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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

B. Kenntnis der Justizbehörden<br />

I. Beigezogene Akten<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> 13 Js 42/94,<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe 52 Js 13493/96,<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim 609 Js 145/96, 401 Js 3479/01,<br />

401 Js 22627/01,<br />

– Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe BAD 4/02, MA 4/00,<br />

– Akten des Justizministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 410 E 27/00<br />

Auf das Verzeichnis der beigezogenen Akten (Allgemeine Anlage 2) wird verwiesen.<br />

Aus diesen beigezogenen Akten ergibt sich Folgendes:<br />

Innerhalb der Justizbehörden erhielt am 21. Dezember 1993 als Erster Oberstaatsanwalt<br />

Dr. Klee bei der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> im Rahmen einer Besprechung<br />

mit der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes Karlsruhe-<br />

Durlach <strong>von</strong> den Ende März 1992 bei einer Betriebsprüfung festgestellten Scheingeschäften<br />

der Brüder Manfred <strong>und</strong> Matthias Schmider Kenntnis.<br />

Mit einem an die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> zu Händen Herrn Oberstaatsanwalt<br />

Dr. Klee gerichteten Schreiben vom 4. Februar 1994 übersandte die Straf<strong>und</strong><br />

Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach die aufgr<strong>und</strong> der<br />

Scheingeschäfte im September <strong>und</strong> im November 1993 eingeleiteten Strafverfahren<br />

wegen des Verdachts der Umsatzsteuerhinterziehung gegen Matthias Schmider<br />

<strong>und</strong> Manfred Schmider der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>. Die Staatsanwaltschaft<br />

übernahm die Verfahren am 11. Februar 1994 unter dem Aktenzeichen<br />

13 Js 42/94. Aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> ergibt<br />

sich, dass diese dem damaligen Behördenleiter der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Baden</strong> nicht vorlagen.<br />

Der Verfahrensakte 52 Js 13493/96 der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die die am<br />

4. Mai 1996 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangene anonyme Anzeige<br />

betrifft, ist zu entnehmen, dass der zuständige Dezernent, Oberstaatsanwalt<br />

Zimmermann, keine Kenntnis <strong>von</strong> den Scheingeschäften erhalten hat.<br />

Aus der Akte 609 Js 145/96 der Staatsanwaltschaft Mannheim, die die Ermittlungen<br />

aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige Neumann zum Gegenstand hat, ist ersichtlich,<br />

dass den mit diesem Verfahren befassten Dezernenten, Oberstaatsanwalt Arnold,<br />

Staatsanwältin Smid, Richterin am Landgericht Krenz – damals Staatsanwältin –<br />

die Scheingeschäfte nicht bekannt waren. Oberstaatsanwalt Arnold erhielt im<br />

Rahmen der zwischenzeitlich abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen Finanzbeamte<br />

wegen des Verdachts der Strafvereitelung, 401 Js 3479/01 <strong>und</strong> 401 Js<br />

22627/01, erst im August 2001 die Möglichkeit, Kenntnis <strong>von</strong> den Scheingeschäften<br />

zu erlangen. Er hatte mit Schreiben vom 6. August 2001 die Oberfinanzdirektion<br />

Karlsruhe um Übersendung sämtlicher Akten im Zusammenhang mit den Betriebsprüfungen<br />

bei der FlowTex-Gruppe einschließlich KSK <strong>und</strong> PowerDrill gebeten.<br />

Mit Schreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Herrn Regierungsdirektor<br />

Vetter, vom 24. August 2001 erhielt Oberstaatsanwalt Arnold u. a. zwei Bände<br />

Akten der Oberfinanzdirektion Karlsruhe „Firmengruppe Manfred <strong>und</strong> Matthias<br />

Schmider“, aus denen die <strong>von</strong> dem Betriebsprüfer des Finanzamtes Rastatt, AR<br />

Meier, aufgedeckten Scheingeschäfte zu entnehmen waren.<br />

Der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> dem Justizministerium <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> wurden die Scheingeschäfte erstmals im Januar 2002 bekannt.<br />

Die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> hat das Verfahren 13 Js 42/94, das die<br />

Scheingeschäfte betraf, während der Anhängigkeit des Verfahrens <strong>und</strong> in den Folgejahren<br />

dem Generalstaatsanwalt <strong>und</strong> dem Justizministerium nicht berichtet. Aus<br />

den Akten ist ersichtlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe <strong>und</strong> das<br />

Justizministerium am 14. August 2001 im Rahmen des im Jahr 2000 eingeleiteten<br />

Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Manfred Schmider<br />

u. a. <strong>von</strong> der Existenz des Verfahrens 13 Js 42/94 erfahren haben. Über den<br />

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