <strong>und</strong> Rechtsanwalt S.<br />

an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen zurückgegeben habe, nicht mehr der zuständige<br />

Dezernent gewesen sei. Das Verfahren sei <strong>von</strong> Herrn Staatsanwalt Denk<br />

bearbeitet worden.<br />

4. Norbert Denk<br />

Oberstaatsanwalt Denk, der 1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen tätig war, führte aus, dass er Anfang 1997 mit dem Ermittlungsverfahren<br />

gegen Frau Neumann als Geschäftsführerin der KSK GmbH, ansässig in<br />

Weimar, befasst gewesen sei. Ausgangspunkt sei eine Selbstanzeige der Frau<br />

Neumann <strong>von</strong> Anfang 1996 gewesen, in der sie sich selbst der Steuerhinterziehung<br />

bezichtigt habe. Das Verfahren sei damals nach seiner Erinnerung zunächst<br />

<strong>von</strong> seinem Vorgänger im Dezernat, Staatsanwalt Müller-Wolfsen, an die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim abgegeben worden. Zum Zeitpunk der Abgabe sei nicht<br />

nur Frau Neumann als Beschuldigte geführt worden, sondern weitere Personen,<br />

die allerdings wohl im Zusammenhang mit Firmen gestanden haben, die in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

ansässig gewesen seien. Er sei durch die Steuerfahndung Erfurt<br />

mit diesem Verfahren wieder konfrontiert worden. Ihre Ausgangsposition sei die<br />

gewesen, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim das Verfahren gegen Frau Neumann<br />

aus dem gesamten Komplex abgetrennt habe <strong>und</strong> das Verfahren wieder<br />

nach Thüringen an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen zurückgegeben habe.<br />

Da die Selbstanzeige der Frau Neumann im Raum gestanden habe, sei zunächst<br />

zu klären gewesen, wie weiter verfahren werden solle. Dies sei dann auch erst<br />

einmal das Anliegen gewesen, als er die Gespräche mit der Steuerfahndung Erfurt<br />

geführt habe. Es sei darum gegangen, ob diese Selbstanzeige, die nach § 371 AO<br />

unter bestimmten Umständen zur Straffreiheit führen könne, wirksam gestellt gewesen<br />

sei. Das sei seitens der Finanzbehörde zunächst einmal bejaht worden.<br />

Es seien dann der Beschuldigten Fristen zur Rückzahlung im Hinblick auf § 371<br />

AO gestellt worden. Gleichzeitig oder parallel dazu seien auf Anregung der Steuerfahndung<br />

Erfurt, soweit er sich erinnere, noch Durchsuchungsbeschlüsse beantragt<br />

<strong>und</strong> letzten Endes auch vollstreckt worden.<br />

Die weiteren Ermittlungen, die dann durchgeführt worden seien, haben keine über<br />

die Selbstanzeige hinausgehenden Erkenntnisse gebracht, sodass über den Abschluss<br />

des Verfahrens nachgedacht worden sei. Er habe auch teilweise in Absprache<br />

mit der Steuerfahndung Erfurt zunächst einmal eine Einstellung nach<br />

§ 153 a StPO ins Auge gefasst gehabt. Solange er in Mühlhausen mit diesem Verfahren<br />

befasst gewesen sei, sei es zu keinem Abschluss gekommen. Er habe das<br />

Verfahren dann seinem Nachfolger im Dezernat, Staatsanwalt Murk, weitergegeben.<br />

Er gehe da<strong>von</strong> aus, dass Herr Murk auch den Abschluss gemacht habe.

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