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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

dere zum Vorhandensein <strong>von</strong> zwei Bohrsystemen in Rastatt <strong>und</strong> vier weiteren<br />

Bohrsystemen bei der französischen Tochter sowie bezüglich der Abgrenzung<br />

<strong>und</strong> der Versteuerung so genannter Provisionen, Provisionsgelder <strong>von</strong> der Firma<br />

KSK. Diese Feststellungen seien dann auch Gegenstand des am 28. Oktober 1996<br />

eingeleiteten Steuerstrafverfahrens gegen Matthias Schmider gewesen. Zirka<br />

einen Monat später habe man personell die Steuerbescheide für die Powerdrill<br />

geändert <strong>und</strong> sie noch am selben Tag gegen Empfangsbekenntnis <strong>und</strong> Leistungsgebot<br />

mit einer Nachzahlung <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 24 Millionen DM Herrn Schmider persönlich<br />

ausgehändigt.<br />

Anfang 1997 sei dann aufgr<strong>und</strong> einer Mitteilung <strong>von</strong> Herrn Seyfried ein weiterer<br />

Sachverhalt Gegenstand für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens für das Jahr<br />

1990 gewesen. Da das Jahr 1990 außerhalb seines Prüfungszeitraumes, welcher die<br />

Jahre 1991 bis 1994 betraf, gelegen habe, seien mögliche Änderungen nach entsprechender<br />

Belehrung bei Matthias Schmider nur im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens<br />

möglich gewesen. Es habe sich dabei um den Ansatz einer verdeckten<br />

Gewinnausschüttung in Höhe <strong>von</strong> 1 Million DM gehandelt.<br />

Die Betriebsprüfung im Betrieb bei Matthias Schmider habe im Juni 1997 geendet.<br />

Nach verschiedenen Besprechungen, Unterrichtung der Finanzamtsvorsteher<br />

<strong>und</strong> auch der Strafsachenstelle seien dann am 23. Oktober 1997 die Betriebsprüfungs-<strong>Bericht</strong>e<br />

vom Sachgebietsleiter abschließend gezeichnet, zeitnah bekannt<br />

gegeben <strong>und</strong> ausgewertet worden.<br />

Anfang 1998 habe es dann weitere Besprechungen über die steuerstrafrechtlichen<br />

Sachverhalte bei der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle gegeben. Diese Besprechung<br />

sei <strong>von</strong> der Betriebsprüfung angeregt worden, man habe auch empfohlen, falls die<br />

Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft stattfinde, für entsprechende Sachverhaltsschilderungen<br />

zur Verfügung zu stehen.<br />

Zu einer Besprechung in der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle Karlsruhe-Durlach<br />

mit dem Staatsanwalt, Herrn Dr. Klee, sei es dann recht zeitnah am 16. Januar<br />

1998 gekommen.<br />

Auf Frage, ob im Rahmen des Meinungsaustausches mit dem Kollegen Seyfried<br />

auch über die Ermittlungen gesprochen worden sei, die dieser bei der „FlowTex“-<br />

Gruppe gemacht habe, führte der Zeuge aus, dass er im Laufe der Aktenvorbereitung<br />

Mitte Ende August 1996 über die wesentlichen Sachverhalte aus der laufenden<br />

„FlowTex“-Prüfung unterrichtet worden sei. Dabei habe er auch Kenntnis<br />

<strong>von</strong> den anonymen Anzeigen erhalten, weiter sei er da<strong>von</strong> unterrichtet worden,<br />

dass im Rahmen der Prüfung bei FlowTex die Existenzprüfung der Bohrsysteme<br />

mittels so genannter WP-Testate angeregt worden sei bzw. begonnen habe. Zu<br />

den Vorgängen um die anonymen Anzeigen wurde ihm nur berichtet. Diese Unterlagen<br />

habe er im Verlauf der Prüfungen 1996/1997 nicht gesehen.<br />

Auf Frage, ob er die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> unverzüglich eingeschaltet<br />

habe, nachdem er die Erkenntnisse aus seiner Betriebsprüfung bei Matthias<br />

Schmider gehabt habe, gab der Zeuge an, die Betriebsprüfung selbst nehme keinen<br />

direkten Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, da im Rahmen der Betriebsprüfung<br />

das Steuergeheimnis auch gegenüber der Staatsanwaltschaft zu wahren<br />

sei. Die so genannte Ventilfunktion, die also den Bereich aufmache, dass dann die<br />

Steuerverwaltung sich mit der Staatsanwaltschaft in direkten Kontakt begebe, das<br />

sei organisatorisch die Steuerfahndung bzw. die Strafsachenstelle.<br />

Soweit im Rahmen einer Betriebsprüfung steuerstrafrechtliche Sachverhalte festgestellt<br />

werden, sei die Betriebsprüfung gehalten, diese Delikte im Rahmen <strong>von</strong><br />

so genannten roten Bögen an die Strafsachenstelle zu melden. Diese entscheide<br />

dann, inwieweit <strong>und</strong> ob sie diese Vorgänge an die Staatsanwaltschaft weitergebe.<br />

Ein direkter Kontakt der Betriebsprüfung mit der Staatsanwaltschaft sei organisatorisch<br />

nicht vorgesehen.<br />

Auf Frage, ob er sich dann an die Strafsachenstelle gewandt habe, führte der Zeuge<br />

aus, dass man in verschiedenen Besprechungen mit der Strafsachenstelle mehrfach<br />

angeboten habe, aufgr<strong>und</strong> der Komplexität der Sachverhaltsschilderungen<br />

für entsprechende <strong>Bericht</strong>e <strong>und</strong> weitere Sachverhaltsschilderungen zur Verfügung<br />

zu stehen, wenn das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werde.<br />

Auf Vorhalt, dass sich die Weitergabe an die Staatsanwaltschaft relativ lange verzögert<br />

habe, da die Sache erst am 4. März 1998 an die zuständige Staatsanwalt-<br />

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